Stadt hebt nach Rathaus-Krawallen alle Hausverbote auf
Nach Gerichtsbeschluss
Die Stadt zieht Konsequenzen aus der richterlichen Aufhebung des Hausverbots gegen den stadtbekannten Neonazi Dennis Giemsch. Mit sofortiger Wirkung dürfen auch die restlichen 29 Personen das Rathaus wieder betreten, die an den Wahlabend-Krawallen am 25. Mai beteiligt waren.

Dortmund am Abend der Kommunalwahl (25. Mai): Etwa 20 Rechtsradikale versuchten gewaltsam in das Rathaus zu gelangen - ein Großaufgebot der Polizei rückte an.
Trotz seiner Beteiligung an den Wahlabend-Krawallen darf ein Dortmunder Neonazi wieder das Rathaus betreten. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hob am Montag das von der Stadt gegen ihn verhängte Hausverbot auf. Nach Informationen unserer Redaktion handelt es sich dabei um den stadtbekannten Neonazi Dennis Giemsch. Dennis Giemsch war einer von rund zwei Dutzend Neonazis, die am Abend des 25. Mai versucht hatten,
. Etwa hundert Gegendemonstranten hatten sich ihnen auf der Treppe am Friedensplatz entgegen gestellt. Die Neonazis benutzten Pfefferspray, ein Gegendemonstrant bekam eine Glasflasche über den Kopf gezogen. Bei der Krawalle wurden insgesamt zehn Menschen verletzt. Daraufhin verhängte Oberbürgermeister Ullrich Sierau am 5. Juni ein Hausverbot gegen 30 Personen, die an den Auseinandersetzungen beteiligt waren. Die meisten gehörten wie Giemsch zu der Gruppe der Neonazis.
Dieses Hausverbot hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen am Montag nun per Eilbeschluss vorerst ausgesetzt. Giemsch hatte dagegen geklagt. Die Richter stellten fest, dass "die tatsächlichen Voraussetzungen für ein solches Hausverbot nicht vorlägen", so Gerichtssprecher Karsten Herfort . Die Vorkommnisse am 25. Mai seien ein "singuläres Ereignis" gewesen, das auf die "emotional besonders aufgeheizte Situation am Wahlabend" zurückzuführen sei. Die Richter sehen derzeit keine Gefahr, dass sich ein solcher Angriff bei kommenden Sitzungen des Rates oder der Bezirksvertretungen wiederholen könnte. Außerdem könnten etwaige Störungen durch Sicherheitsvorkehrungen im Vorfeld der Sitzungen verhindert werden.
Gleichzeitig betonte das Verwaltungsgericht, dass es nur in diesem einen konkreten Fall entschieden habe. "Von anderen Betroffenen wurden (bislang) keine Anträge gestellt und auch keine Klagen erhoben", so Herfort. Der Beschluss entfaltet keine unmittelbare Rechtswirkung gegenüber anderen von einem Hausverbot betroffenen Personen. Auch könne die Stadt gegen den Beschluss noch Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht Münster eingelegt werden. Die Stadt Dortmund war am Montagnachmittag für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.