Mit einem erneut vehement abstreitenden Angeklagten ist am Montag am Bochumer Landgericht der „Wiederholungs-Prozess“ gegen einen Serientäter (41) aus Recklinghausen fortgesetzt worden. Über seinen neuen Verteidiger – sein letzter aus Dortmund hatte beim Urteil keine Anwaltszulassung mehr – wies der 41-Jährige alle Vorwürfe zurück. Bis auf einen.
Laut Anklage soll der vielfach verurteilte Straftäter Ende 2020 nur wenige Wochen nach seiner Entlassung aus einem siebenjährigen Haftaufenthalt erneut eine Serie von Wohnungseinbrüchen und Raubüberfällen verübt haben.
Der wohl hässlichste Fall: Im April 2021 soll er in die Wohnung einer damals 90 Jahre alten Recklinghäuserin eingestiegen sein und die alte Dame dabei mit Pfefferspray besprüht haben.
Während der 41-Jährige gefundene DNA-Spuren bei zahlreichen Coups mit einem „Klamottentausch“ mit anderen Tatverdächtigen erklärte, räumte er einen einzigen Vorwurf ein: Am Rande eines Prozesses gegen seinen Bruder in einem Supermarkt-Fall im Jahr 2020 habe er ein Überfallopfer auf dem Gerichtsflur eingeschüchtert.
Ein erstes Urteil von neuneinhalb Jahren Haft war nach einem Skandal um einen Juristen aus Dortmund aufgehoben worden. Der Verteidiger hatte bei der Urteilsverkündung keine Anwaltszulassung mehr, das Urteil (144 Seiten) wurde deswegen gekippt.
Der Prozess wird fortgesetzt.
Nach Skandal um Dortmunder „Scheinanwalt“: Neuer Prozess um Einbruchsserie in Recklinghausen
Prozess gegen mutmaßlichen „Goldbad-Einbrecher“: Urteil im Oktober
Zeuge enthüllt: Serientäter soll in Badewanne voll Gold gelegen haben