Keine Kommune in Deutschland kassiert einen so hohen Steuersatz von so vielen in- und ausländischen Gästen wie Dortmund. Der Aufschlag auf die Hotelrechnung beträgt 7,5 Prozent – nur Flensburg verlangt genau so viel. Aber in Schleswig müssen Geschäftsreisende – und das ist der Großteil der Hotelgäste – nicht zahlen. Spitzensteuer-Satz und gleichzeitig so viele Steuerpflichtige wie möglich – das gibt’s nur in Dortmund.
Zudem ist Dortmund die einzige Ruhrgebiets-Stadt, die eine sogenannte Beherbergungs-Abgabe, besser bekannt als Bettensteuer, erhebt. Die vergangenen neun Jahre galt die nur für Privatreisen. Ab 1. April müssen auch Geschäftsreisende zahlen. Fällig wird ein Zuschlag von 7,5 Prozent auf die Brutto-Zimmerrechnung. Kostet ein Hotelzimmer also 100 Euro inklusive Mehrwertsteuer, werden in Dortmund 107,50 Euro fällig, in Bochum bleibt’s bei 100 Euro.
Im Mai 2022 hatte das Bundesverfassungsgericht sowohl die Beibehaltung der Bettensteuer für Privatleute als auch die Ausweitung auf Geschäftsreisende im Grundsatz ermöglicht. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband hatte mit drei Hoteliers gegen die Steuer geklagt, weil er angeblich die Mehrwertsteuer-Senkung von 2010 von 19 auf 7 Prozent konterkariere.
47 Kommunen mit Bettensteuer
Seit dem Urteil ist die Zahl der Kommunen, die eine Bettensteuer eingeführt haben, auf 47 gestiegen. Sechs überlegen, sie einzuführen. Aber die meisten bitten nur Privatleute zur Kasse. Lediglich Hamburg, Leipzig, Wuppertal und eben Dortmund verlangen die Abgabe auch von Geschäftsreisenden. In Dortmund sind etwa 70 Prozent der zuletzt 1,2 Millionen Übernachtungen beruflich veranlasst.
Während Hamburg sich mit 2 und Leipzig und Wuppertal sich mit 5 Prozent begnügen, verlangt Dortmund 7,5 Prozent. Vier kleinere Gemeinden kombinieren eine Abgabe für Geschäftsreisende mit einer Kurtaxe oder der kostenfreien Nutzung von Bus und Bahn. Eine klassische Bettensteuer ist das nicht.
„Die Ausweitung auf Geschäftsreisende kommt zu einem völlig falschen Zeitpunkt“, kritisiert Jürgen Benad, Geschäftsführer des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands im Gespräch mit unserer Redaktion die Einführung zum 1. April. „Einfach die Preise wegen erhöhter Abgaben raufzusetzten, geht nicht. Nach den Corona-Krisenjahren, in denen manche Betriebe an ihre Rücklagen, ihre Ersparnisse gehen mussten, wird die Hotellerie nun zusätzlich zur Kasse gebeten.“
Es sei auch nicht einzusehen, warum nur diese eine Branche zusätzlich mit Abgaben belegt werde. Benad bemängelt, dass das Geld im Gesamt-Etat der Stadt verschwindet – es sollte besser zweckgebunden ausgegeben werden. „Wir haben zwar Verständnis für die Lage manch klammer Kommunen. Es wäre in unseren Augen aber besser, zum Beispiel über einen Tourismusbeitrag nachzudenken und Hotellerie und Gaststätten bei der Verwendung einzubinden.“
Steuersenkung verpufft?
Das sieht die Stadt anders. Stadtsprecher Michael Meinders im März dazu: „Die Einnahmen aus der Beherbergungsabgabe sind nicht zweckgebunden und kommen grundsätzlich dem gesamtstädtischen Haushalt zugute, u.a. auch für die Attraktivität der Stadt Dortmund und somit zumindest mittelbar der Tourismuswirtschaft in Dortmund.“
Erste Hoteliers überlegen, erneut zu klagen. „Unser Argument in der juristischen Auseinandersetzung war von Anfang an: Dadurch wird das Wachstumsbeschleunigungsgesetz, durch das 2009 die Mehrwertsteuer auf Hotelübernachtungen von 19 auf 7 Prozent gesenkt wurde, konterkariert“, so Dehoga-Geschäftsführer Benad. Diese Schmerzgrenze ist mit einer Bettensteuer von 7,5 Prozent nicht erreicht – in der Summe wirkt diese wie eine Mehrwertsteuer von 15 Prozent auf Übernachtungen.
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