In der Coronakrise 2021 waren es knapp 1,7 Millionen Passagiere, die am Dortmund Airport gestartet waren . Die hat der Flughafen im abgelaufenen Jahr 2022 weit hinter sich gelassen: Mit insgesamt 2.586.342 Reisenden kommt der Dortmund Airport die zweithöchste Passagierzahl seines Bestehens. Rekordhalter ist das Jahr 2019 mit rund 2,7 Millionen Reisenden.
Allein in den Weihnachtsferien konnte der Flughafen 127.460 Passagiere begrüßen - ein deutliches Plus gegenüber dem Vorjahreszeitraum (103.375 Passagiere). "Wir freuen uns über das gute Jahresergebnis", sagt Flughafenchef Ludger van Bebber. Der Dank gelte den Passagieren und Airlines, die viel Vertrauen in den Standort setzten, so van Bebber. Anerkennung zollte der auch den Airport-Beschäftigten, "die ganzjährig auch in Zeiten hoher Auslastung für einen geordneten und reibungslosen Ablauf gesorgt haben."
Verluste fallen geringer aus
Am Airport setzt man darauf, dass der Aufwärtstrend anhält. 2023 peilt der Flughafen "mehr als 2,6 Millionen Passagiere" an. Die deutlich steigenden Passagierzahlen dürften sich auch im Jahresergebnis spiegeln - auch wenn sich Airport mit offiziellen Zahlen aktuell noch zurückhält. . 2021 lag das Gesamtergebnis des Airports (inklusive Abschreibungen und Zinsen) bei minus 15,6 Millionen Euro. Sie dürften weiter gesunken sein.
Jüngsten Prognosen zufolge könnten diese Verluste 2022 auf ungefähr minus 10,5 Millionen Euro gesunken sein. Auch mit Blick auf die Vorgaben der EU-Kommission darf der Flughafen zuversichtlich sein: Die EU hatte den Airports aufgegeben, ihre Verluste aus dem reinen Betrieb (ohne Abschreibungen, Zinsen und hoheitliche Aufgaben wie etwa Flugsicherung) bis Ende des ersten Quartals 2024 auf „Null“ herunterzufahren.
Inzwischen bietet die EU den durch Corona gebeutelten Airports an, die Frist um drei Jahre bis Ende März 2027 zu verlängern. Wobei Dortmunds Airportchef Ludger van Bebber stets zuversichtlich gezeigt, das EU-Ziel auch ohne Fristverlängerung zu erreichen. Genau das zeichnet sich nun ab:
Nach aktueller Prognose sollen die Verluste im „EU-Ergebnis“ 2022 von minus 6,2 Millionen auf weniger als eine Million Euro gesunken sein. Ende 2023 will der Flughafen im EU-Ergebnis erstmals sogar ein Plus von 1,6 Millionen Euro ausweisen.
Entscheidung über Spätflüge
Ob es so kommt, hängt von diversen Faktoren ab. Dabei spielen nicht nur Corona, der Ukraine-Krieg und die Energiepreise eine Rolle. 2023 stehen für den Airport wegweisende Entscheidungen an. Eine betrifft die Spätflüge.
Im Januar hatten das Münsteraner OVG (Oberverwaltungsgericht) die Spätflugregel zur Freude der klagenden Anwohner teilweise einkassiert. Als Begründung führten die Richter „Abwägungsmängel“ beim Lärmschutz für die Bürger an.
Die von der Münsteraner Bezirksregierung erteilte Genehmigung sei „rechtswidrig und nicht vollziehbar“, hieß es. Eine Revision war ausgeschlossen. Dagegen ist der Airport vorgegangen – und hat beim Leipziger Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) „Nichtzulassungsbeschwerde“ eingelegt.
Die Konsequenz: Da es sich um ein schwebendes Verfahren handelt, ändert sich am Flughafen erstmal nichts. Maschinen dürfen vorläufig weiter bis 23 Uhr landen – in Ausnahmefällen bis 23.30 Uhr.
Offen ist, wann sich die Leipziger Richter mit dem Vorstoß aus Dortmund befassen wollen – es wird wohl dauern. „Über einen Entscheidungszeitpunkt kann derzeit noch keine Auskunft erteilt werden“, heißt es dort auf Anfrage.
300 Meter mehr Landestrecke?
Der Airport selber hat großes Interesse, an den aktuellen Betriebszeiten festhalten zu dürfen: Sie ermöglichen den Airlines auf bestimmten Strecken mehr Umläufe von und nach Dortmund – und ihre Maschinen somit wirtschaftlicher einzusetzen.
Deshalb spielt der Airport einen weiteren Joker aus: Er hat nicht nur die Richter in Leipzig angerufen, sondern parallel auch bei der Münsteraner Bezirksregierung angeklopft.
Mit neuen Unterlagen will der Airport in einem „ergänzenden Verfahren“ dafür sorgen, dass die vom Münsteraner OVG gerügten Mängel in Sachen Lärmschutz „repariert“ werden. Am Ende soll eine „neue“ Betriebsgenehmigung vorliegen, die weiteren möglichen Klagen standhält.
Mit einer Entscheidung wird im Laufe 2023 gerechnet – allerdings „voraussichtlich nicht vor Ende des ersten Quartals“, wie die Bezirksregierung auf Anfrage wissen lässt.
Eine weitere wichtige Rolle spielt die Behörde bei der Frage, ob anfliegende Maschinen aus Richtung Osten bald 300 Meter mehr Strecke für ihre Landung bekommen. Bislang darf eine Airline wie Wizz Air lediglich 1700 der insgesamt 2000 Meter langen Bahn für die Landung nutzen. Durch die Verlegung des sogenannten „Aufsetzpunktes“ um 300 Meter in Richtung Unna-Massen stünde Wizz Air künftig die gesamte Landebahn zur Verfügung.
Als Begründung wird angeführt, dass Wizz Air seine Flotte auf größere Maschinen wie den A 321 Neo umstelle, die mehr Landestrecke benötigten. Zudem gebe es verschärfte Sicherheitsbestimmungen.
Im Mai 2020 hat der Airport den Antrag zur Verlegung der „Landeschwelle“ in Münster eingereicht. Nach Abwägung aller Pro und Kontra will die Genehmigungsbehörde nun „voraussichtlich 2023 entscheiden“. Der Flughafen habe „noch ergänzende Gutachten einzureichen, die geprüft werden müssen“, lässt die Bezirksregierung wissen.
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