RS1-Fahrradstraße in Dortmund ist fertig - aber neue Regeln gelten noch nicht

© Björn Althoff

RS1-Fahrradstraße in Dortmund ist fertig - aber neue Regeln gelten noch nicht

rnRadschnellweg

Der erste Bauabschnitt des Radschnellwegs Ruhr (RS1) in der Großen Heimstraße und Sonnenstraße im Kreuzviertel ist fertig. Etwas ganz Wichtiges für die Fahrradstraße fehlt aber noch.

Dortmund

, 29.09.2021, 07:30 Uhr / Lesedauer: 2 min

Von Nord nach Süd hat sich die Große Heimstraße im Kreuzviertel in den vergangenen Wochen mit frischen Asphalt in eine Fahrradstraße verwandelt. Die letzten Absperrungen wurden am Dienstagabend (28.9.) abgebaut, teilte die Stadt Dortmund mit. Damit ist der erste, etwa einen Kilometer lange Abschnitt des Radschnellwegs Ruhr (RS1) in Dortmund fertig und für den Verkehr freigegeben.

Zur richtigen Fahrradstraße fehlen aber noch zwei ganz wichtige Details: die Beschilderung und die Markierung. Denn erst sie ermöglichen es, die bisherige Rechts-vor-Links-Regelung an den Einmündungen aufzuheben, die Ampel am Neuen Graben überflüssig zu machen und das Falschparken auf der Fahrbahn zu unterbinden.

Beschilderung und Markierung würden im Laufe des Oktobers erfolgen, kündigte die Stadt am Dienstag an. „Bis dahin gelten weiterhin die Verkehrsregeln einer Tempo-30-Zone.“

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„Viele Radfahrende haben die Kolleginnen und Kollegen des Ordnungsamtes und uns schon gefragt, wann der erste Bauabschnitt endlich zur Fahrradstraße wird“, sagt Tiefbauamtsleiterin Sylvia Uehlendahl. „Damit die Einfärbung der großen Kreuzungsbereiche und der Haltelinien aber nachhaltig aufgebracht werden kann, brauchen wir passende Witterungsverhältnisse.“

So sieht das Schild aus, das die Große Heimstraße und einen Teil der Sonnenstraße bald zur Fahrradstraße macht.

So sieht das Schild aus, das die Große Heimstraße und einen Teil der Sonnenstraße bald zur Fahrradstraße macht. © Oliver Volmerich

Mit Markierung und Beschilderung bekommen Radfahrerinnen und Radfahrer endgültig Vorfahrt, Autofahrer müssen sich dem Radverkehr unterordnen. „Für den Fahrverkehr gilt weiterhin eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Der Radverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, muss der Kraftfahrzeugverkehr die Geschwindigkeit verringern“, erläutert die Stadt. Und: „Radfahrende werden dann nebeneinander fahren dürfen.“

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Wichtig für den Verkehrsfluss und die Sicherheit ist aber vor allem, dass in der ausgeschilderten Fahrradstraße das Parken auf der Fahrbahn außerhalb der markierten Parkplätze, das zurzeit noch geduldet wird, tabu ist. Künftig droht dann der Abschlepphaken.

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„Auf der Fahrbahn wird ein absolutes Halteverbot gelten. Parken und Halten wird dort zu jeder Zeit verboten sein und durch die Verkehrsüberwachung sanktioniert“, heißt es zur Erläuterung. „Für den Lieferverkehr werden ausgeschilderte Lieferzonen zur Verfügung gestellt, die in dem ausgeschilderten Zeitfenster für Anlieferungen genutzt werden können. Außerhalb des Zeitfensters darf dort geparkt werden.“

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