Corona-Regeln: Was gilt wann, wo und wie ändert sich das, wenn die Inzidenz stabil niedrig bleibt? © picture alliance/dpa (Symbolbild)

Corona-Schutzmaßnahmen

Dortmunder Sommer im Inzidenz-Wirrwarr: Welche Corona-Regeln gelten nun?

Was darf ich, was nicht? Wie viele Leute darf ich treffen? Wo muss ich eine Maske tragen? Viele Fragen stellen sich im Corona-Wirrwarr. Hier gibt es die Übersicht über alle Regeln und mögliche Lockerungen.

Dortmund

, 10.06.2021 / Lesedauer: 5 min

Es ist schon irgendwie verwirrend: Auf dem Westenhellweg gilt eine Maskenpflicht ab 9 Uhr, am Phoenix-See erst ab 12 Uhr, dafür nur am Wochenende. Will man essen gehen, darf man das gerade nur draußen, bald könnte die Gastronomie jedoch wieder die Innenbereichen öffnen, aber auch da gibt es Einschränkungen.

Wir haben deshalb die wichtigsten Corona-Regeln, die derzeit gelten und in den nächsten sommerlichen Tagen für Sie wichtig werden könnten, gesammelt. Und es gibt auch einen Ausblick auf die Lockerungen, die Dortmund wegen der sinkenden 7-Tage-Inzidenz treffen könnten.

Diese Regeln gelten derzeit (Stand 9. Juni)

Da die Inzidenz seit dem 19. Mai stabil unter 100 liegt, ist seit dem 27. Mai die Ausgangssperre aufgehoben worden.

Darüber hinaus gibt es für vollständig Geimpfte und nachweisbar Genesene keine Kontaktbeschränkungen. Für alle anderen gilt: Im öffentlichen Raum darf sich eine beliebige Anzahl an Leuten aus zwei verschiedenen Haushalten treffen. Zusätzlich dürfen auch beliebig viele Geimpfte und Genesene an den Treffen teilnehmen. Privat gibt es keine Einschränkungen mehr.

Ein negativer Corona-Test gilt mittlerweile für 48 Stunden statt 24 Stunden. Den Nachweis brauchen Dortmunderinnen und Dortmunder allerdings für‘s Shopping im Einzelhandel nicht mehr, da die Testpflicht wegfällt, wenn die Inzidenz in NRW unter 50 liegt. Eine Terminbuchung („Click & Meet“) ist ebenfalls nicht mehr nötig.

Der negative Test ist auch für die Außengastronomie nötig – denn Restaurants, Bars und Kneipen können wieder draußen Gäste bewirtschaften. Vollständig Geimpfte und Genesene müssen auch hier keinen Test vorlegen. Die Gäste müssen feste Sitzplätze zugewiesen bekommen, außerdem müssen die Kontaktdaten erfasst werden, die vier Wochen lang aufbewahrt werden.

Partys sind weiterhin nicht erlaubt, genauso wie private Veranstaltungen. Konzerte, Theater-Aufführungen und andere kulturelle Angebote sind draußen mit bis zu 500 negativ getesteten Besuchern erlaubt, zusätzlich dürfen beliebig viele Personen mit einer vollständigen Impfung oder einer nachgewiesenen Genesung teilnehmen. Innen-Veranstaltungen haben ein Limit von 250 Besuchern mit negativen Tests. In beiden Fällen ist eine Sitzordnung nötig.

Freizeitanbieter wie zum Beispiel Minigolfanlagen oder Hochseilgärten haben für Negativ-Getestete, Geimpfte und Genesene geöffnet. Auch ins Freibäder dürfen diese schon – allerdings nur für das Sportschwimmen, die Liegewiesen sind noch dicht. Für den Besuch des Dortmunder Zoos braucht man keinen negativen Test.

Sport ist aktuell erlaubt, aber nur draußen und kontaktfrei. Bis zu 25 Menschen dürfen zusammen Sport treiben, sie müssen allerdings negativ getestet sein. Hiervon sind Genesene und Geimpfte ausgenommen.

Übrigens haben auch schon ein paar Freizeitparks in NRW für Geimpfte, Genesene und Negativ-Getestete geöffnet, unter anderem der Movie Park in Bottrop. Das Phantasialand in Brühl soll voraussichtlich am Donnerstag (10. Juni) öffnen.

Sonderfall Maskenpflicht

In Dortmund gilt nach wie vor die Maskenpflicht. In Fußgängerzonen innerhalb des Walls (also in der City), auf der Münsterstraße (Ecke Priorstraße bis Mallinckrodtstraße), auf dem Nordmarkt und in den Fußgängerzonen in den Stadtteilen muss von 9 bis 20 Uhr ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Dort reicht es auch, Tücher und andere Alltagsmasken zu tragen.

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Außerdem gilt samstags, sonntags und feiertags von 12 bis 20 Uhr eine Maskenpflicht am Phoenix-See, im Westpark, im Fredenbaumpark, im Rombergpark, im Hoeschpark sowie im Revierpark Wischlingen. Diese Regelung ist Teil der Allgemeinverfügung der Stadt Dortmund und zunächst unabhängig von Inzidenzen und den dazugehörigen Lockerungen. Die Allgemeinverfügung gilt bis zum 21. Juni, dann entscheidet sich, wie es mit der Maskenpflicht weitergehen wird.

Das könnte sich ab Freitag (11. Juni) verändern

Voraussichtlich am Freitag würde die Corona-Inzidenz stabil sieben Werktage lang unter 50 liegen. Damit gibt werden Corona-Schutzmaßnahmen weiter gelockert.

Damit können Menschen aus bis zu drei Haushalten in der Öffentlichkeit an Treffen teilnehmen. Neben Genesenen und Geimpften dürfen sich auch bis zu zehn Menschen aus unterschiedlichen Haushalten treffen, sofern sie einen negativen Corona-Test nachweisen können.

Private Veranstaltungen sind jetzt ebenfalls erlaubt: Draußen mit bis zu 100 Gästen mit negativen Tests, innen liegt die Grenze bei 50 Gästen. Geimpfte und Genesene zählen nicht dazu. Partys – auch im Privatbereich – bleiben verboten. Die Grenze bei Kultur-Veranstaltungen wird für den Innenbereich auf 500 angehoben.

Im Einzelhandel und bei der Außengastronomie gibt es keine Testpflicht mehr. Restaurants, Kneipen und Bars dürfen jetzt auch wieder ihre Innenbereiche öffnen. Allerdings nur für Menschen mit einem negativen Corona-Test, Geimpfte oder Genesene.

Besonders spannend wird es im Freizeitbereich: Bäder, Saunen und Indoor-Spielplätze dürfen nun für eine begrenzte Anzahl von Personen öffnen, die entweder geimpft, genesen oder negativ getestet sind.

Kontaktsport mit bis zu 25 getesteten Personen ist draußen erlaubt, drinnen mit 12 – Geimpfte oder Genesene ausgenommen. Kontaktfreier Sport innen, wozu auch Fitnessstudios zählen, ist uneingeschränkt für Getestete, Genesene und Geimpfte möglich, ähnlich wie bei der Gastronomie muss man aber seine Kontaktdaten hinterlassen.

Weitere Lockerungen wären ab Sonntag (13. Juni) möglich

Am Sonntag könnte es voraussichtlich noch mehr Lockerungen der Corona-Regeln geben, da die Inzidenz dann sieben Tage stabil unter 50 läge.

Dann dürfen sich Personen aus fünf Haushalten im öffentlichen Raum treffen. Treffen mit bis zu 100 Leuten aus einer beliebigen Anzahl an Haushalten sind ebenfalls erlaubt, sofern sie einen negativen Corona-Test nachweisen können. Genesene und Geimpfte sind hiervon wieder ausgenommen.

Die Grenze bei Privatveranstaltungen im Außenbereich wird auf 250 Gäste angehoben – innen auf 100. Jetzt darf es auch wieder Partys geben: Allerdings nur mit 100 negativ getesteten Teilnehmern draußen oder 50 Teilnehmern drinnen, dabei zählen Geimpfte und Genesene nicht mit. Ab 1. September dürften Clubs und Diskotheken ihre Innenbereiche für beliebig viele getestete, geimpfte oder genesene Gäste öffnen, wenn die Inzidenz in NRW unter 35 liegt und die Betreiber ein Hygienekonzept vorlegen.

Veranstaltungen in Theatern, Opernhäusern oder Kinos sind mit bis zu 1000 Personen mit Sitzplan erlaubt. Auch Musikfestivals könnten ab 1. September mit 1000 getesteten Besuchern plus Geimpfte und Genesene mit einem genehmigten Konzept möglich sein, wenn die Inzidenz in NRW nicht höher als 35 ist.

Dann fällt auch übrigens die Testpflicht im Innenbereich der Gastronomie weg.

Der Freibad-Besuch ist jetzt ohne Test möglich. Bis zu 100 Getestete und zusätzlich Genesene und Geimpfte können zusammen Kontaktsport treiben, egal ob drinnen oder draußen.

Bei Sportveranstaltungen draußen können bis zu 1000 Zuschauer dabei sein, Genesene und Geimpfte ausgenommen. Bei Indoor-Events müssen die 1000 Zuschauer einen negativen Test nachweisen – wenn die NRW-Inzidenz unter 35 liegt, fällt auch das weg. Die Sitzkapazität darf allerdings nur zu einem Drittel ausgelastet sein, zudem ist ein Sitzplan nötig.

Der obenstehende Text erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.In einer früheren Version hatten wir geschrieben, dass beim Shopping ein negativer Test benötigt wird – jedoch greift die NRW-Sonderregelung. Wir haben dies korrigiert.

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