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Kamera-Drohnen über Dortmund irritieren Datenschützer - Die Polizei hält sich bedeckt
Technische Hilfsmittel
Fliegende Kameras, die Verbrecher suchen, waren bislang Stoff für Science-Fiction-Filme. Jetzt sind sie in Dortmund Realität. Die Landes-Datenschutzbeauftragte wusste bislang aber nichts davon.
In der Dortmunder Innenstadt ist ein Verbrechen gemeldet worden. Doch es fährt kein Polizeiwagen um die Häuserecke, um den Kriminellen in der Seitenstraße zu suchen. Stattdessen summt es leise am Himmel und eine Kameradrohne fliegt übers Haus hinweg.
Vor wenigen Jahren war das noch reine Utopie - oder Dystopie, je nach Sichtweise. Die Polizei begrüßt das neue Spielzeug, das sie selbst nicht so bezeichnen würde, als willkommenes Hilfsmittel im Kampf gegen die Kriminalität. NRW-Innenminister Herbert Reul sagte im vergangenen Jahr: „Neue Technologien können Strafverfolgung und Gefahrenabwehr verbessern und die Menschen entlasten. Wir wollen hier Vorreiter sein.“
Einsatz einer Drohne am Grafenhof in der City
Die oben beschriebene Situation ereignete sich am 7. Februar (Freitag) so an der Straße Grafenhof nahe der Thier-Galerie. Eine Zeugin hat die Polizei gerufen, weil sie einen mutmaßlichen Drogendeal beobachtet hatte.
Zuerst machten sich Beamte auf herkömmliche Weise ein Bild von der Lage. Dann forderten sie den elektronischen Helfer an. Die Übersichtsaufnahmen der Drohne führten zu einem Strafverfahren wegen des Verdachts des „Inverkehrbringens von bedenklichen Arzneimitteln“.
Im Behördendeutschen heißen die neuen Geräte „ferngesteuerte unbemannte dienstliche Luftfahrzeuge“. Drei speziell geschulte Polizisten können angefordert werden - genau wie die Taucherstaffel oder die Höhenretter der Feuerwehr. Sie haben aktuell zwei Drohnen zur Verfügung.
Bislang gibt sich die Polizei Dortmund aber recht bedeckt, was den Einsatz der Hilfsmittel angeht. „Nach der Testphase ziehen wir Bilanz und können weitere Details nennen“, sagte Sprecher Sven Schönberg kürzlich. Die Drohnen werden aktuell im „allgemeinen Wachdienst“ ausprobiert. Die Beamten wollen Erkenntnisse sammeln, in welchen Bereichen der Einsatz sinnvoll ist.
Die Verhältnismäßigkeit eines Einsatzes muss gegeben sein
Der zweite Paragraf des NRW-Polizeigesetzes beschreibt den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit eines Einsatzes. „Von mehreren möglichen und geeigneten Maßnahmen hat die Polizei diejenige zu treffen, die den Einzelnen und die Allgemeinheit am wenigsten beeinträchtigt“, steht da.
Der Landesbeauftragten für Datenschutz war der Einsatz von Drohnen bei der Dortmunder Polizei bis zu unserer Presseanfrage noch gar nicht bekannt. „Wir haben ihn daher noch nicht datenschutzrechtlich geprüft“, sagt Pressesprecher Daniel Strunk.
Der Strafprozessordnung zufolge seien Bildaufnahmen jedenfalls möglich, wenn ein Anfangsverdacht einer Straftat vorliegt. „Die Erforschung des Sachverhalts muss dabei jedoch auf andere Weise weniger erfolgversprechend sein“, so Strunk.
Zielpersonen der Maßnahme dürfen seiner Auskunft nach nur Personen sein, gegen die strafrechtlich ermittelt wird. Erlaubt sei der Gebrauch jedoch auch, „wenn andere Personen von der Videoaufnahme unvermeidbar miterfasst werden“.
Das zuständige Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste (LZPD) hatte Mitte Januar mitgeteilt, ein Drohnen-Einsatz müsse immer im Einzelfall rechtlich geprüft werden. Auf die Nachfrage, wo die rechtlichen Grenzen dafür liegen, verweist die Behörde nur allgemein auf das Polizeigesetz und die Strafprozessordnung.
Kevin Kindel, geboren 1991 in Dortmund, seit 2009 als Journalist tätig, hat in Bremen und in Schweden Journalistik und Kommunikation studiert.
