Streit um Rechte: Auch das Backparadies wurde abgemahnt Saftige Geld-Strafe nach acht Jahren

Auch Backparadies wurde schon abgemahnt: 900 Euro Strafe nach acht Jahren
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Der Fall der BVB-Torte, der mit einer Abmahnung für den Braubacher Konditor endete, schlägt in der Fußballstadt Dortmund hohe Wellen. Auch Tim Kortüm, Inhaber des Schürener Backparadieses, weiß, wie gefährlich es ist, geschützte Logos oder Fotos auf Backwaren zu verwenden.

Schließlich stellt das Backparadies viele bunte Torten her, die mit unzähligen Motiven verziert sind. Außerdem lässt der bekennende BVB-Fan Kortüm sein Team in der Backstube zu den verschiedensten Anlässen schwarz-gelbe Berliner, Amerikaner oder Cake-Pops herstellen.

Bei einer Sache ist er allerdings sehr vorsichtig. Mit dem Logo seines Lieblingsvereins auf dem Gebäck. „Eigentlich muss man wissen, dass man so ein Logo nicht einfach verwenden kann“, sagt Kortüm. An die Fußball-Weltmeisterschaft 2006 in Deutschland erinnert er sich noch gut. Dortmund war einer der Spielorte und das Backparadies hatte ein vielfältiges Sortiment von Backwaren zum Thema Fußball im Angebot.

Doch vieles war verboten. „Uns wurde damals von der Bäckerinnung ein ganzer Katalog mit Motiven zur Verfügung gestellt, die wir nicht verwenden durften. Die haben sich damals alles schützen lassen.“ Und vor allem die Fußballvereine würden es ziemlich genau nehmen, wenn es um die Verwendung geschützter Marken geht. „Schalke noch mehr als Dortmund“, sagt Kortüm. Das habe er gehört.

Kuchen im Schürener Backparadies.
Im Schürener Backparadies achtet man darauf, das BVB-Logo nicht zu verwenden. In Dortmund stehe ja auch die Farbe schwarzgelb für den BVB, so Tim Kortüm © Jörg Bauerfeld

Auch bei Comic-Logos müsse man höllisch aufpassen: „Wir kaufen da manchmal Lizenzbilder, die schon gedruckt sind. Das geht dann.“ Was man auf keinen Fall machen dürfe, wenn man etwas herstellt, was geschützt sein könnte, sei, es zu fotografieren und ins Internet zu stellen.

Schon mal Strafe gezahlt

Das ist Tim Kortüm auch schon passiert: Als 18-Jähriger hat er für das Backparadies einen Internetauftritt gestaltet. „Das war damals noch nicht so verbreitet“, sagt Kortüm. „Das Smartphone gab es gerade mal ein Jahr.“

Er habe ungefragt ein Foto aus dem Internet verwendet. „Es war ein Foto von Leinsamen“, erinnert er sich. Und acht Jahre später kam die Post. Die Verwendung des Fotos kostete dann 900 Euro Strafe.

Auch in Amerika und Holland gab es schon Streit um die Namen von Backwaren. „Die waren geschützt. In Holland wurden große Lebensmittelketten verklagt, weil sie sich darüber hinweggesetzt haben“, sagt Kortüm. Da müsse man wirklich aufpassen. „Man darf vor allem nicht immer alles ins Netz stellen.“ Denn das Internet würde nie vergessen.

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