Trotz Impfpflicht

Hunderte Impf-Verweigerer arbeiten weiter in der Pflege, in Kliniken oder bei Ärzten

Wer im Gesundheits- oder Pflegebereich arbeitet, muss eine Corona-Impfung nachweisen - oder eine Befreiung aus gesundheitlichen Gründen. Doch das haben in Dortmund längst nicht alle Betroffenen getan.

Dortmund

, 18.05.2022 / Lesedauer: 3 min

Seit Mitte März gilt die „einrichtungsbezogene Impfpflicht“. Das heißt, dass Beschäftigte im Gesundheits- und Pflegebereich gegen das Coronavirus geimpft sein müssen, wenn sie nicht riskieren wollen, ihren Arbeitsplatz zu verlieren. Doch längst nicht alle Betroffenen sind dieser Pflicht nachgekommen.

Die Arbeitgeber sind verpflichtet, nicht geimpfte Beschäftigte dem städtischen Gesundheitsamt zu melden. Insgesamt gab es so 755 Meldungen, teilte die Stadt am Dienstag (17.5.) mit. Aktuell wartet das Gesundheitsamt noch auf die Nachweise von 666 Beschäftigten in 204 Einrichtungen im Gesundheits- und Pflegebereich.

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Das Problem ist: 563 der 666 Betroffenen haben auf die Aufforderung, Nachweise über Impf- oder Genesenen-Status zu liefern, erst gar nicht reagiert. Nur 103 der Angeschriebenen hätten sich zurückgemeldet und erklärt. „Wir haben fünf Atteste, die eingereicht wurden und von uns so nicht akzeptiert werden konnten“, bilanzierte Gesundheitsamtsleiter Dr. Frank Renken. Sie würden nun noch ärztlich überprüft.

Noch viele Fälle zu prüfen

Die 103 Betroffenen, die sich auf die Aufforderung gemeldet haben, hätten entweder Nachweise vorgelegt, dass sie wegen Problemen mit den Inhaltsstoffen der Impfpräparate nicht geimpft werden können oder dass sie sich doch noch haben impfen lassen.

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Aktuell prüft das Gesundheitsamt noch 652 Fällen inklusive 89 Personen, deren Genesenenstatus in den kommenden Wochen ausläuft. Und was passiert mit den hartnäckigen Verweigerern? „Wir bieten jetzt noch eine rechtliche Anhörungsmöglichkeit“, erläuterte Renken. Nach Vorgaben des Landes seien außerdem auch die Arbeitgeber anzuhören.

Wenn Betroffene auch darauf nicht reagierten, würde das Gesundheitsamt den Fall abschließen und im Ernstfall ein sogenannte „Betretungsverbot“ aussprechen. „Dann könnte der Arbeitgeber entsprechende Konsequenzen ziehen, soweit er das möchte“, sagte Renken.

So verteilen sich die Betroffenen

Die 666 Beschäftigen im Gesundheits- und Pflegebereich, die noch Nachweise schuldig sind, verteilen sich wie folgt auf die einzelnen Bereiche:

18 Krankenhäuser (inklusive Techniker, Hausmeister, Pförtner, Friseure und weitere): 164 noch nachweispflichtige Personen18 Arzt- oder Zahnarztpraxen: 18 Personen3 Vorsorge-/Reha-Einrichtungen mit je einer Person44 Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe (Physiotherapeuten, Heilpraktiker und weitere): 114 Personen2 Einrichtungen im öffentlichen Gesundheitsdienst mit insgesamt 11 Personen3 Rettungsdienste mit 120 Personen50 Pflegeeinrichtungen mit 80 Personen44 ambulante Pflegedienste und ähnliche mit 99 Personen20 Einrichtungen der Behindertenhilfe mit 59 Personen

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