Ralf H. am Tag der Urteilsverkündung im Landgericht Dortmund. Nun ist der als Mörder von Nicole-Denise Schalla verurteilte 56-Jährige spurlos verschwunden. © dpa
Reaktion des Vaters
Nach dem Verschwinden des Schalla-Mörders: „Das fühlt sich scheiße an“
Für die Eltern von Nicole-Denise Schalla (✝16) ist diese Nachricht ein Schock: Der als Mörder ihrer Tochter verurteilte Ralf H. gilt als nicht auffindbar. Nicoles Vater findet deutliche Worte.
Es ist die nächste Nachricht, die Joachim Schalla fassungslos macht. Es ist die Nachricht, die exakt das abbildet, was der Vater der 1993 ermordeten Nicole-Denise Schalla und viele andere vor zwei Monaten vorhergesagt hatten.
Ralf H., für den Mord an der Schülerin Ende Januar zu lebenslänglicher Haft verurteilt, ist nicht zu einem Anhörungstermin erschienen. Laut der Polizei an seiner Meldeadresse in Münster gilt er aktuell als „nicht auffindbar“.
Joachim Schalla: „Der gehört in den Knast“
„Das fühlt sich scheiße an“, sagt Joachim Schalla am Sonntagnachmittag im Gespräch mit dieser Redaktion. Dass sich seine bereits unmittelbar nach dem Prozess geäußerte Befürchtung bestätigt hat, löst in ihm große Wut aus.
Diese verpackt der Dortmunder in deutliche Worte: „Der gehört in den Knast. Und wenn er nicht geht, dann die Richter, die ihn freigelassen haben“, sagt Joachim Schalla.
Am Sonntagmorgen habe er über die Facebook-Seite einer Bekannten vom Verschwinden Ralf H.s erfahren.Joachim Schalla ist nach der Meldung über das Verschwinden des Mörders seiner Tochter fassungslos. © Bastian Pietsch (Archivbild)
Sollte Ralf H. wirklich dauerhaft untergetaucht sein, hält Joachim Schalla dies sogar auf eine gewisse Art für nachvollziehbar. „Wenn man weiß, man geht in den Knast, dann haut man ab. Das ist menschlich.“
Vater der Getöteten hält Ralf H. für „hochgradig gefährlich“
Joachim Schalla hält den Mörder seiner Tochter nach wie vor für „hochgradig gefährlich“. Er könne es deshalb bis jetzt nicht nachvollziehen, warum es das Oberlandesgericht (OLG) ermöglicht habe, dass er weiterhin in Freiheit sei.
H. war gegen das Mord-Urteil in Revision gegangen. Bis zur Vollstreckung des Urteils darf er sich ohne Auflagen bewegen. Das OLG hatte bereits im Sommer 2020 entschieden, dass Ralf H. eine weitere Zeit in Untersuchungshaft nicht zumutbar sei.
Das Landgericht hatte deshalb im Januar 2021 zwar Ralf H. für des Mordes überführt erklärt - hatte aber zugleich keine rechtliche Handhabe, ihn weiter in Haft zu halten. Eine Beschwerde der Staatsanwaltschaft Dortmund gegen den Beschluss des OLG lehnten die Richter in Hamm ab.
Lange Prozessdauer verhindert, dass Ralf H. nach dem Urteil weiter in Haft bleibt
Der Prozess am Landgericht war wegen Formfehlern und der Erkrankung einer Richterin zwischenzeitlich abgebrochen und neu aufgerollt worden. Deshalb hat H. mit rund zwei Jahren eine überdurchschnittlich lange Zeit in Untersuchungshaft verbracht.
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