Endgültig Klarheit zu Flugzeiten am Dortmund Airport Juristischer Streit ist beendet

Flugzeiten am Dortmund Airport haben endgültig Bestand
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Der Flughafen kann endgültig mit seinen verlängerten Betriebszeiten planen. Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster, das am 23. August 2024 die Betriebsgenehmigung mit möglichen Spät-Landungen und -Starts bestätigt hatte, ist jetzt rechtskräftig. Die Frist für eine Nichtzulassungsbeschwerde gegen die vom Gericht ausgeschlossene Revision ist jetzt abgelaufen, teilte der Airport am Mittwoch (15.1.) mit.

Damit geht eine jahrelange juristische Auseinandersetzung zu Ende. 2010 hatte der Flughafen den Antrag auf Erweiterung der Betriebszeiten gestellt. Nach der ersten Genehmigung durch die Bezirksregierung Münster 2014 folgten mehrere Gerichtsverfahren, in denen die Flughafen-Kritiker mit Blick auf Lärmschutz-Bedenken teilweise recht bekamen. Anträge und Genehmigungen wurden daraufhin mehrfach nachgebessert.

Zuletzt wies das OVG Münster im August die Klage von drei Privatleuten gegen die zweite Ergänzungsgenehmigung ab. Das ist nun das letzte Wort in dem Rechtsstreit, weil die Kläger die letzte Einspruchsfrist offenbar verstreichen ließen.

Planmäßige Starts am Dortmund Airport sind damit von 6 bis 22 Uhr, verspätete Starts bis 22.30 Uhr möglich. Planmäßige Landungen sind von 6 bis 22 Uhr, in vier Fällen bis 23 Uhr und verspätet bis 23.30 Uhr erlaubt. Die Zahl der erlaubten Verspätungen ist auf 16 Fälle pro Monat begrenzt.

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