Dortmunder Hausbesitzer können mit finanzieller Unterstützung der Stadt etwas für Klimaschutz und Klimafolgenanpassung tun sowie neuen Wohnraum schaffen, ohne Flächen zu verbrauchen. Der Finanzausschuss des Rates hat sich im Rahmen der Haushaltsberatungen geeinigt auf entsprechende Förderprogramme für Photovoltaikanlagen, Dachbegrünung, energetische Sanierung, Geothermie, Hochwasserschutz und den Dachausbau.
Der Rat wird den Etat 2023 zwar erst am Donnerstag (9.2.) verabschieden, doch das ist nach den Vorentscheidungen im Finanzausschuss nur noch Formsache. Wenn die Bezirksregierung im Frühjahr dem Haushaltsplan grünes Licht gegeben hat, können die Bürger auf die Förderprogramme zugreifen. Allerdings sind diese an bestimmte Voraussetzungen wie Einkommensgrenzen geknüpft.
Die Anträge dazu kamen von Grünen, CDU und der SPD. Das sind die Förderprogramme im Einzelnen:
Förderprogramm Photovoltaik
Zur Unterstützung der Anschaffung und Installation von Photovoltaikanlagen an und auf Gebäuden stellt die Stadt im Jahr 2023 für Privathaushalte 500.000 Euro bereit. Der maximale Gesamtförderbetrag pro Antragsteller beträgt 1000 Euro. Pro Haushalt wird maximal eine Anlage gefördert. Antragsberechtigt sind Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 75.000 Euro für Ledige und bis zu 150.000 Euro für zusammen Veranlagte.
Das Programm soll nach einer Evaluierung gegebenenfalls in den kommenden Jahren verstetigt werden.
Förderfonds Balkonkraftwerke
Für Mini-Photovoltaikanlagen, sogenannte Balkonkraftwerke, ist ein eigenes Förderprogramm vorgesehen, ausgestattet mit 200.000 Euro für das Jahr 2023. Der Höchstbetrag pro geförderter Anlage ist 500 Euro. Für Empfänger von Transferleistungen wie Bürgergeld werden spezielle Förderbedingungen mit einer hohen Förderquote erarbeitet. Die Förderung soll auch im Rahmen des Energiesparservices der Caritas beworben werden.
Förderung von Geothermie
Das bereits seit 2022 laufende Förderprogramm zur Nutzung von Geothermie wird bis zum Jahr 2025 fortgesetzt. Jährliches Fördervolumen: 100.000 Euro. Privatpersonen sowie soziale oder gemeinnützige Organisationen können einen Zuschuss von bis zu 15 Prozent für Maßnahmen zur Nutzung von oberflächennaher Erdwärme beantragen und damit ihre Unabhängigkeit von fossilen Energieträgern wie Erdgas und Erdöl steigern.
Förderprogramm Dachbegrünung
Für die teils vorgeschriebene Dachbegrünung legt die Stadt für Privathaushalte ein Förderprogramm in Höhe von jährlich 500.000 Euro auf. Der maximale Gesamtförderungsbetrag ist auf 1000 Euro pro Antragsteller begrenzt. Pro Haushalt wird nur eine Anlage gefördert. Wie schon beim Förderprogramm für Photovoltaikanlagen sind Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 75.000 Euro für Ledige und bis zu 150.000 Euro für zusammen Veranlagte antragsberechtigt.
Ebenfalls soll das Programm bei Erfolg in den nächsten Jahren fortgesetzt werden.
Förderung von Wärmepumpen
Zur Förderung von vorrangig durch Geothermie betriebene Wärmepumpen bei privaten Immobilien wird ein Förderfonds in Höhe von jährlich 300.000 Euro bis zum Jahr 2025 eingerichtet. Die maximale Fördersumme beträgt 3000 Euro pro Gebäude. Einkommensgrenzen für die Anspruchsberechtigung muss die Verwaltung noch definieren.
Programm Dachgeschossausbau
Mit 1 Million Euro ist das Förderprogramm zum Dachgeschossausbau bestückt, mit einem maximalen Gesamtförderbetrag von 12.500 Euro pro privatem Antragsteller. Voraussetzung: Die ausgebauten Dachgeschosswohnungen müssen in die Vermietung gehen, sprich dem öffentlichen Wohnungsmarkt zur Verfügung gestellt werden. Auch dieses Programm ist mit einem Einkommensdeckel versehen: bis 75.000 Jahreseinkommen für Ledige und 150.000 Euro für zusammen Veranlagte.
Energetische Sanierung
Um die CO₂-Emissionen nachhaltig zu senken, werden die bereits vorhandenen kommunalen Förderangebote zur energetischen Sanierung ausgebaut. Die Stadt stellt zur energetischen Sanierung und Modernisierung von Mietwohnungsgebäuden zusätzlich 500.000 Euro im Haushalt 2023 bereit. Gefördert werden damit Maßnahmen zur Dämmung der Gebäudehülle, die effiziente Nutzung von Heizung und Lüftung (Wärmerückgewinnung) und der Einbau solarthermischer Anlagen.
Der maximale Förderbetrag beläuft sich für jede der drei Maßnahmen auf je 5000 Euro – sofern das nicht mit einer ebenfalls möglichen Landes- und Bundesförderung kollidiert.
Förderfonds Hochwasserschutz
Zur Verbesserung des Schutzes vor Hochwasser und Überflutungen bei privaten Wohnimmobilien in Risikogebieten wird ein zum Jahr 2025 befristeter Förderfonds mit einer Summe von jährlich 1 Million Euro aufgelegt. Die maximale Förderhöhe pro Hausanschluss beträgt 500 Euro. Dabei ist zum Beispiel an den Einbau von Rückstauklappen gedacht. Es gilt eine Bruttojahreseinkommensgrenze von 30.000 Euro für Alleinstehende und 36.000 Euro für zusammen Veranlagte.
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