Erster Prozess nach Rathaussturm
Neonazi drückte Kameramann zu Boden - 800 Euro Strafe
Nach dem Dortmunder Rathaussturm von Mai 2014 ist ein Neonazi aus Dortmund am Montag zu 800 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Die Richter sind überzeugt, dass der 31-Jährige einen Kameramann gewaltsam zu Boden gedrückt hat, um ihn am Filmen zu hindern.
DORTMUND
, 27.07.2015 / Lesedauer: 3 minDer Angeklagte (r.) hat am Wahlabend 2014 einen Kameramann zu Boden gedrückt.
Aktualisierung 13.31 Uhr:
Die Staatsanwaltschaft war ursprünglich davon ausgegangen, dass der Angeklagte den Kameramann auch getreten hat. Das konnte im Prozess vor dem Dortmunder Amtsgericht jedoch nicht sicher festgestellt werden. Das 22-jährige Opfer hatte im Zeugenstand zwar klar von einem Tritt gesprochen, den Angeklagten aber sofort entlastet. Nach seinen Angaben sei der Tritt von einem zweiten Mann gekommen, der Turnschuhe getragen habe. Der Angeklagte hatte am Tatabend eindeutig Springerstiefel an.
Das Urteil lautet auf Körperverletzung und versuchte Nötigung. Der Angeklagte selbst hatte sich bis zuletzt nicht zu den Vorwürfen geäußert. Ob den Rechtsradikalen am Abend der Kommunalwahl der Zutritt zum Rathaus hätte versperrt werden dürfen, wurde im Prozess nicht erörtert. "Darum ging es hier nicht", sagte der Richter. Nun muss der Neonazi 80 Tagessätze in Höhe von 10 Euro zahlen. Die Tagessätze fielen so niedrig aus, weil der Verurteilte ein absoluter Geringverdiener ist. Er verdient als Gebäudereiniger lediglich rund 800 Euro im Monat.
Erstmeldung 10.38 Uhr:
Zum Prozessauftakt hat der 31-jährige Mann aus Dorstfeld erklärt, dass er sich nicht zu den Vorwürfen äußern wolle. Dass er am Abend des 25. Mai 2014 vor dem Dortmunder Rathaus dabei war, steht aber wohl fest. Im Prozess wurden Fotos gezeigt, auf denen der Angeklagte eindeutig zu erkennen ist. Auf zwei Bildern ist außerdem zu sehen, dass er sich über einen am Boden liegenden Mann beugt. Tritte oder Schläge sind allerdings nicht zu erkennen.
Rechtsradikale Randalierer
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der 31-Jährige damals zu der Gruppe rechtsradikaler Randalierer gehörte, die einheitlich gelbe T-Shirts getragen und Eintritt ins Rathaus verlangt hatten. Dabei war es zu Auseinandersetzungen mit Vertretern des bürgerlichen Lagers gekommen.
Laut Anklage wurde der Kameramann zu Boden geschubst, geschlagen und getreten. Er erlitt Schürfwunden und Prellungen am Arm und im Gesicht. Der Vorwurf lautet auf Körperverletzung.
Tritt ins Gesicht
Das 22-jährige Opfer war damals als Student vor Ort. "Wir haben von der Uni aus einen FDP-Politiker begleitet", sagte der Zeuge den Richtern. "Dann bin ich plötzlich zwischen die Fronten geraten. Ich bin zu Boden gerissen worden und habe einen Tritt ins Gesicht bekommen. Mehr weiß ich aber auch nicht." Gefilmt hatte er den Vorfall damals nicht. "Die Kamera war aus."