Der Ausschuss für Bürgerdienste wollte am Dienstag (8.11.) den Wunsch der Entsorgung Dortmund GmbH (EDG) nicht einfach abnicken; denn die EDG möchte mit der neuen Abfallsatzung Anwohner von engen, schlecht oder nicht befahrbaren Straßen verpflichten, künftig ihre Mülltonnen selbst zu einem Sammelpunkt zu bringen oder höhere Gebühren zu zahlen – je nach Entfernung zum Müllfahrzeug zwischen 21,15 Euro und 84,63 Euro im Jahr.
Ziel ist die Vermeidung von Rückwärtsfahrten, die die EDG-Mitarbeiter, aber auch Anwohner gefährden könnten. Die Verpflichtung, die Tonnen für die turnusmäßige Leerung zu einer für die Sammelfahrzeuge erreichbare Stelle zu bringen, gilt besonders für Straßen und Wege mit weniger als 3,50 Meter Breite sowie Sackgassen und Stichstraßen ohne ausreichende Wendemöglichkeiten.
Der CDU-Fraktion war das zu schwammig. Die Satzung lege nicht konkret fest, wohin die Abfalltonnen gebracht werden müssten und was im Einzelfall zumutbar sei, kritisierte der stellvertretende Fraktionschef Sascha Mader. Er forderte eine klare Regelung.
Klarstellung nachgeliefert
Die haben Stadt und EDG jetzt zur Ratssitzung am Donnerstag (10.11.) nachgeliefert – soweit möglich. In der Klarstellung an den Rat heißt es, eine für die Müllfahrzeuge erreichbare Stelle für das gesamte Dortmunder Stadtgebiet könne man wegen der jeweils unterschiedlichen Gegebenheiten vor Ort nicht allgemeingültig festlegen.
Doch die EDG wolle die Neuregelung nur dann anwenden, wenn zuvor alle anderen Lösungen wie die Verlegung des Tonnen-Stellplatzes oder die Bereitschaft, Zusatzgebühren zu zahlen, ausgeschlossen seien und eine ordnungsgemäße Müllabfuhr sonst nicht möglich wäre.
Sowohl vor der Anwendung dieser Regelung als auch bei der Festlegung eines möglichen Abstellortes werde die Verhältnismäßigkeit geprüft, versichern Stadt und EDG. Der entscheidende Zusatz, der nun zur Klarstellung in die Abfallsatzung aufgenommen wurde, lautet: „Die Festlegung der für die Sammelfahrzeuge erreichbaren Stelle erfolgt einzelfallbezogen in Abstimmung zwischen Stadt und EDG.“
Rat stimmt Neuregelung zu
Dem folgte der Rat mehrheitlich und machte den Weg für die Neuregelung frei. Widerspruch gab es zuvor von der Fraktion FDP/Bürgerliste. Fraktionschef Michael Kauch erklärte, der entsprechende Paragraf in der Abfallsatzung bedeute „für die Anwohner eine faktische Gebührenerhöhung“, wenn sie für den bisherigen Service jetzt extra zahlen müssten.
Auch die Vorgaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) zur Vermeidung von Rückwärtsfahrten überzeugte die FDP-Bürgeliste nicht. Diese Branchenregel sei kein bindendes Recht. Kauch: „In Abwägung der Interessen der Anwohner stimmen wir nicht zu.“
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