Entscheidung im Mordfall Heike Kötting in Dortmund Jetzt gibt es ein Urteil

Mordfall Heike Kötting: Bis zum Urteil vergingen 34 Jahre
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Viele Jahre galt der Fall als Cold Case - als Fall, der noch keinen Abschluss finden konnte. Doch jetzt, 34 Jahre nach der Tötung der Dortmunderin Heike Kötting, ist ein Urteil gesprochen worden. Die Angeklagten sind zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden.

Darum geht es in dem Fall:

Im Februar 1991 wurde die Karstadt-Angestellte Heike Kötting in ihrem Haus in Scharnhorst getötet. Vermutlich hatte sie bei ihrer Heimkehr am Abend Einbrecher auf frischer Tat ertappt. Sie starb in ihrem Nähzimmer an den Folgen von Messerstichen und massiver Gewalt gegen den Hals.

Erst jetzt, 34 Jahre später, wurde der Mordfall aufgeklärt. Am Dienstag (25. März) sprach das Schwurgericht das Urteil gegen zwei Verdächtige. Sowohl der Mann aus Dortmund als auch seine mutmaßliche Komplizin aus Mönchengladbach waren durch DNA-Spuren schwer belastet worden.

Zwei Personen angeklagt

Andreas W. wurde am Tag vor der Urteilsverkündung 61 Jahre alt. Zu feiern gab es für ihn nichts. Er saß seit Januar 2024 in Untersuchungshaft, nachdem Staatsanwältin Gülkiz Yazir einen Haftbefehl beantragt hatte. Vor seiner Festnahme soll W. seiner Tochter am Telefon davon erzählt haben, er habe vor vielen Jahren „Scheiße gebaut“. Als die Polizei zugriff, soll er kurz vor der Flucht gestanden haben.

Neben ihm saß Petra G. auf der Anklagebank. Die Mönchengladbacherin ist 63 Jahre alt und von jahrelangem Drogenmissbrauch schwer gezeichnet. Anders als Andreas W. hat sie sich im Prozess zu den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft geäußert. „Ich kenne die Frau nicht. Ich war noch nie in Dortmund“, sagte sie den Richtern.

Von DNA-Spuren belastet

Kann das stimmen? Die Staatsanwältin glaubt nicht daran. In ihrem Plädoyer hatte Gülkiz Yazir zusammengefasst, warum sie die Angeklagten für Mörder und lebenslange Haft für die einzig mögliche Strafe hält. Sowohl Andreas W. als auch Petra G. haben in Scharnhorst DNA-Spuren hinterlassen. Als sie Jahre später dann in anderer Sache straffällig wurden, meldete der Computer Übereinstimmungen.

Die DNA des heute 61-Jährigen soll an einem Schraubendreher am Tatort, an der Kleidung Heike Köttings und im Auto des Opfers gesichert worden sein. Von Petra G. stammen offenbar Spuren von Heike Köttings Fingern und von einem Telefonkabel im Keller.

Unbekannte „Person C“

„Die Spuren sind nicht anders als durch eine Beteiligung an der Tat zu erklären“, hatte die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer gesagt. Gülkiz Yazir ist außerdem davon überzeugt, dass noch ein weiterer Mann dabei war. Wer diese unbekannte „Person C“ ist, konnte der Prozess jedoch nicht aufklären.

Die Verteidiger der beiden Angeklagten haben in ihren Plädoyers Freisprüche beantragt. Marcus Herberholz, der Petra G., vertritt, warnte die Richter davor, sich alleine auf die angeblichen DNA-Treffer zu verlassen. „Es haben sich schon zu viele Urteile später als falsch herausgestellt“, sagte er.

Freunde verfolgen Prozess

Thorsten Hönnscheidt, der Verteidiger von Andreas W., schilderte in seinem Schlussvortrag alternative Möglichkeiten, die die DNA am Tatort erklären könnten. Jedenfalls müsse sein Mandant sich nicht zwingend an der Tötungshandlung beteiligt haben. Vielleicht hätten Heike Kötting und der heute 61-Jährige ja sogar gekannt. Immerhin wohnte er bis zuletzt auch in Scharnhorst.

Zahlreiche Freunde, Nachbarn und Bekannte der Getöteten schließen das jedoch aus. Sie können sich an keinen Andreas erinnern, mit dem Heike Kötting vor ihrem gewaltsamen Tod Kontakt gehabt hätte. Die Verhandlung vor dem Schwurgericht verfolgen mehrere von ihnen regelmäßig von den Zuschauerplätzen.

Revision möglich

Gegen das Urteil des Schwurgerichts ist - von beiden Seiten - Revision möglich. Es gilt als sicher, dass die Angeklagten im Fall eines Schuldspruchs gegen die Entscheidung vorgehen und vor den Bundesgerichtshof ziehen. Dort würde der Fall aber nicht noch einmal neu aufgerollt. Der BGH prüft dann nur das Dortmunder Urteil auf mögliche Rechtsfehler.

Auch die Staatsanwaltschaft kann gegen Freisprüche Revision einlegen - wie zuletzt geschehen im Fall Mouhamed Dramé.

Die beiden Angeklagten im Mordfall Heike Kötting mit ihren Verteidigern im Gerichtssaal.
Die beiden Angeklagten hofften auf Freisprüche. © Martin von Braunschweig

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