Aktuell laufen noch die Ermittlungen gegen den Lütgendortmunder Waffensammler. Spezialisten der Tatortgruppe Sprengstoff des Landeskriminalamtes NRW hatten die Dortmunder Polizei bei der Durchsuchung unterstützt.

© Lukas WIttland (Archiv)

Waffenhaus in Lütgendortmund: Staatsanwalt erklärt die aktuelle Lage

rnWaffen- und TNT-Funde

Zehn Tage dauerte im Herbst die Durchsuchung des Waffenhauses in Lütgendortmund. Ein Mann hatte in seiner Wohnung Sprengstoff und Waffen in großen Mengen gehortet. Wie ist der Ermittlungsstand?

Lütgendortmund

, 16.02.2021, 14:32 Uhr / Lesedauer: 2 min

Vor allem für die unmittelbaren Nachbarn war es ein riesiger Schock: Ein 68-jähriger Rentner hatte über Jahre unbemerkt hochexplosives Material und diverse Waffen in seiner Wohnung in Lütgendortmund gesammelt.

Die Einsatzkräfte der Polizei förderten während einer zehntägigen Durchsuchung im Herbst 2020 eine unglaubliche Mischung zutage: Neben Waffen und chemischen Substanzen fanden sie eine Weltkriegs-Mine, mehrere Kilogramm des Sprengstoffs TNT und diverse Munitionskisten.

Rund fünf Monate liegt der Fall zurück. Es war der 9. September 2020, als ein Spezialeinsatzkommando das Reihenhaus in der Volksgartenstraße stürmte und den „Waffensammler“ in seiner Wohnung im ersten Stock festnahm. Anschließend wurde nicht nur die Wohnung samt Dachboden des Verdächtigen akribisch durchsucht, sondern auch eine von ihm angemietete Lagerhalle in einem Hinterhof an der Werner Straße.

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Der zuständige Staatsanwalt ist Jörg Schulte-Göbel. Im Oktober sagte er gegenüber unserer Redaktion, dass der Mann nach den bisherigen Ermittlungen wahrscheinlich keinen professionellen Waffenhandel betrieben habe und ihm auch keine Verbindungen in die rechtsextreme oder Reichsbürger-Szene nachzuweisen seien.

Während der zehntägigen Wohnungs-Durchsuchung sperrte die Polizei einen Teil der Straße. Noch ist unklar, ob und wann gegen den Rentner Anklage erhoben wird.

Die Polizei setzt ihre Durchsuchung in Lütgendortmund heute fort. © Helmut Kaczmarek (Archiv)

Staatsanwalt wartet auf den Abschlussbericht

Neue Details zum Ermittlungsstand wollte der Dortmunder Staatsanwalt am Dienstag (16.2.) nicht nennen. Aktuell warte er auf den Abschlussbericht der Polizei, mit dem er in drei bis vier Wochen rechne, so Jörg Schulte-Göbel auf Anfrage dieser Redaktion.

Der Bericht werde unter anderem eine Gesamtübersicht über alle Funde und eine juristische Bewertung der Waffen und chemischen Stoffe enthalten. „Erst mit diesen Informationen kann ich einen Schlussstrich ziehen“, erklärt der Staatsanwalt.

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Aufgrund der großen Mengen, die gefunden wurden, seien die Ermittlungen entsprechend zeitaufwändig. Wie viele Waffen und wie viel Sprengstoff gefunden wurden, dazu macht der Staatsanwalt weiterhin keine Angaben.

Verstoß gegen Waffengesetz und Kriegswaffenkontrollgesetz

Wegen des noch nicht vorliegenden Schlussberichts könne er sich aktuell nicht zu einer möglichen Anklageschrift äußern, erklärt der Jurist. Auch den Verstoß gegen das Waffengesetz und das Kriegswaffenkontrollgesetz möchte der Jurist zum jetzigen Zeitpunkt nicht bewerten.

Genauso vage ist der weitere Ablauf des Verfahrens. Möglicherweise müsse er nach der Lektüre des Abschlussberichts neue Ermittlungen anstoßen, sagt Jörg Schulte-Göbel. „Erst wenn ich keine weiteren Fragen habe, kann ich die Ermittlungen einstellen.“

Experten der Feuerwehr analysierten in speziellen Schutzanzügen die verdächtigen Substanzen, die die Polizei in der Wohnung des 68-jährigen Dortmunders sichergestellt hatten.

Experten der Feuerwehr analysierten in speziellen Schutzanzügen die verdächtigen Substanzen, die die Polizei in der Wohnung des 68-jährigen Dortmunders sichergestellt hatten. © Beate Dönnewald (Archiv)

Danach werde er entscheiden, ob gegen den Tatverdächtigen Anklage erhoben oder das Verfahren eingestellt wird. Zuvor habe auch der Verteidiger noch Anspruch auf Akteneinsicht.

Weil sich der „Waffensammler“ nicht in Untersuchungshaft befindet, stehe man zeitlich nicht unter Druck, so Schulte-Göbel. Ansonsten würde nach sechs Monaten geprüft, ob die U-Haft noch verhältnismäßig sei.

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Gründe für eine Haft wie Verdunklungs- oder Fluchtgefahr lägen in diesem Fall nicht vor, so der Staatsanwalt. Bereits am dritten Tag nach seiner Festnahme wurde der Rentner deshalb wieder entlassen und ist seitdem auf freiem Fuß.

Welches Gericht ist zuständig?

Sollte es zu einer Anklage gegen den 68-Jährigen kommen, steht zum jetzigen Zeitpunkt ebenfalls noch nicht fest, welches Gericht sich mit dem Fall beschäftigen wird. „Das hängt vom geforderten Strafmaß ab“, berichtet Schulte-Göbel. Bei einer Haftstrafe von über vier Jahren sei das Landgericht zuständig, alles darunter werde vor dem Schöffengericht verhandelt.