Zweieinhalb Jahre nach einer neuen Serie von Wohnungs- und Geschäftseinbrüchen ist ein schon vielfach vorbestrafter Serientäter (41) aus Recklinghausen am Bochumer Landgericht erneut verurteilt worden. Die 9. Strafkammer verhängte achteinhalb Jahre Haft – ein handfester Eklat um einen Dortmunder Anwalt ohne Zulassung hatte eine Neuverhandlung notwendig gemacht.
Fünf Einbruchcoups in Recklinghausen
Der 41-Jährige hatte zuletzt fünf Einbruchscoups in Recklinghausen und einen Blitzeinbruch in Herne gestanden. In den betroffenen Wohnhäusern in Süd war der Einbrecher über Keller oder Balkone in Wohnräume eingestiegen und hatte dabei unter anderem eine Anwohnerin (92), die ihn an einem Kelleraufgang auf frischer Tat ertappt hatte, mit Pfefferspray besprüht.
Seit November 2022 war am Bochumer Landgericht erneut gegen den Straftäter verhandelt worden, der insgesamt bereits mehr als zehn Jahre Haft in Gefängnissen verbüßt hat. Auslöser für den „Wiederholungs-Prozess“ war ein juristischer Eklat.
Anwalt hatte keine Zulassung
Ein erstes Urteil zu der Tatserie über neuneinhalb Jahre Haft, das eine andere Bochumer Strafkammer im Dezember 2021 verhängt hatte, war vom Bundesgerichtshof (BGH) wegen eines absoluten Revisionsgrundes aufgehoben worden.
Grund: Ein damals bei der Urteilsverkündung als Verteidiger neben dem Angeklagten sitzender Jurist aus Dortmund hatte verschwiegen, dass ihm wenige Tage vor der Verkündung die Anwaltszulassung entzogen worden war. Der Angeklagte war somit bei Urteilsverkündung nicht – wie zwingend vorgeschrieben - ordnungsgemäß vertreten gewesen.
Missbrauch von Berufsbezeichnungen
Gegen den Dortmunder „Scheinanwalt“ wurde im Anschluss ein Ermittlungsverfahren wegen Missbrauchs von Berufsbezeichnungen eingeleitet. Für massive Unruhe am Bochumer Landgericht hatte aber nicht nur gesorgt, dass die erfolgreiche Revision ausgerechnet von der Ex-Kanzleikollegin des Juristen (ohne Zulassung) betrieben worden war, sondern vor allem, dass die Anwältin die angeordnete Prozesswiederholung in den sozialen Medien mit Kussmund-Selfie und Sekt-Emoji gefeiert hatte. Richter Volker Talarowski hatte in diesem Zusammenhang von einem „Geschmäckle“ gesprochen.
Auch im zweiten Prozess hatte der Serientäter zunächst alle Tatvorwürfe abgestritten. Erst nach Hinzuziehen eines zusätzlichen Verteidigers hatte der Recklinghäuser in der Schlussphase dann doch noch völlig überraschend eine Kehrtwende vollzogen – und ein Geständnis abgelegt.
Neben der Haftstrafe ordnete das Gericht an, dass der selbst drogenabhängige 41-Jährige einen Teil der Strafe in einer geschlossenen Entzugsklinik verbüßen kann. Bringt er die mehrjährige Therapie nicht ordnungsgemäß zu Ende, müsste er seine Gefängnisstrafe allerdings bis auf den letzten Tag komplett absitzen.
Prozess nach Eklat um Anwalt ohne Zulassung: Damit hat ein Serieneinbrecher alle verblüfft
Serieneinbrecher streitet fast alles ab: „Nur einen Vorwurf lasse ich gegen mich gelten“
Anwalt saß ohne Zulassung beim Urteil: BGH kippt Einbrecher-Urteil