
Seit dem Brandtag Ende Juni rätseln viele Mengeder, wie es mit dem denkmalgeschützten Fachwerkhaus weitergeht. © Uwe von Schirp
Nach Großbrand: Die Zukunft des ehemaligen Café Chaos ist weiterhin offen
Denkmalschutz
Großbrand im alten Mengeder Ortskern. Am 23. Juni zerstörte ein Feuer ein denkmalgeschütztes Fachwerkhaus. Was wird aus dem ehemaligen „Schiefereck“ und „Café Chaos“. Droht der Ruine der Abriss?
Jahrelang hatten sich Mengeder für den Erhalt des Fachwerkhauses eingesetzt. Das attraktive Grundstück an der Einfahrt zum alten Ortskern sollte nicht Investoren in die Hände fallen, die den historischen Eckbau womöglich abreißen und durch einen rentablen Neubau ersetzen.
Dann brach am frühen Morgen des 23. Juni an zwei Stellen Feuer aus. Erst nach 58 Stunden waren die letzten Glutnester gelöscht. Staatsanwaltschaft und Polizei gehen von Brandstiftung aus – ob vorsätzlich oder fahrlässig, bleibt offen. Die Ermittlungen sind vorerst eingestellt.
Derweil diskutieren Mengeder und Liebhaber von Fachwerkhäusern, wie es mit der in großen Teilen zerstörten Immobilie wohl weitergeht. Zur Unklarheit trägt auch bei, dass das Haus im Dezember 2021 zwangsversteigert werden sollte. Den Termin sagte das Amtsgericht allerdings ab.

Experten der Denkmalbehörden und Gutachter prüfen, inwiefern das Denkmal erhaltenswert ist. © Uwe von Schirp
Durch den großen Schaden sei der Denkmalschutz erloschen, befürchtet etwa der Mengeder Heimatverein. Das ist jedoch (noch) nicht der Fall. „Die Substanz ist hinsichtlich ihrer Erhaltungsfähigkeit zu prüfen“, schreibt Stadtsprecher Christian Schön auf Anfrage unserer Redaktion. „Das bedeutet, dass beurteilt wird, ob nach einer erfolgten Sanierung noch ausreichend Originalsubstanz erhalten bleibt und keine Kopie des Denkmals entsteht.“
Städtebaulich gilt der Bebauungsplan
Diese Prüfung übernehmen die Denkmalbehörde der Stadt in Zusammenarbeit mit dem Landesdenkmalamt. Hinzugezogen werde dabei ein Statiker der Stadt. Es sei nicht auszuschließen, dass für Spezialfragen ein Gutachter hinzugezogen werden müsse. Schön schreibt: „Wenn dem Denkmal eine Erhaltungsfähigkeit auf der Grundlage des Denkmalschutzgesetzes bescheinigt wird, bleibt es ein Bestandteil der Dortmunder Denkmalliste.“
Wenn andererseits die Erhaltungsfähigkeit nicht mehr gegeben sei, werde das ehemalige Café Chaos auf Antrag des Eigentümers aus der Denkmalliste gelöscht. Das schließe laut Denkmalschutzgesetz eine Abrisserlaubnis ein. Einen Antrag bei der Bauaufsicht müsse der Eigentümer nicht mehr stellen. Der müsse auch die Entscheidung über eine Veräußerung und einen möglichen Abriss treffen.
Sache des Eigentümers sei es letztlich auch, wie Teile des nicht zerstörten Fachwerks etwa für eine Rekonstruktion genutzt werden. Christian Schön erklärt: „Ein Denkmal ist immer ein Original, eine Rekonstruktion wäre keines, auch wenn eine Rekonstruktion oder Kopie aus ästhetischen oder städtebaulichen Gründen vielleicht wünschenswert wäre. Selbst wenn am Ende Teile des Originals wieder verwendet werden, ist ein rekonstruiertes Gebäude noch kein Denkmal.“

Die Schäden, die der Großbrand hervorrief, sind immens. © Helmut Kaczmarek
Städtebaulich verweist die Stadt auf den seit 1971 geltenden und zuletzt 1992 geänderten Bebauungsplan Mg112. Er legt für das Mischgebiet unter anderem eine Bauhöhe von drei Geschossen sowie die straßenseitigen Baugrenzen zur Siegenstraße und Freihofstraße fest.
Aktive Bürger und die Politik können Einfluss nehmen
„Wer also Einfluss nehmen möchte auf die weitere Entwicklung, muss die Eigentümer/Investoren davon überzeugen“, erklärt der Stadtsprecher. Dies können zum Beispiel aktive Bürger oder die Politik vor Ort in Gesprächen versuchen.
Das Amt für Stadterneuerung habe in der aktuellen Situation keinen Einfluss auf die Zukunft des Gebäudes. Das Sanierungsgebiet Ortskern Mengede wurde im Mai per Ratsbeschluss aufgehoben, alle Maßnahmen seien abgeschlossen. Dementsprechend könne die Stadt auf der alten Grundlage kein Vorkaufsrecht ausüben – sofern das Gebäude überhaupt zum Verkauf komme.
Allerdings räume das seit dem 1. Juni geltende neue Denkmalschutzgesetz der Gemeinde ein Vorkaufsrecht für Grundstücke mit eingetragenen Denkmälern zu. Voraussetzung sei neben dem Willen der Stadt allerdings, dass das abgebrannte Fachwerkhaus bei der anstehenden Prüfung als erhaltungsfähig eingestuft wird.
Geboren 1964. Dortmunder. Interessiert an Politik, Sport, Kultur, Lokalgeschichte. Nach Wanderjahren verwurzelt im Nordwesten. Schätzt die Menschen, ihre Geschichten und ihre klare Sprache. Erreichbar unter uwe.von-schirp@ruhrnachrichten.de.
