Kita-Beschäftigte: Volle Bezahlung ohne Arbeit und noch mehr Privilegien
Corona-Pandemie
Seit einem Jahr haben rund 100 Beschäftigte des städtischen Kita-Trägers Fabido aus der Corona-Risikogruppe nichts zu tun, werden aber voll bezahlt – und haben Anspruch auf noch mehr.
Sie haben sich ihre Situation nicht ausgesucht, aber von dem weichen Netz, von dem rund 100 Beschäftigte des städtischen Kita-Trägers Fabido aufgefangen werden, können andere nur träumen, die wegen Corona um ihre wirtschaftliche Existenz bangen.
Diese etwa 100 Mitarbeiter gehören nach einer arbeitsmedizinischen Untersuchung zur Corona-Risikogruppe und müssen deshalb seit gut einem Jahr nicht mehr arbeiten – bei voller Bezahlung. Sie sind zwar als grundsätzlich arbeitsfähig eingestuft, doch können sie nur dort eingesetzt werden, wo sie keinen Kontakt zu Kindern oder Kunden haben.
Seit März 2020 hat die Personalverwaltung der Stadt, zuständig für rund 10.000 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, keine andere Beschäftigung für sie gefunden. Offiziell sind sie Teil eines Personalpools, der vorrangig für die Pandemiebekämpfung bereitstehen soll.
Erst mal Urlaub nach der Zwangspause?
Sollte die Pandemie besiegt sein oder die Stadt für sie doch noch eine Beschäftigung finden, müssten diese 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aber nicht zwingend wieder sofort arbeiten; denn sie haben auch für die zwölf Monate ohne Beschäftigung den vollen Urlaubsanspruch. Zumindest theoretisch könnten sie nach der Zwangspause erst einmal in den Urlaub gehen, bestätigt die Stadt auf Anfrage.
Die Rechte der Beschäftigten in Bezug auf ihre Arbeitsverträge und die tariflichen Regelungen seien gültig, heißt es in der Antwort der Stadt: „Betriebliche Dienstvereinbarungen zum Beispiel zum Status aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen dürfen nicht zum Nachteil der Mitarbeiter*innen beschnitten werden.“
Das gelte für noch offene Urlaubsansprüche aus der Zeit vor Corona als auch für die Zeit ohne Beschäftigung, versicherte Stadtsprecherin Katrin Pinetzki: „Die arbeitsvertraglichen und tariflichen Rechte bleiben unberührt. Entsprechend besteht auch der arbeitsvertragliche beziehungsweise tarifvertraglich zugesicherte Anspruch auf Urlaub.“
Arbeitszeitguthaben dürfen nicht gestrichen werden
Ebenso wenig könnten von früher vorhandene Arbeitszeitguthaben gestrichen werden, so die Stadt. Offensichtlich ist einigen der Betroffenen bewusst, dass dies Privilegien des öffentlichen Dienstes sind, die sie aber nicht ausschöpfen wollen, möglicherweise auch deshalb, weil sie eigentlich lieber arbeiten gehen würden; denn einige haben Resturlaub und Arbeitszeitguthaben abgebaut.
Das zumindest kann man aus folgender Antwort der Stadt schließen: „Der Bestand an Resturlaub bzw. Arbeitszeitguthaben, den die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen bereits sukzessive abgebaut haben und abbauen, ist höchst unterschiedlich.“ Eine separate Auswertung gebe es dazu aber nicht.
Kurzarbeit im Tarifvertrag nicht erfasst
Auf die Anfrage zu einer vorangegangenen Berichterstattung hatte die Stadt erklärt, dass die rund 100 Beschäftigten aufgrund fehlender Verwaltungsausbildung und ihrer Zugehörigkeit zur Risikogruppe nicht in anderen stark belasteten Ämtern einsetzbar seien.
Ein unterstützender Einsatz beispielsweise im Ordnungsamt oder im Impfzentrum komme nicht infrage. Und ein möglicher Dienst in anderen Dienststellen solle aufgrund der Vorgaben zu den Mindestabständen im Büro vermieden werden.
Auch Kurzarbeit sei für diese Gruppe keine Lösung, da der Erziehungsdienst zur Kernverwaltung gehöre und vom Tarifvertrag zur Kurzarbeit nicht erfasst sei.
Stellvertretende Leiterin der Dortmunder Stadtredaktion - Seit April 1983 Redakteurin in der Dortmunder Stadtredaktion der Ruhr Nachrichten. Dort zuständig unter anderem für Kommunalpolitik. 1981 Magisterabschluss an der Universität Bochum (Anglistik, Amerikanistik, Romanistik).
