Freigesprochener Hasch-Anbauer muss erneut vor Gericht

Staatsanwaltschaft legt Berufung ein

Die Staatsanwaltschaft Dortmund hat Berufung gegen ein Urteil eingelegt, das einen Hasch-Anbauer aus Dortmund freigesprochen hatte. Der Mann hatte Cannabis selbst gezüchtet, da er als "austherapierter Schmerzpatient" die Droge zwar als Medikament nutzen darf, sie sich aber in Apotheken nicht leisten kann. Vor allem zwei Dinge stören die Staatsanwaltschaft noch.

DORTMUND/UNNA

, 28.09.2015, 17:20 Uhr / Lesedauer: 1 min
Legal für ihn: Andreas Wieczorek mit Gras aus der Apotheke, das er mit einer Sondergenehmigung legal mit sich führen darf.

Legal für ihn: Andreas Wieczorek mit Gras aus der Apotheke, das er mit einer Sondergenehmigung legal mit sich führen darf.

Einigkeit besteht lediglich darin, dass Andreas Wieczorek Cannabis konsumieren darf. Er hat das seit 2014 schriftlich, ist einer von bundesweit rund 300 Patienten, die das aus medizinischen Gründen dürfen. Wieczorek hat eine Krankenakte, in die normalerweise ein paar mehr Menschen hineinpassen. 

Problematisch für ihn ist: Das Cannabis aus der Apotheke kann er sich nicht leisten, eine Dose mit fünf Gramm kostet ihn dort 80 Euro, die ist in spätestens drei Tagen verbraucht. Der 46-Jährige lebt von 650 Euro Rente im Monat.

"Mutiges Urteil" des Amtsgerichts

Wieczorek sagt, ihm würde nichts so helfen wie Cannabis, er brauche das, um ein halbwegs schmerzfreies Leben zu führen. Er beschloss, es selber anzubauen und wurde angezeigt. Sein Fall kam vor das Amtsgericht in Unna, dort wurde, so sagt es auch Wieczoreks Anwalt, ein „mutiges Urteil“ gesprochen: Wieczorek wurde freigesprochen, auch mit Segen der im Prozess anwesenden Staatsanwältin. 

Inzwischen liegt in der Staatsanwaltschaft die schriftliche Begründung des Urteils vor, laut Sprecher Henner Kruse gibt es in der Behörde unterschiedliche Rechtsauffassungen. Im ersten Urteil seien einige Aspekte unberücksichtigt geblieben. So habe Wieczorek einerseits eine relativ große Menge anbauen wollen. „Andererseits ist er nicht gegen die Bescheide der Krankenkasse, die ihm das Cannabis nicht bezahlen wollten, vorgegangen.“ Die Staatsanwaltschaft wartet jetzt auf einen neuen Hauptverhandlungstermin.

Cannabis ist noch nicht als Medizin anerkannt

Wieczorek seinerseits sagt, dass das Thema Krankenkassen sehr wohl Thema in der ersten Verhandlung gewesen seien. Die könne er erst vor dem Bundessozialgericht zur Zahlung seiner Medikamente verklagen, wenn die Cannabis als Medizin anerkennen würden.

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