Rotlicht-Vorwurf
Problem-Blitzer am Wall – Fahrer muss Strafzettel nicht zahlen
Der Blitzer am Südwall in Dortmund beschert Dortmunder Richtern viel Arbeit: Trotz zahlreicher Einsprüche hält die Stadt an ihren Bußgeld-Bescheiden fest. Seit anderthalb Jahren gibt es Probleme.
Der Blitzer am Südwall macht seit anderthalb Jahren teure Fotos: Die kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtmessanlage in Fahrtrichtung Osten wurde als ein Baustein im Kampf gegen die Raserszene installiert und beschert seitdem dem Amtsgericht viel Arbeit, weil Autofahrer gegen Bußgeldbescheide der Stadt, Punkte und Fahrverbote klagen. Einer von ihnen ist Bayram D.
Der Dortmunder hat Einspruch eingelegt gegen einen Bußgeldbescheid, der ihn 90 Euro und einen Punkt in Flensburg kosten sollte. Er soll am Südwall über eine rote Ampel gefahren sein. D. ist sich aber sicher, dass die Ampel von Grün auf Gelb umgesprungen war.
Seinen Fall übernahm der Dortmunder Verkehrsanwalt Özkan Arikan. Bereits in einem anderen Verfahren hatte er ein Gutachten zu dem Südwall-Blitzer eingeholt. Das sei zu dem Schluss gekommen, dass die Messung des Blitzers Auffälligkeiten aufweise, die auf eine Fehlfunktion des Gerätes hindeuteten, so Arikan. Danach löse der Blitzer zu früh, also vor der Rotphase aus. Es gebe einen zeitlichen Versatz. „Der Standort des Fahrzeugs passt nicht zum Bild.“ Damit sei die Messung fehlerhaft.
Anwalt: Stadt ignoriert Bedienungsanleitung
Allerdings sei nicht die Messung selbst das Problem, sagt der Anwalt, sondern, dass die Stadt die Bedienungsanleitung des Herstellers für den Blitzer offensichtlich nicht einhalte. Die schreibe vor, die Messung bei derartigen Fehlermeldungen nicht zu verwerten.
Der Amtsrichter hat das Ordnungswidrigkeitsverfahren am 10. Mai eingestellt. Der zuständige Messbeamte der Stadt hatte als Zeuge ausgeführt, „dass er weisungsgemäß nicht entsprechend der Bedienungsanleitung gemessen habe“, so der Richter in der Begründung. Angezeigte Fehlercodes drücke er immer weisungsgemäß weg, berichtete der Stadtmitarbeiter. Täglich seien Fehlercodes an der Messstelle Südwall festzustellen, „die auf Weisung ignoriert werden.“
Das bestreitet die Stadt auf Anfrage dieser Redaktion. „Bei einer erneuten Überprüfung der in Rede stehenden Falldatei durch den autorisierten Hersteller wurde festgestellt, dass der angegebene Rotlichtverstoß keinerlei Auffälligkeiten zeigt“, erklärt Stadtsprecher Maximilian Löchter. Es handele sich um ein von der Physikalisch-technischen Bundesanstalt zugelassenes, standardisiertes Messsystem, das fehlerfrei arbeite.
Stadt: „Keine Fehlercodes oder Unstimmigkeiten“
Diese „vollständige Fehlerfreiheit“ des Blitzers sei in einem anderen Verfahren durch ein vom Amtsgericht in Auftrag gegebenes Dekra-Sachverständigen-Gutachten im Oktober 2021 „einwandfrei festgestellt“ worden. Löchter: „Es gab also vorliegend weder Störungen im Messbetrieb, noch sind irgendwelche Fehlercodes oder Unstimmigkeiten aufgetreten. Es liegt auch keine dauerhafte Fehlerhaftigkeit oder eine Störung der Messanlage vor.“
Bei den von Anwalt Arikan aufgeführten „Fehlerhinweisen“ handele es sich um rein informative Hinweismeldungen ohne Auswirkungen - weder tatsächlich noch rechtlich - auf den ordnungsgemäßen Messbetrieb. „Nach den Vorschriften der Herstellerfirma sind diese rein informativen Hinweismeldungen von den Messbeamten zu bestätigen“, erläutert der Stadtsprecher, „die Messung kann weiter aufgenommen werden.“
Verwaltung will festgestellte Verstöße weiter verfolgen
Gegen den Mandanten von Arikan wurde das Verfahren deshalb eingestellt, weil der Sachverhalt – wenn überhaupt – wohl nur durch Gutachten aufzuklären sei, so der Richter. Das jedoch würde ohne drohendes Fahrverbot unverhältnismäßige Kosten verursachen.
Die Stadt werde festgestellte Verstöße weiterhin verfolgen, betont Stadtsprecher Löchter. Damit dürfte der Blitzer den Amtsrichtern weiter Arbeit bescheren.
Dazu Gerichtssprecher Michael Tebbe: „Bei der Stadt scheint es Unklarheiten zu geben, wie man mit Fehlermeldungen umgehen muss. Das ist vom Gericht nicht endgültig geklärt worden. Ich denke, dass das irgendwann von einem Richter entschieden wird.“
Vielen Dank für Ihr Interesse an einem Artikel unseres Premium-Angebots. Bitte registrieren Sie sich kurz kostenfrei, um ihn vollständig lesen zu können.
Jetzt kostenfrei registrieren
Einfach Zugang freischalten und weiterlesen
Werden auch Sie RN+ Mitglied!
Entdecken Sie jetzt das Abo, das zu Ihnen passt. Jederzeit kündbar. Inklusive Newsletter.
Bitte bestätigen Sie Ihre Registrierung
Bitte bestätigen Sie Ihre Registrierung durch Klick auf den Link in der E-Mail, um weiterlesen zu können.
Prüfen Sie ggf. auch Ihren Spam-Ordner.
Einfach Zugang freischalten und weiterlesen
Werden auch Sie RN+ Mitglied!
Entdecken Sie jetzt das Abo, das zu Ihnen passt. Jederzeit kündbar. Inklusive Newsletter.