
© dpa
Auf Streife, bei Fahndungen und mehr: Dortmunder Polizei setzt ab Montag Kamera-Drohnen ein
Allgemeiner Wachdienst
Die Polizei Dortmund kann künftig fliegende Kameradrohnen im Wachdienst einsetzen - also etwa bei Streifeneinsätzen oder Suchen. Das ruft auch Fragen nach dem Datenschutz hervor.
Die Polizei Dortmund setzt ab Montag (13. Januar) Drohnen im allgemeinen Wachdienst ein. Das ist Teil eines landesweiten Pilotprojektes, an dem insgesamt zehn Polizeibehörden in NRW teilnehmen. Die Polizei Dortmund bekommt dafür zwei Drohnen. Das bestätigt ein Sprecher des Landesamtes für Zentrale Polizeiliche Dienste (LZPD) auf Nachfrage.
Die beiden Polizei-Drohnen seien Modelle, die ausschließlich Bildaufnahmen anfertigen könnten, so das LZPD weiter. Beamte im Wachdienst könnten diese ab Montag zu Einsatzorten hinzuziehen.
Breites Testfeld
„Das Pilotprojekt soll zeigen, für welche Formen sich der Einsatz von Drohnen eignet“, so das LZPD. Deshalb seien die möglichen Aufgaben zunächst bewusst breit gefasst.
Verschiedene Themengebiete wurden für das landesweite Projekt unter zehn Polizeibehörden in NRW aufgeteilt. In Dortmund werden Einsätze im so genannten „allgemeinen Wachdienst“ erprobt.
Einsatzszenario
Der Einsatz von Drohnen im Streifendienst könne zum Beispiel bedeuten, dass mit den Drohnen ein Überblick über Einsatzorte gewonnen werde. Auch bei der Suche nach Verdächtigen könnten die Drohnen eingesetzt werden. „Wir verschaffen uns durch den Einsatz von Drohnen eine andere Perspektive“, so das LZPD weiter.
Fordere ein Polizist den Einsatz einer Drohne an, werde zunächst geprüft, ob dies rechtlich zulässig und einsatztaktisch erfolgversprechend sei. Seien diese Voraussetzungen erfüllt, fahre ein speziell geschulter Pilot mit der Drohne zum Einsatzort, um diese vor Ort zu starten. Bei der Polizei Dortmund gibt es drei Beamte, die als sogenannte Fernpiloten ausgebildet wurden.
Die Drohnen selbst sind laut dem LZPD nicht - zum Beispiel durch eine entsprechende Lackierung - als Drohnen der Polizei gekennzeichnet.
Verschlüsselte Speicherung
Drohnen, die über dem öffentlichen Raum schweben und für die Polizei Bildaufnahmen anfertigen: Das ruft auch Fragen nach dem Datenschutz hervor.
Das LZPD entgegnet darauf: Das auf den Drohnen aufgezeichnete Bildmaterial könne nur durch eine spezielle Polizei-Software abgerufen werden und werde verschlüsselt und zeitlich begrenzt bei der Polizei gespeichert.
Grundsätzlich werde für jeden einzelnen Einsatz die rechtliche Grundlage geprüft. Danach richte sich auch, wie lange das Material gespeichert und wofür es verwendet werden darf.
Eine automatische Verpixelung zum Beispiel von Gesichtern unbeteiligter Dritter findet laut dem LZPD nicht statt.
Einsatz auch am Sonntag
Bereits einen Tag vor dem offiziellen Start des Pilotprojektes werden in Dortmund Drohnen im Polizeidienst unterwegs sein: Anlässlich der Evakuierung des Klinikviertels sollen Drohnen dort Einbrüche verhindern.
Was aus dem Pilotprojekt folgen wird, ist noch nicht klar. Es gehe zunächst darum, Erfahrungen im Einsatz zu sammeln. Dafür sollen Beamte aus allen zehn teilnehmenden Behörden - also auch aus Dortmund - entsprechende Erfahrungsberichte an das LZPD zurückmelden.
Die aus der Erprobung gewonnenen Erkenntnisse sollen später politischen Entscheidungsträgern zur Verfügung gestellt werden. Über ein weiteres Ausrollen von Drohnen als Einsatzmittel würde dann unter anderem auf dieser Grundlage entschieden.
Zur Dauer der Pilotphase und auch zu den Kosten konnte das LZPD noch keine Angaben machen.
Geboren in Dortmund. Als Journalist gearbeitet in Köln, Hamburg und Brüssel - und jetzt wieder in Dortmund. Immer mit dem Ziel, Zusammenhänge verständlich zu machen, aus der Überzeugung heraus, dass die Welt nicht einfacher wird, wenn man sie einfacher darstellt.
