Dortmunder sollen Tonnen zum Müllwagen bringen Das muss anders gehen, liebe EDG! Gebt euch Mühe

Branchenregel ist kein Freifahrtschein für die EDG
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Ein Thema mit Aufregerpotenzial: Müssen Dortmunder in engen, unübersichtlichen Straßen und Sackgassen ohne Wendehammer künftig ihre Abfalltonnen selbst zum Müllwagen ziehen – und das unter Umständen weiter als 100 Meter?

Branchenregel ist kein Freifahrtschein für die EDG

Wenn es nach der EDG geht, ja. Das Dortmunder Entsorgungsunternehmen will damit – wie schon andere kommunale Entsorger vor ihm – eine seit 2016 geltende Branchenregel zur Vermeidung von unfallträchtigen Rückwärtsfahrten umsetzen.

Wer als Anwohner betroffen und nicht bereit ist, seine Tonne selbst zum Müllwagen zu ziehen, soll eine zusätzliche Gebühr bezahlen. Die EDG argumentiert mit einer „Regelungsnotwendigkeit“. Doch wie nötig ist eine solche Regelung wirklich?

Die Branchenregel haben Vertreter der Unfallkassen, der Verbände der Entsorgungswirtschaft und der Gewerkschaft Verdi vereinbart, und die verantwortlichen Gremien der Unfallversicherung haben sie verabschiedet.

Kein eigenes Recht

Eine Branchenregel setzt aber kein eigenes Recht. Sie fasst lediglich geltendes Recht im Arbeitsschutz zusammen und gibt den Unternehmen entsprechende Empfehlungen, wie sie die Sicherheit und Gesundheit von Beschäftigten und Kunden gewährleisten können.

Allerdings handelt es sich um eine dringende Empfehlung, die für Entsorgungsunternehmen schon deshalb quasi Gesetzeskraft hat, da davon auszugehen ist, dass sich im Fall des Falles die Gerichte an ihr orientieren – etwa dann, wenn ein Müllwerker von einem rückwärts fahrenden Kollegen verletzt worden ist.

Doch die Branchenregel ist kein Freifahrtschein, um den Bürger zur Mithilfe beim Transport der Mülltonnen zu verpflichten. Zunächst sollte die EDG alle technischen Möglichkeiten ausschöpfen, die zum Beispiel Fahrerassistenzsysteme bieten, um die Sicherheit beim Rückwärtsfahren zu erhöhen – von der akustischen Warnung der Fahrer bis hin zu selbstständigem Stoppen des Fahrzeuges. Auch geschulte Einweiser können ihren Teil dazu beitragen.

Schon durch bessere Routenplanung lässt sich manche Rückwärtsfahrt vermeiden. Auch bauliche Veränderungen sowie Veränderungen bei der Verkehrsführung und Parkverbote (die dann allerdings zu kontrollieren wären) könnten zur Lösung beitragen. Stadtplaner sollten bei der Planung der Verkehrswege auch die Bedürfnisse der EDG berücksichtigen.

Es ist davon auszugehen, dass die EDG viele Maßnahmen für mehr Sicherheit beim Rückwärtsfahren wie Fahrerassistenzsysteme bereits umgesetzt hat. In dem Fall könnte sie in der Regel auch weiter rückwärts fahren. Das sollte für die Politik bei der Entscheidung über die neue Abfallsatzung der Maßstab sein.

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