Bürgerdienste und Co: Zutritt für Besucher nur noch mit 3G-Nachweis?

© Roland Gorecki

Bürgerdienste und Co: Zutritt für Besucher nur noch mit 3G-Nachweis?

rn3G in Stadtämtern

In der Stadtverwaltung gilt die 3G-Regel. Die Beschäftigten in den Ämtern müssen nachweisen, dass sie geimpft, genesen oder negativ getestet sind. Besucher bald auch?

Dortmund

, 20.12.2021, 06:00 Uhr / Lesedauer: 2 min

Seit Montag (13.12.) müssen Bürger bei ihren Besuchen in Stadtämtern eine FFP2-Maske tragen. Impfausweis, Test- oder Genesennachweis hingegen müssen die Kunden, die beispielsweise bei den Bürgerdiensten einen Personalausweis beantragen oder ihren Papierführerschein in ein fälschungssicheres Kartendokument umtauschen möchten, aktuell nicht vorlegen. Noch. Denn:

Das kann sich 2022 ändern.

Die Stadtverwaltung hat vom Rat der Stadt den Prüfauftrag bekommen, ob die 3G-Pflicht künftig auch für Besucher eingeführt werden soll. Zumindest in Ämtern, die häufigen und unmittelbaren Kontakt mit Bürgern haben.

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Und davon gibt es einige: Dazu gehören neben den Bürgerdiensten beispielsweise Sozialamt, Jugendamt und Wohnungsamt. Ebenso betroffen wären Ordnungsamt, Stadtkasse, Tiefbauamt und die Planungsverwaltung.

Vorausgegangen war ein Antrag der CDU, dem sich der Rat mit den Stimmen von Grünen und Linke+ angeschlossen hat. Dabei soll 3G für Besucher „zum organisatorisch schnellstmöglichen Zeitpunkt“ eingeführt werden. Wenn die 3G-Regel denn kommt.

Wie sollen Verweigerer ihre Angelegenheiten erledigen?

Die Absicht ist klar: 3G auch für Kunden soll den Beschäftigten in den Ämtern mehr Schutz vor einer Infektion geben. Darauf hatte im Vorfeld der Ratssitzung vor allem der städtische Personalrat gedrängt. Das Problem dabei: Wie geht die Stadt mit Bürgern um, die bislang keine Infektion hatten und sich weder testen noch impfen lassen wollen?

Die aber dennoch qua Gesetz zur Erledigung bestimmter Angelegenheiten (wie aktuell den Führerscheinumtausch) verpflichtet sind?

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„Dazu gibt es keine einheitliche Regelung“, sagt Personaldezernent Christian Uhr. Denkbar seien beispielsweise Fälle, bei denen die Aufgaben im Rahmen von „Fenstergeschäften“ erledigt werden müssten. Also ohne Betreten der Ämter.

Und: Sollte 3G tatsächlich kommen, dürfe die Kontrolle der Nachweise nicht den Beschäftigten auferlegt werden. „Das müsste dann möglicherweise der jeweilige Wachdienst übernehmen“, sagt Uhr.

Tatsächlich schlagen die Städte in NRW unterschiedliche Wege ein. Essen, Bochum und Düsseldorf etwa haben 3G für Besucher eingeführt – und berufen sich dabei auf ihr Hausrecht. Andere Städte wiederum nutzen die Möglichkeit einer „Allgemeinverfügung“, die allerdings mit den zuständigen Ministerien in Düsseldorf abgestimmt werden müsste.

CDU bevorzugt flächendeckende Testpflicht in allen Kitas

Für Diskussion dürfte auch ein weiterer Punkt im CDU-Antrag sorgen: Er gilt der Situation in den Kitas (Kindertageseinrichtungen). Die Verwaltung hat auch dafür einen Auftrag bekommen. Sie soll prüfen, ob in den Kitas in Abstimmung mit den jeweiligen Trägern eine flächendeckende und verbindliche Testpflicht eingeführt werden kann. Die bislang angebotenen Lolli-PCR-Tests sind freiwilliger Natur. Aber längst nicht jede Kita macht mit.

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Weshalb die Fraktion Linke+ der Verwaltung auch gleich einen kleinen Fragenkatalog aufgegeben hat. Sie möchte beispielsweise wissen, ob es mit Hilfe der Pooltests gelungen ist, das Virus in Kitas einzudämmen.

Zudem soll die Verwaltung sagen, bei welcher Infektionslage eigentlich eine Kita derzeit geschlossen wird. Zudem müssten für eine „flächendeckende Teststrategie“ ausreichend Testmöglichkeiten und Laborkapazitäten vorhanden sein. Auch das scheint aktuell offen.

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