Noch ist offen, ob und wie lange die aktuellen Flugzeiten bestehen bleiben können. © Foto RN
Nach Gerichts-Urteil
Spätlandungen am Dortmund-Airport sind länger möglich als gedacht
Im Januar hat das NRW-Oberverwaltungsgericht die Spätflüge-Regelung am Dortmunder Airport für rechtswidrig erklärt. Doch bis das Urteil umgesetzt wird, kann es noch dauern. Das hat einen Grund.
Der Streit um Spätflüge und längere Betriebszeiten am Dortmund-Airport ist noch nicht ad acta gelegt - noch ist sogar unklar, ab welchem Zeitpunkt es keine Spätflüge mehr geben darf.
Am 26. Januar hatte das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster die Erlaubnis für Spätflüge und längere Betriebszeiten am Dortmunder Flughafen in Teilen einkassiert: Die 2018 erteilte Erlaubnis der Bezirksregierung Münster sei „rechtswidrig und nicht nachvollziehbar“.
Nach Ansicht des OVG hat die Bezirksregierung die Lärmschutzbelange der Bürger nicht ausreichend gewichtet. Vorausgegangen waren Klagen von Privatpersonen und der Stadt Unna.
Revision gegen das Urteil hat das OVG zwar nicht zugelassen. Dem Airport bleibt aber die Möglichkeit, vors Bundesverwaltungsgericht zu ziehen und dagegen Beschwerde einzulegen. Das muss innerhalb eines Monats nach Vorliegen der schriftlichen Urteilsbegründung geschehen.
Sollte der Flughafen tatsächlich beim Bundesverwaltungsgericht anklopfen, bleiben die aktuellen Flugzeiten vorläufig bestehen. Mindestens solange, bis die Richter über die Beschwerde entschieden haben. Bislang ist aber offen, ob der Airport den Weg überhaupt einschlägt.
OVG bleiben insgesamt fünf Monate Zeit
Der Grund: Die schriftliche Urteilsbegründung des OVG lässt länger auf sich warten als gedacht. Üblicherweise wird sie den Betroffenen rund zwei Wochen nach der mündlich verkündeten Entscheidung zustellt. In diesem Fall jedoch nicht. Das geht aus einem Schreiben der Münsteraner Bezirksregierung an die Mitglieder der Fluglärmkommission hervor.
Wie es darin heißt, solle die Urteilsbegründung erst „Mitte April“ eintreffen. Dabei bezieht sich sich die Bezirksregierung auf eine Mitteilung, die sie vom Münsteraner OVG erhalten habe.
Auf Anfrage beim OVG war weder eine Bestätigung noch ein Dementi zu dem Schreiben zu bekommen. Einen konkreten Zeitrahmen bis zur Fertigstellung wollte OVG-Sprecherin Gudrun Dahme nicht nennen.
„Der Senat arbeitet an der Urteilsbegründung“, sagte sie. Die schriftliche Begründung müsse spätestens fünf Monate nach Urteilsverkündigung vorliegen. Das seien die gesetzlichen Vorgaben. „Der Senat ist sich dessen bewusst“, so Dahme.
Schwellenverlegung: Entscheidung frühestens im Mai?
Airport-Chef Ludger van Bebber ist bereits im Bilde – und nimmt die Verzögerung gelassen. „Inhaltlich verändert sich dadurch nichts“, sagt von Bebber. Man werde die Begründung abwarten und dann entscheiden, ob man den Weg zum Bundeverwaltungsgericht antrete.
Gleiches gelte für die Frage, ob man bei der Münsteraner Bezirksregierung ein „ergänzendes Verfahren“ anstoße, mit dem die Mängel in der Genehmigung aus 2018 behoben werden könnten.
Flughafen-Chef Ludger van Bebber wartet ab, bis das OVG seine Urteilsbegründung geschickt hat. © Foto: RN
Gleichzeitig kündigt sich bereits die nächste wichtige Entscheidung für den Dortmunder Flughafen an: Der Airport hat im Mai 2020 bei der Münsteraner Bezirksregierung beantragt, die östliche, bahneinwärts gelegene Landeschwelle um 300 Meter in Richtung Unna zu verschieben.
Damit möchte der Airport ermöglichen, dass Airlines wie etwa Wizz Air künftig die 2000-Meter-Bahn über die volle Länge für größere Maschinen nutzen können. Darüber hinaus argumentiert der Flughafen mit „verschärften Sicherheitsmaßnahmen“.
Die Flughafen-Gegner hingegen sind in Habachtstellung - und fürchten vor allem für Anwohner in Unna mehr Fluglärm. Bislang hat sich die Münsteraner Bezirksregierung mit einem konkreten Zeitplan für ihre Entscheidung zurückgehalten.
In ihrem Schreiben an die Fluglärmkommission deutet sie nun erstmals ein Datum an: Demnach ist mit der Entscheidung zur Schwellenverlegung frühestens im Mai zu rechnen.
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