Nachdem das Bundeswirtschaftsministerium die Bedingungen für die Überbrückungshilfe II jetzt zugunsten der Reisebüros noch einmal geändert hat, ist Michael Draeger vom Reisebüro Stoffregen erleichtert. Im Krisenmodus bleiben er und seine Kolleginnen und Kollegen in der gesamten Tourismusbranche allerdings weiterhin. © Schaper

Überbrückungshilfe

Krisenhilfe für Dortmunder Reisebüros kommt: „Wir können etwas aufatmen“

Aufatmen in den Dortmunder Reisebüros: sie bekommen deutlich mehr Geld vom Staat. Nach einigem Hin und Her werden entgangene Provisionen nun doch bei der Überbrückungshilfe berücksichtigt.

Dortmund

, 13.01.2021 / Lesedauer: 3 min

Es stand im Kleingedruckten. Klammheimlich hatte die Bundesregierung vor Weihnachten die Bedingungen für die Überbrückungshilfe II geändert. Darüber berichtete zuerst das „Handelsblatt“. Die Änderung bedeutete für Reisebüros, dass sie für die Monate September bis Dezember nur noch ihre Fixkosten, also quasi nur ihre Mietkosten, hätten geltend machen können.

Reisebüros leben aber von den Provisionen, die sie von den Reiseveranstaltern für verkaufte Reisen erhalten. Da sie im vergangenen Jahr ohnehin nur wenige Reisen verkauften, von denen dann viele gar nicht stattfanden, geht es für viele Reisebüros nun um die Existenz. In dieser Situation sollten sie die entgangenen Provisionen, für die sie aber gearbeitet hatten, nicht geltend machen dürfen.

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Der Aufschrei in der Branche war groß. War nicht vom Finanzminister Olaf Scholz (SPD) eine großzügige Krisenhilfe mit der „Bazooka“ versprochen worden? „Es sah plötzlich so aus, dass ich, wenn ich tatsächlich mal eine Reise verkauft habe, mir die Provision dafür berechnet wird und meine Fixkosten sich senken. Das wäre ein Genickschuss gewesen“, sagt Michael Draeger, der Filialleiter des Reisebüros Stoffregen an der Kampstraße.

Hilfeschrei der Reisebüros wurde gehört

Der Hilfeschrei ist in Berlin gehört worden. Das Bundeswirtschaftsministerium von Peter Altmaier (CDU) hat, wie die Dortmunder SPD-Bundestagsabgeordnete Sabine Poschmann (SPD) mitteilt, die entscheidende Formulierung in den Erläuterungen zu Beihilferegelungen unter B Punkt 2 aufgenommen. Dort heißt es nun: „Im Rahmen der Überbrückungshilfe II sind sämtliche Kosten, die durch die Überbrückungshilfe II förderfähig sind, in diesem Sinne den Fixkosten gleichgestellt.“

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„Damit können wir etwas aufatmen“, sagt Michael Draeger. „Die Überbrückungshilfe II bedeutet so für uns Reisebüros, dass unsere Ausfälle bis Dezember 2020 eingedämmt werden. Wir können neben den Fixkosten wie fortlaufende Kosten und so weiter nun auch die ausgefallenen Provisionen von abgesagten Pauschalreisen einreichen, welche dann nach Verlust berechnet und als Anteil erstattet werden können.“ Wäre dieser Punkt nicht geändert worden, so Draeger, wären viele Anträge „falsch“ gestellt gewesen, was im Rahmen der Schlussabrechnungen zu massiven Rückzahlungen - und damit wohl vielen Insolvenzen - geführt hätte.

KfW-Kredite gelten nicht als Einnahme

Vom Tisch ist auch, dass KfW-Kredite bei der Berechnung der Überbrückungshilfe als Einnahme zugrunde gelegt werden. Es heißt jetzt in den Antworten zu den am häufigsten gestellten Fragen in Absatz A I 4: „Wenn einem Unternehmen ein KfW-Darlehen auf der Grundlage der Bundesregelung niedrigverzinslicher Darlehen gewährt wurde, so ist dies nicht auf den Höchstbetrag nach der Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020 anzurechnen.“

Die Überbrückungshilfe II kann noch bis zum 31. Januar beantragt werden. Einfach ist das jedoch nach wie vor nicht. Etliche Steuerberater verzweifeln an dem komplizierten Beihilferecht.

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