Es war im vergangenen Jahr ein Schock: Der Spar- und Bauverein kündigte gemeinsam mit der Dogewo21 an, dass Mieter mit zentralen Gasheizungen ihre Vorauszahlungen ab September um 200 Prozent erhöhen sollten. So viel teurer seien nach dem Angriff Russlands auf die Ukraine die Gaspreise geworden. Ohne die drastisch erhöhte monatliche Zahlung stünden bei der Gaspreisabrechnung Nachzahlungen von mitunter mehreren tausend Euro an.
Für eine Familie, die bis dato einen Abschlag von 80 Euro pro Monat für ihre Heizkosten zahlte, bedeutete das eine Verdreifachung auf 240 Euro. War das berechtigt? Ist das Geld im wahren Sinne des Wortes wirklich alles verheizt worden?
„Wir haben von unserem Versorger im April fast alle Abrechnungen für unsere Häuser mit Zentralheizungen bekommen. Die Kosten je Liegenschaft werden aktuell durch die Wärmemessdienste ermittelt. Anschließend können wir die Kosten je Wohnung abrechnen. Zum aktuellen Zeitpunkt können wir sagen, dass es sicherlich zumindest teilweise zu Rückzahlungen kommen wird“, sagt Franz-Bernd Große-Wilde, der Vorsitzende der Spar- und Bauverein eG Dortmund.
Für die knapp 2300 der insgesamt 12.000 Mieter, die keine Gasetagenheizung haben, sondern über eine Zentralheizung mit Wärme versorgt werden, ist das eine gute Nachricht.
Gaspreisbremse seit Januar
Franz-Bernd Große-Wilde nennt mehrere Faktoren, die die Energiekosten und -verbräuche im vergangenen Winter reduziert haben: die Dezember-Soforthilfe, ein vergleichsweise milder Herbst und Winter sowie sparsames Heizen. Ab Januar 2023 greift dann zusätzlich noch die Gaspreisbremse, mit der der Staat 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs auf einen Fixpreis deckelt.
Ob die Mieter bisher mit den 80 Prozent von der Regierung gedeckelten Heizkosten auskamen, kann die Spar- und Bauverein eG noch nicht sagen. Da die Heizperiode noch laufe, könne man die Daten für 2023 noch nicht auswerten. „Ein Sparverhalten unserer Mieterinnen und Mieter in den knapp 2.300 Wohnungen, die zentral mit Gas versorgt werden, scheint aber definitiv gegeben zu sein“, sagt Franz-Bernd Große-Wilde.
Er rechnet damit, dass die Vorauszahlungen für eine Mehrzahl der Bewohner um 30 bis 50 Prozent reduziert werden. Diese Anpassung wird im Zuge der Abrechnungserstellung für das Jahr 2022 individuell vorgenommen. Erste Abrechnungen werden im Juni 2023 erfolgen.
Keine Verdreifachung
Eine Rechnung für einen Musterhaushalt, der normalerweise für seine Heizkosten einen Abschlag von monatlich 50 Euro zahlte, könnte so aussehen: Mit der Erhöhung der Vorauszahlung um 35 Prozent, die schon im Frühjahr 2022 empfohlen wurde, betrug der Abschlag dann 67,50 Euro.
Die Erhöhung um 200 Prozent bedeutete ab September einen Abschlag von 202,50 Euro. Wenn der Abschlag nun um bis zu 50 Prozent reduziert werden kann, entspräche das einem Abschlag von etwa 100 Euro und damit einer Verdopplung (plus 100 Prozent) und keiner Verdreifachung (plus 200 Prozent) der ursprünglichen Vorauszahlung von 50 Euro.

Anders als der Spar- und Bauverein wagt das städtische Wohnungsunternehmen Dogewo21 noch keine Prognose hinsichtlich möglicher Rückzahlungen. „Im Moment ist es einfach zu früh, Erwartungen unserer Mieter zu wecken, die durch die Abrechnungsergebnisse nicht bestätigt werden können“, teilt Dogewo21 auf Anfrage mit.
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