Mordfall Heike Kötting Urteil wird Fall für den Bundesgerichtshof

Mordfall Heike Kötting: Urteil wird Fall für den Bundesgerichtshof
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Schon unmittelbar nach der Urteilsverkündung Ende März in Dortmund hatten die Verteidiger angekündigt, Revision beim Bundesgerichtshof einzulegen. Jetzt bestätigte Rechtsanwalt Marcus Herberholz: „Und das habe ich natürlich fristgemäß getan.“

Sobald das schriftliche Urteil vorliegt, müssen Herberholz und sein Kollege Thorsten Hönnscheidt ihre Revisionen begründen. Dafür haben sie genau einen Monat Zeit, ehe die Akten im Anschluss nach Karlsruhe versendet werden.

In Haus eingebrochen

Das Schwurgericht hatte die beiden Angeklagten wegen Mordes jeweils zu lebenslanger Haft verurteilt. Beide waren nach Ansicht der Richter im Februar 1991 in das Scharnhorster Haus der allein lebenden Heike Kötting eingebrochen. Als sie von der heimkehrenden 28-Jährigen überrascht wurden, sollen sie sie im Nähzimmer getötet haben.

Die heute 62-jährige Frau aus Mönchengladbach hatte im Prozess mehrmals betont: „Ich war noch nie in meinem Leben in Dortmund.“ Der heute 60 Jahre alte Mitangeklagte aus Dortmund hatte zu den Tatvorwürfen geschwiegen.

Auf Rechtsfehler überprüft

Beim Bundesgerichtshof findet in aller Regel keine mündliche Verhandlung statt. Der 4. Strafsenat überprüft allein das Urteil auf Rechtsfehler. Wird er dabei fündig, würde der Fall zur erneuten Verhandlung an das Dortmunder Landgericht zurückverwiesen.

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