
In einem Mehrfamilienhaus fand die Polizei einen blutüberströmten Mann. Der Tatverdächtige wird wegen Mordes angeklagt. © © News4 Video-Line (Archiv)
Mord in Dortmund: Staatsanwaltschaft erhebt Anklage
Tötungsdelikt
Im April ist ein Mann in Dortmund durch einen Messerstich gestorben. Der Täter stellte sich der Polizei. Nach über drei Monaten äußert sich die Staatsanwältin zum Motiv des mutmaßlichen Mörders.
Lange hat Staatsanwältin Milena Klement geschwiegen. Viele Anfragen dieser Redaktion liefen in den vergangenen Monaten ins Leere. Am Montag (8.8.) nannte sie erstmals neue Details zum Tötungsdelikt in Dortmund-Marten.
Denn: Die Ermittlungen sind mittlerweile abgeschlossen. Die Staatsanwaltschaft wird Anklage wegen Mordes gegen einen 21-jährigen Dortmunder erheben.
Rückblick: Die Tat ereignete sich am 23. April in einem Mehrfamilienhaus an der Steinhammerstraße. An diesem Tag, es war ein Samstag, hatte die Polizei einen blutüberströmten Mann in einer Wohnung des Mehrfamilienhauses vorgefunden. Es handelte sich um einen 21-jährigen Bochumer, der durch einen Messerstich in den Hals gestorben war.
Täter stellt sich freiwillig der Polizei Dortmund
Einen Tag später, am 24. April, konnte die Polizei in den Abendstunden bereits einen Tatverdächtigen festnehmen. Denn: Der ebenfalls 21-Jährige aus Dortmund hatte sich freiwillig der Polizei gestellt. Weitere Details, etwa zum Tatmotiv und zu weiteren Hintergründen, wurden damals in einer gemeinsamen Presseerklärung von Polizei und Staatsanwaltschaft nicht mitgeteilt.
Im Gespräch mit dieser Redaktion teilte Staatsanwältin Milena Klement mit, dass sie gegen den jungen Dortmunder Anklage wegen Mordes erhoben hat. Ein Termin für das Gerichtsverfahren am Landgericht Dortmund steht noch nicht fest, berichtet Tom Soller in seiner Funktion als Presse-Richter auf Anfrage. Zuständig ist die 39. Schwurgerichtskammer. Der Tatverdächtige sitzt in Untersuchungshaft.
Die Staatsanwältin räumte im Telefonat mit dieser Redaktion ein, die Ermittlungen zur Motivlage hätten sich schwierig gestaltet. „Es ließ sich kein hartes Motiv ermitteln“, so Klement, obwohl der Tatverdächtige während des Ermittlungsverfahrens durchaus gesprächsbereit gewesen sei.
Eifersucht als Tatmotiv nicht auszuschließen
Täter und Opfer kannten sich „eher lose“, eine „besondere Vorgeschichte“ habe sie nicht verbunden. „Es handelte sich wohl um eine spontane Auseinandersetzung“, sagte Milena Klement. Eifersucht als Tatmotiv sei nicht auszuschließen. Beide Personen hätten im Vorfeld Alkohol und Betäubungsmittel konsumiert. „Warum die Situation so eskaliert ist, lässt sich nur schwer zusammenfassen“, so die Staatsanwältin.
Anfangs stand auch die Wohnungsinhaberin unter Tatverdacht. Der Tatverdacht gegen die Frau erhärtete sich jedoch nicht. Nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen wurde sie zeitnah entlassen.
1968 geboren und seit über 20 Jahren Redakteurin bei Lensing Media. Zuständig für den Dortmunder Westen mit seinen Stadtbezirken Lütgendortmund, Mengede und Huckarde sowie für die Stadt Castrop-Rauxel.
