Mordfall Schalla: Revisionsverfahren fordert Geduld aller Beteiligten

Mordfall Schalla: Revisionsverfahren fordert Geduld aller Beteiligten

rnSchülerin 1993 getötet

Im Januar hat das Schwurgericht Ralf H. wegen Mordes an Nicole-Denise Schalla zu lebenslanger Haft verurteilt. Jetzt hat sich der BGH zum aktuellen Stand des Revisionsverfahrens geäußert.

Dortmund

, 30.11.2021, 17:55 Uhr / Lesedauer: 2 min

Nicole-Denise Schalla wurde im Oktober 1993 auf dem Heimweg im Jungferntal getötet. Sie hatte nur noch wenige Hundert Meter von einer Bushaltestelle bis zu ihrem Elternhaus zurückzulegen, als sie in der Dunkelheit auf ihren Mörder traf.

Die Leiche des damals 16 Jahre alten Mädchens wurde erst am nächsten Morgen unter einer Hecke in der Schulhofeinfahrt an der Jungferntalstraße entdeckt. Weil es fast die ganze Nacht über geregnet hatte, wurde der Tatort von der Polizei als „sehr spurenarm“ beschrieben.

Festnahme nach 25 Jahren

Nach schier unendlich langen 25 Jahren des Hoffens und Wartens erhielten die Eltern der Getöteten im Sommer 2018 den schon fast nicht mehr für möglich gehaltenen Anruf: Nachträgliche Untersuchungen von DNA-Material, das an Leiche gesichert worden war, hatten einen Treffer ergeben. Zwei Spuren an der rechten Leiste und am Oberschenkel der Toten stammten von Ralf H., der 1993 in Castrop-Rauxel lebte.

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H. wurde festgenommen und kam in Untersuchungshaft. Von Anfang an bestritt er, etwas mit dem Mord an Nicole-Denise Schalla zu tun zu haben.

Zwei Prozesse am Schwurgericht

Die gerichtliche Aufarbeitung des Falles geriet anschließend ebenfalls zu einer fast unendlichen Geschichte. Nachdem das Schwurgericht monatelang gegen H. verhandelt hatte, platzte der Prozess im März 2020. Eine Richterin war dauerhaft erkrankt, die gesetzlichen Fortsetzungsfristen konnten nicht mehr eingehalten werden.

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Noch vor Beginn des deshalb nötig gewordenen zweiten Prozesses, wurde der Mordverdächtige vom Oberlandesgericht Hamm aus der Untersuchungshaft entlassen.

Urteil im Januar: lebenslange Haft

In Freiheit blieb Ralf H. schließlich auch, nachdem ihn das Schwurgericht im Januar 2021 wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt hatte. An der einmal vom OLG getroffenen Entscheidung in der Haftfrage komme man nicht mehr vorbei, sagten die Dortmunder Richter damals.

Die Revisionsentscheidung steht noch aus.

Die Revisionsentscheidung steht noch aus. © Martin von Braunschweig

Gegen das Urteil legten anschließend sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft Revision beim Bundesgerichtshof ein.

Angeklagter nicht in Haft

Inzwischen sind seit der Entscheidung des Schwurgerichts mehr als zehn Monate vergangen. Große Hoffnungen auf eine zeitnahe Beantwortung der Revisionsfrage darf sich aber wohl keiner der Prozessbeteiligten machen.

Auf Anfrage teilte der Bundesgerichtshof jetzt mit: „Das Verfahren ist im Oktober beim Bundesgerichtshof eingegangen. Derzeit ist noch nicht absehbar, wann über die Revisionen der Staatsanwaltschaft und des Angeklagten entschieden wird.“