
© Andreas Schröter
Dortmunderin muss 200 Euro mehr Gebühren für Straßenreinigung zahlen
Ärger mit der Stadt
Wenn sich die Straßenreinigungsgebühr verfünffacht, kann man schonmal nachfragen, dachte sich Angelika Faure. Doch die Anrufe bei der Stadt brachten der Scharnhorsterin mehr Ärger als Aufklärung.
Angelika Faure (72) ist sauer auf die Stadtverwaltung. Die Scharnhorsterin soll plötzlich 249 Euro Straßenreinigungsgebühr für ein Jahr zahlen. Bisher waren es nur 49 Euro. Offenbar werde nun nicht nur die Strecke ihres Grundstücks - sechs oder sieben Meter - an der Zittauer Straße gewertet, sondern auch noch ein Stück an ihrer Garage, die an der Werdauer Straße liegt.
Nur: Da stimme die Rechnung der Stadt hinten und vorne nicht, meint Faure. Es seien maximal 12 Meter, die dort angerechnet werden können, nicht aber 30, wie von der Stadt veranschlagt.
Sie habe mehrmals bei der Stadt angerufen, so Angelika Faure, aber nur zu hören bekommen, sie solle doch froh sein, dass sie die Gebühr für die Vorjahre nicht nachzahlen müsse. Und als sie in einem weiteren Gespräch sagte, sie komme mit dem von der Stadt mitgeschickten Plan nicht klar, habe sie zu hören bekommen, sie sei es, die nun nachweisen müsse, dass möglicherweise ein Fehler vorliege.
Auf ihre Bitte, doch mal einen Verwaltungsbeamten rauszuschicken, damit er nachmesse und ihr den Sachverhalt genau erkläre, sei man nicht eingegangen. Angelika Faure sagt: „Die 200 Euro Mehrkosten ärgern mich weniger als die Lauferei, die ich jetzt deswegen habe.“
Alle Grundstücke werden überprüft
Stadtsprecher Maximilian Löchter erklärt den Sachverhalt so: „Die Stadt Dortmund überprüft zurzeit alle im Dortmunder Stadtgebiet veranlagten Grundstücke. Geprüft wird hierbei, ob die Veranlagungen noch rechtmäßig sind oder sich zwischenzeitlich Änderungen im Grundstückszuschnitt oder auch der rechtlichen Grundlagen ergeben haben, die eine Anpassung der Veranlagung notwendig machen.“

Zu Angelika Faures Besitz gehört auch eine Garage, die nun bei der Berechnung der Straßenreinigungsgebühren zu Buche schlägt. © Andreas Schröter
Die Straßenreinigungsgebühr werde nach dem sogenannten „Äquivalenzprinzip“ – dem Grundsatz der Gleichwertigkeit von Leistung (Reinigung der gesamten Erschließungsanlage /Straße bzw. des Dortmunder Stadtgebiets) und Gegenleistung (Gebühr) – festgesetzt. Die Gebühr sei somit nicht, wie vielfach angenommen, für die Reinigungsleistung vor dem Grundstück zu erheben, sondern für die Reinigung der gesamten Erschließungsanlage (Straße) und darüber hinaus für alle Straßen im Stadtgebiet.
Dieses Prinzip werde durch die Anwendung des sogenannten „qualifizierten Frontmetermaßstabs“ in Dortmund Rechnung getragen. „Hierbei“, so Löchter weiter, „werden eben nicht die Kehrmeter, sondern die Veranlagungsmeter als Berechnungseinheit zugrunde gelegt. Diese bilden gegenüber den Kosten der Reinigung den Teiler, sodass sich ein niedrigerer Gebührensatz für den einzelnen Veranlagungsmeter ergibt als wenn man die Kehrmeter berücksichtigen würde.“
Daneben werden die Kosten (und somit die Last) der Straßenreinigung auf mehr Schultern verteilt. Das System im Ganzen sei also gerechter, auch wenn im Einzelfall die Gebühr vielleicht steige.
Ich fahre täglich durch den Dortmunder Nordosten und besuche Menschen, die etwas Interessantes zu erzählen haben. Ich bin seit 1991 bei den RN. Vorher habe ich Publizistik, Germanistik und Politik studiert. Ich bin verheiratet und habe drei Töchter.
