Schüler planten Mord an Dortmunder Lehrer Wird ein Tatbeteiligter doch noch verurteilt?

Schüler planten Mord an Lehrer: Wird ein Tatbeteiligter doch verurteilt?
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Am Landgericht hat der zweite Prozess um den geplanten Mordanschlag auf einen Lehrer in Dorstfeld begonnen. Drei Jugendliche sollen im Mai 2019 beschlossen haben, den Lehrer Wolfgang Wittchow in einen Hinterhalt zu locken und mit Hämmern zu erschlagen.

Initiator des Plans war einer der Schüler der Martin-Luther-King-Gesamtschule. Er war mit seinen Noten unzufrieden und fürchtete wohl auch, den Abschluss nicht zu schaffen. Deshalb soll er zwei Freunde überredet haben, ihm zu helfen, den Lehrer umzubringen.

Zwei Freunde überredet

Der Haupttäter ist bereits im Sommer 2020 wegen versuchten Mordes zu drei Jahren Jugendhaft verurteilt worden. Einer der Mittäter erhielt damals einen dreiwöchigen Dauerarrest. Er hatte dem Lehrer eine plötzliche Erkrankung vorgespielt und wollte so erreichen, dass sich der Pädagoge zu ihm hinunterbeugt.

Der zweite Mittäter wurde in dem ersten Prozess freigesprochen. Die Richter waren davon überzeugt, dass er freiwillig von der ursprünglich geplanten Tat zurückgetreten war. Gegen diesen Freispruch hatte die Staatsanwaltschaft jedoch erfolgreich Revision eingelegt.

Revision war erfolgreich

Die zweite Verhandlung des Mordkomplotts findet anders als die erste öffentlich statt.
Die zweite Verhandlung des Mordkomplotts findet anders als die erste öffentlich statt. © Martin von Braunschweig

Deshalb muss sich der 23-Jährige jetzt erneut wegen versuchten Mordes verantworten. Zu Beginn der öffentlichen Verhandlung beteuerte er jedoch: „Ich habe plötzlich Gewissensbisse bekommen, als ich realisiert habe, was wir da eigentlich machen.“ Er habe den Hammer deshalb aus dem Hosenbund in die Hose rutschen lassen, damit er für ihn nicht mehr erreichbar war.

Der junge Mann will sich damals sicher gewesen sein, damit alles getan zu haben, um das Leben des Lehrers zu retten. „Ich wusste, dass, wenn ich nicht zuschlage, auch der andere nicht zuschlagen würde“, sagte er. Er kenne den Haupttäter schon viele Jahre. „Ich habe das in seinem Blick so gesehen.“

Hammer rutschte in die Hose

Die Richter müssen jetzt allerdings prüfen, ob das wirklich ausreichend war. Immerhin wusste der heute 23-Jährige, dass auch sein Mittäter einen Hammer dabei hatte. Und er bestätigte sogar: „Ich dachte, dass er den Hammer hinter seinem Rücken versteckt.“

Reichte es deshalb wirklich aus, „nur“ den eigenen Hammer fallenzulassen? Oder hätte der Angeklagte den Lehrer nicht vielmehr laut warnen müssen, um wirklich sicherzugehen, dass auch der andere Täter den Mordversuch aufgeben musste?

Genau diese Fragen müssen die neuen Richter jetzt beantworten. Für den Prozess sind zunächst noch vier weitere Verhandlungstage angesetzt. Anders als die erste Verhandlung findet diese nicht unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, weil der Angeklagte zur Tatzeit kein Jugendlicher mehr war.

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