Noch werden die Sozialwohnungen an der Holtestraße nicht belegt

© Irene Steiner

Noch werden die Sozialwohnungen an der Holtestraße nicht belegt

rnWohnungsbau in Lütgendortmund

92 Sozialwohnungen, und dann auch noch im Neubau: Die Wohnungen an der Holtestraße sind attraktiv. Wer hier einziehen will, muss aber verschiedene Kriterien erfüllen. Und Geduld haben.

Lütgendortmund

, 15.07.2019, 15:00 Uhr / Lesedauer: 1 min

Anmelden kann man sich für die Wohnungen, die an der Holtestraße in Lütgendortmund fast fertig sind, noch nicht. Und nicht jeder, der will, kann dort einziehen. Denn wer in diese auch architektonisch interessanten Wohnungen einziehen möchte, muss verschiedene Kriterien erfüllen. Voraussetzung für ein Mietverhältnis ist ein Wohnberechtigungsschein. Es handelt sich um ein Projekt des sozialen Wohnungsbaus.

Die Voraussetzungen

Das Einkommen des Haushaltes darf gewisse Grenzen nicht überschreiten und die Wohnungsgröße muss zur Größe der Familie passen. Wie genau die Voraussetzungen sind, kann man auf der Internetseite des Wohnungsamtes nachlesen.

Wie groß die Wohnung sein darf, richtet sich nach der Größe der Familie, die dort einziehen soll. In dem Neubaukomplex gibt es drei Wohnungsgrößen: 35 Quadratmeter, 55 Quadratmeter und 75 Quadratmeter groß sind die Wohnungen. Mit der Belegung fängt das Wohnungsamt der Stadt Dortmund erst nach dem 1. September an, denn bevor die Wohnungen vergeben werden, müssen sie bezugsfertig sein, teilte ein Stadtsprecher auf Anfrage der Stadtteil-Redaktion mit.

Vergabe auch an Flüchtlinge

Ein Teil der Wohnungen soll an anerkannte Flüchtlinge vergeben werden. Dafür ist das Sozialamt zuständig, dass die Familien in Zusammenarbeit unter anderem mit der Organisation „lokal willkommen“ aussucht.

Schlagworte: