Bereits seit einiger Zeit kritisieren einige Lanstroper die Verkehrssituation an der Lanstroper Straße im Bereich der Einmündung Merkurstraße – und dort vor allem die Fahrbahneinengung. Einer von ihnen ist Hans Kreten. Aus Sicht des 62-Jährigen gebe es fünf Punkte, weshalb die Fahrbahnverengung kontraproduktiv auf den Verkehr wirke:
Rechts-vor-links-Situation: „Durch die Fahrbahnverengung kommt es zu einer unübersichtlichen Vorfahrtsituation“, sagt Kreten. Wer aus der Merkurstraße nach rechts oder links abbiegen möchte, müsse aufgrund der Rechts-vor-links-Regelung Vorfahrt gewähren, wenn ein anderer Verkehrsteilnehmer die Fahrbahnverengung und den Fußgängerüberweg an der Lanstroper Straße in Richtung Westen passiert.
Das ändere sich jedoch, wenn sich ein Autofahrer noch vor der Verengung und dem Überweg befinde und der Verkehrsteilnehmer aus der Merkurstraße bereits in die Lanstroper Straße einbiegt. „Das verstehen viele nicht“, meint Kreten. Zudem sei die Rechts-vor-links-Situation im Sommer wegen der hohen Hecken am Straßenrand nur schwer zu erkennen, wenn man auf der Lanstroper Straße nach Osten will.
Engpass: „Durch die Fahrbahnverengung stehen sich oft Fahrzeuge frontal gegenüber“, sagt Kreten. Es sei bereits mehrmals fast zu Zusammenstößen gekommen: „Vor allem, wenn Autofahrer versuchen, noch eben schnell durch die Fahrbahnverengung zu huschen.“
Fußgänger: Das schnelle Huschen durch die Verengung sei auch der Grund, warum Menschen auf dem Fußgängerüberweg gefährdet seien. „Wer noch schnell hindurch möchte, bevor man selbst warten muss, sieht keine Fußgänger mehr“, so Kreten. Zumal so auch schnell die Rechts-vor-links-Situation übersehen werden könne, wenn man in Richtung Osten fahre.
Busverkehr: Auch für die Busse sei die Verengung eine Herausforderung. Kurz davor befindet sich die Haltestelle „Alekestraße“.
Schleichverkehr: „Um diese Gesamtsituation zu umgehen, fahren viele Autofahrer von vornherein einen Umweg durch die Wohngebiete“, sagt Kreten – beispielsweise durch die Bremsstraße.

Seine Kritik mündete im Oktober 2022 in einen Ortstermin, der auch zu einem Prüfauftrag in der Bezirksvertretung führte: Die Verwaltung möge prüfen, ob die einseitige Fahrbahnverengung zurückgebaut werden soll.
Diese Prüfung hat die Verwaltung nun offenbar abgeschlossen und den Rückbau abgelehnt. Hans Kreten sagt, die Verwaltung habe ihm mitgeteilt, eine Verdeutlichung der Rechts-vor-Links-Regelung reiche aus.
Das bestätigt Stadtsprecherin Alexandra Schürmann. Sie erklärt: „Es wurde durch die BV Scharnhorst ein einstimmiger Prüfauftrag an die Verwaltung gegeben. Dieser wurde entsprechend bearbeitet.“
Das Ergebnis der Prüfung durch das Tiefbauamt habe ergeben, dass in dem betreffenden Abschnitt der Lanstroper Straße gemäß Auskunft der hinzugezogenen Polizei kein Unfallschwerpunkt festzustellen sei. Dennoch sei eine ergänzende Maßnahme erfolgt. Auf Anordnung des Tiefbauamtes seien am 18. Januar „Haifischzähne“ (genau: Verkehrszeichen 342) auf die Fahrbahn gezeichnet worden. Diese Markierung betone die Vorfahrtsregel „rechts vor links“ und trage dazu bei, die Verkehrslenkung und Sicherheit weiter zu optimieren.
Der stellvertretende Bezirksbürgermeister Werner Gollnick (CDU) bestreitet dies: Es seien definitiv keine Haifischzähne aufgemalt worden.
Alexandra Schürmann weiter: „Sollte diese zusätzlich umgesetzte Maßnahme jedoch nicht die gewünschte Wirkung aufweisen, beziehungsweise nicht den Erwartungen sowie den Bedürfnissen der Bürger sowie der BV Scharnhorst entsprechen, kann durch die Bezirksvertretung ein konkreter Beschluss über den Rückbau der Straßenverengung herbeigeführt werden.“
Bezirksbürgermeisterin Andrea Ivo-Feiter (SPD) äußerte sich nicht zum Thema.
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