Nach und nach müssen alte Papierführerscheine in neue fälschungssichere EU-Führerscheine im Scheckkarten-Format eingetauscht werden.

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Führerschein-Umtausch: Viele Dortmunder haben die Frist verpasst

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Die erste Umtauschfrist für alte Führerscheine ist bereits abgelaufen. Viele Dortmunder aus den betroffenen Jahrgängen haben den Termin aber wohl verpasst. Es gibt aber eine gute Nachricht.

Dortmund

, 22.01.2022, 04:30 Uhr / Lesedauer: 2 min

Die Uhr ist abgelaufen: Bis Mittwoch (19.1.) mussten Führerschein-Inhaber, die zwischen 1953 und 1958 geboren sind, ihren alten „grauen Lappen“ gegen einen fälschungssicheren EU-Führerschein im Scheckkarten-Format eintauschen.

Insgesamt rechnet man bei der Stadt Dortmund mit bis zu 30.000 Papierführerscheinen, die zum 19.1. ihre Gültigkeit verloren haben. Das würde bedeuten, dass viele Betroffene die Frist verpasst haben. Denn bis zum 20. Januar (Donnerstag) sind nach Angaben der Stadt erst 9.936 Papierführerscheine in EU-Kartenführerscheine getauscht worden.

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An Terminproblemen bei den Bürgerdiensten dürfte es eigentlich nicht gelegen haben. In den letzten Wochen hatte man zusätzliche Terminkapazitäten bereitgestellt, um den Pflichtumtausch zu ermöglichen. Und die wurden noch nicht einmal ausgeschöpft.

„Von den seit Dezember 2021 zusätzlich bereitgestellten Terminen im vierstelligen Bereich wurden über 40 Prozent nicht genutzt“, berichtet Stadtsprecher Maximilian Löchter auf Anfrage.

Umtausch weiter möglich

Der Umtausch ist aber nach wie vor möglich. „Wir rechnen auch weiterhin mit zahlreichen Umtauschanträgen“, erklärt Löchter. „Die Bürgerdienste halten auch weiterhin ein gesondertes Terminangebot vor.“ Ohnehin folgen nach den Jahrgängen 1953 bis 1958 in den nächsten elf Jahren nach und nach weitere Jahrgänge.

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Insgesamt müssen bis 2033 alle deutschen Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, in einem gestaffelten Verfahren in einen EU-Kartenführerschein umgetauscht werden. Bundesweit sind das rund 43 Millionen alte Führerscheine.

Alle, die die aktuelle Umtauschfrist am 19. Januar versäumt haben, können aber vorübergehend bei Kontrollen auf Gnade hoffen. Im Dezember 2021 hatten sich die Verkehrsminister der Länder für eine Übergangsfrist ausgesprochen und die zuständigen Innenminister um eine entsprechende Regelung gebeten.

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Gnadenfrist beschlossen

Die kamen jetzt dem Wunsch nach: Am Montag, also zwei Tage vor Fristende, hat die Innenministerkonferenz beschlossen, dass Verstöße gegen die Umtauschpflicht alter Führerscheine „angesichts der aktuellen Belastungen durch die Corona-Pandemie vorerst nicht sanktioniert werden sollen“.

Die Umtauschfrist wird um ein halbes Jahr vom 19. Januar auf den 19. Juli 2022 verlängert. Bis dahin soll das sonst fällige Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro von der Polizei nicht erhoben werden.

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Wer seinen alten Führerschein umtauschen will, sollte bedenken, dass es zwischen zwei und acht Wochen dauern kann, bis man den neuen Kartenführerschein bekommt. Der Umtausch ist sowohl in der Führerscheinstelle bei den Bürgerdiensten im Stadthaus in der Innenstadt als auch in jeder Bezirksverwaltungsstelle möglich.

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