Der Journalist Robert Rutkowski dokumentierte den Aufmarsch der Rechtsextremen am 21. September 2018 in Dorstfeld.

© Robert Rutkowski (Archiv)

Nach Demo in Dortmund: Neonazis wird der Prozess gemacht – im FZW

rnRechtsextreme Demonstrationen

Eine Neonazi-Demo in Marten 2018 hat ein juristisches Nachspiel. Der Prozess wegen Volksverhetzung gegen zehn Rechtsextreme wird an einem ungewöhnlichen Ort verhandelt: der Konzerthalle FZW.

Dortmund

, 12.10.2021, 14:46 Uhr / Lesedauer: 2 min

Als die Bilder im Internet auftauchten, machte sich Entsetzen breit: Eine Gruppe Neonazis marschiert abends durch Dorstfeld und Marten, schwenkt Reichsflaggen und grölt antisemitische Hassparolen. Auch Pyrotechnik wird gezündet. Der Fall von 21. September 2018 wurde von Medien deutschlandweit aufgegriffen und diskutiert.

Mehr als drei Jahre später, ab dem 25. Oktober, beschäftigt der Aufzug nun das Dortmunder Landgericht. Insgesamt zehn Personen sind von der Staatsanwaltschaft wegen Volkverhetzung angeklagt worden.

Grundlage der Anklage sei die Auswertung von Video-Material, das bei den Demonstrationen aufgenommen worden war, teilt Tom Soller, Richter am Landgericht Dortmund, auf Anfrage unserer Redaktion mit.

Prozess findet aus Platzgründen im FZW statt

Aufgrund der vielen Angeklagten wird der Prozess aus Platzgründen an einem eher ungewöhnlichen Ort stattfinden, dem Freizeitzentrum West (FZW), teilt Richter Tom Soller mit. Zu diesem Schritt habe man sich auch wegen des erwarteten großen medialen Interesses entschieden.

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Für Journalisten ist ein umfangreiches Akkreditierungsverfahren vorgesehen. Insgesamt werden 30 der 70 Zuschauerplätze für Pressevertreter reserviert.

Bis zu hundert Personen bei Demonstrationen

Die zwei Demonstrationszüge vom 21. September 2018, um die es im Prozess geht, waren von der Partei „Die Rechte“ angemeldet worden. Das damalige Motto: „Gegen Polizeischikanen und Polizeiwillkür.“ Nach Angaben des Dortmunder Landgerichts sollen an den jeweiligen Versammlungen in Dorstfeld und Marten bis zu hundert Personen teilgenommen haben.

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Anwohner hätten in Dorstfeld Reichsflaggen ins Fenster gehängt – in Marten soll es Beifall, aber auch Kritik von Anwohnern gegeben haben, hieß es damals nach der Demonstration.

Kritik an der Polizei

Nach den nächtlichen Aufmärschen war außerdem Kritik an der Polizei laut geworden. Beobachter warfen ihr vor, dass zu wenig Beamte vor Ort gewesen seien, und sich diese im Hintergrund gehalten hätten, ohne die antisemitischen Hass-Parolen zu unterbinden.

Die Polizei erklärte damals, es sei eine „angemessene“ Zahl von Polizeikräften im Einsatz gewesen. Für den Prozess hat die 32. Strafkammer des Dortmunder Landgerichts zunächst sieben Verhandlungstage bis in den Januar vorgesehen.

Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version des Artikels hieß es, bei dem Prozess sei ein „führender Neonazi“ angeklagt. Das ist nicht korrekt. Wir haben den Text deshalb korrigiert.