Streit um Nachtflüge am Flughafen Dortmund Gericht hat über Klage von Anwohnern entschieden

Streit um Nachtflüge am Flughafen Dortmund: Gericht weist Klage zurück
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Die Betriebszeiten am Flughafen Dortmund haben Bestand. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster wies am Freitag (23.8.) Klagen von Anwohnern zurück, die mangelnden Lärmschutz im Zusammenhang mit späten Starts und Landungen monieren.

Zum dritten Mal hat das OVG in Münster über die Betriebszeiten am Flughafen entschieden.
Zum dritten Mal hat das OVG in Münster über die Betriebszeiten am Flughafen entschieden. © dpa

Der Streit um die Ausweitung der Betriebszeit des Flughafens über 22 Uhr hinaus war zum wiederholten Male Thema vor Gericht. Erste Klagen gegen die Betriebsgenehmigung durch die Luftaufsicht der Bezirksregierung Münster von 2014 waren erfolgreich. Daraufhin war die Genehmigung mehrfach nachgebessert worden.

Zuletzt hatte das OVG die Genehmigung der Aufsichtsbehörde am 26. Januar 2022 für rechtswidrig erklärt. Die Lärmschutzbelange der Bevölkerung seien unzureichend festgestellt und berücksichtigt worden, hieß es damals. Allerdings hatte das Gericht die Genehmigung nicht aufgehoben - mit der Maßgabe, die Mängel in einem weiteren Verfahren zu beheben.

Zweite Änderung erfolgreich

Das ist nun offensichtlich gelungen. Denn die 2. Änderungsgenehmigung vom 9. Juni 2023 durch die Bezirksregierung Münster hatte nun vor dem OVG Bestand. Damit darf der Flughafen unter bestimmten Bedingungen die Betriebszeiten auf die ersten Nachtstunden ausweiten. Über die reguläre Betriebszeit von 6 bis 22 Uhr hinaus sind demnach in Ausnahmefällen für lärmärmere Maschinen im Schnitt vier Landungen pro Tag bis 23 Uhr möglich. Bei unverschuldeten Verspätungen reicht die Ausnahmegenehmigung sogar bis 23.30 Uhr. Bei Starts sieht die Genehmigung Zeiten bis 22.30 Uhr vor.

Die in den früheren Urteilen noch beanstandeten Abwägungsmängel der Genehmigungen seien nun behoben, stellte das Gericht fest. „Die Lärmschutzbelange der Bevölkerung, die das Gewicht der für die Verlängerung der Betriebszeit sprechenden öffentlichen Verkehrsinteressen mindern, sind nunmehr rechtsfehlerfrei festgestellt, berücksichtigt und abgewogen worden.“

Das OVG hat die Revision gegen das Urteil nicht zugelassen. Dagegen kann allerdings Nichtzulassungsbeschwerde erhoben werden, über die das Bundesver-waltungsgericht entscheiden müsste.

Enttäuschung bei Schutzgemeinschaft

Enttäuscht auf die Entscheidung reagierte naturgemäß die Schutzgemeinschaft Fluglärm - „auch, wenn die Erwartungen nicht allzu hoch waren“, wie der Vorsitzende Mario Krüger anmerkte. Man wolle nun erst einmal die schriftlich Urteilsbegründung des Gerichts abwarten und bewerten, bevor man entscheide, ob man eine Nichtzulassungsbeschwerde in Sachen Revision einreiche.

Die Schutzgemeinschaft Fluglärm hat die Klagen der Anwohner unterstützt.
Die Schutzgemeinschaft Fluglärm hat die Klagen der Anwohner unterstützt. © Schaper (A)

Erleichterung am Flughafen

Flughafen-Geschäftsführer Ludger van Bebber äußert sich erleichtert über das Urteil: „Die verlängerten Betriebszeiten stellen für uns einen bedeutenden Gewinn im Wettbewerb mit anderen deutschen und europäischen Flughäfen dar und steigern zudem die Leistungsfähigkeit des Airports. Sowohl im Rahmen der möglichst effizienten Umlaufplanung der Airlines als auch bei unvorhersehbaren Umständen oder Verspätungen bieten uns diese Betriebszeiten das notwendige Maß an Flexibilität. Umso mehr freut es uns, dass die Klage abgewiesen wurde und wir hoffen, dass das Verfahren nun zu einem finalen Ende gekommen ist“, sagte Bebber.

Erfreut reagierte auch die IHK auf die Bestätigung der Betriebszeiten durch das Gericht - mit Hinweis auf die Bedeutung des Dortmunder Airport für die regionale Wirtschaft. „Der Dortmund Airport unterstreicht nicht nur bei Großveranstaltungen wie der Fußball-Europameisterschaft, sondern mit seinem täglichen Angebot für Geschäftsreisende, dass er ein unverzichtbarer Baustein einer Metropolregion ist“, erklärte der stellvertretende Hauptgeschäftsführer Wulf-Christian Ehrich in einer ersten Reaktion. „Vor allem die schnelle Erholung nach der Pandemie und das wirtschaftlich erfreuliche Wachstum der letzten Jahre zeigen, dass er von der Wirtschaft und der Bevölkerung angenommen wird.“

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