Lanstroper ärgert sich über Grünschnitt Die ausführende Gartenbaufirma widerspricht ihm

Holger Muche (56) aus Lanstrop ärgert sich über Grünschnitt-Arbeiten
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Als der Lanstroper Holger Muche (56) neulich in seiner Garage werkelte, hörte er Baumschnitt-Geräusche, die so klangen, als liefen die Arbeiten direkt neben seinem Grundstück. Also beschloss er nachzusehen, was es damit wohl auf sich habe. Er fand Mitarbeiter der Gartenbaufirma Karl Werner aus Sprockhövel, die damit beschäftigt waren, einige von Muches Bäumen zu stutzen, die auf einen benachbarten Weg ragten. Das ist eine Art Feld- oder Wirtschaftsweg, der die Kurler Straße mit der Bönninghauser Straße verbindet.

Es handele sich um Verkehrssicherungs-Maßnahmen, erklärten die Arbeiter, und sie seien dazu beauftragt worden. Sie zeigten Muche ein Schreiben, auf dem zu lesen war, dass die Firma das Recht habe, die Arbeiten auszuführen, sollte der Eigentümer sie bis zum 28. Juli nicht selbst erledigt haben. Nun fürchtet Muche, dass ihm der Auftrag in Rechnung gestellt wird.

Diese Sorge nimmt ihm der beauftragte Unternehmer Karl Werner. Der genannte Weg gehöre RWE beziehungsweise der angegliederten Gesellschaft für Vermögensverwaltung (GfV). Stadtsprecherin Alexandra Schürmann bringt Licht ins Dunkel: „Bei einer Verkehrssicherheitskontrolle am 28. Juni haben Mitarbeiter des Tiefbauamts festgestellt, dass Büsche, Zweige und Sträucher über die Grundstücksgrenze auf den Verbindungsweg von der Bönninghauser Straße zur Kurler Straße gewachsen sind - und damit in den öffentlichen Verkehrsraum.“

Das Tiefbauamt habe, wie es in solchen Fällen üblich ist, den Eigentümer der betreffenden Fläche schriftlich aufgefordert, die auf den öffentlichen Weg ragenden Zweige zu entfernen. Gemeint ist damit die GfV. In dem Schreiben vom 28. Juni wurde dem Eigentümer eine Frist bis 28. Juli gesetzt. Daraufhin hat die GfV das Sprockhöveler Unternehmen mit den Arbeiten beauftragt. Die Rechnung sei inzwischen beglichen.

Ein paar Meter weiter auf dem Weg - nicht mehr an Muches Grundstück - haben die Arbeiter nach Angaben des Lanstropers zwar einen Baum abgesägt, der etwas weiter weg vom Weg stand und deshalb nicht der Verkehrssicherheit im Weg gestanden habe - dafür haben sie einen anderen stehen lassen, der sehr wohl den Weg einenge, so Muche. Er beklagt weiter, dass die Gartenbaufirma die Arbeiten nicht nur unsachgemäß ausgeführt, sondern zudem den Grünschnitt einfach neben dem Weg entsorgt habe - und das, obwohl sie einen Häcksler dabei gehabt habe.

Hier widerspricht Karl Werner: Seine Mitarbeiter haben in dem Gebiet eine Eidechse entdeckt, sagt er. Solcher Grünschnitt - eine Benjeshecke - biete solchen Tieren einen idealen Rückzugsort. Auch Hasen und Kaninchen diene er als Schutz. Gefällt worden seien keine Bäume, sondern lediglich Büsche - und zwar so, dass auf dem Weg 1,50 Meter Platz bleibe.

Der Lanstroper Holger Muche klagt über einen unangekündigten Rückschnitt seiner Bäume, die auf einen benachbarten Weg ragten
Der Grünschnitt sei einfach neben dem Weg entsorgt worden, sagt Holger Muche, und da, obwohl die ausführende Fachfirma einen Häcksler dabei gehabt habe. © Andreas Schröter

Nach Holger Muches Ansicht dürfe mit Rücksicht auf den Vogelschutz in dieser Jahreszeit eigentlich überhaupt kein Grünschnitt erfolgen. Er sagt: „Bei Privatpersonen ist man da äußerst streng, aber die Stadt selbst darf machen, was sie will.“ Karl Werner entgegnet dem, wenn ein Baumschnitt der Verkehrssicherheit diene, dürfe er auch außerhalb der ansonsten gültigen Schnittzeit von Oktober bis Ende Februar erfolgen. Das bestätigt Alexandra Schürmann: „Die im Bundesnaturschutzgesetz angeführten Verbote gelten nicht für behördlich angeordnete Maßnahmen, die der Gewährleistung der Verkehrssicherheit dienen.“ Auch seien schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen ganzjährig erlaubt.

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