Am Mittwoch (1. Februar) gegen 17.15 Uhr überprüften Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Dortmund ein Lebensmittelgeschäft in Dortmund-Hörde. Grund war ein vorausgegangener Hinweis.
Unter den angetroffenen Arbeitnehmern befand sich ein albanischer Staatsangehöriger (25), der in der Fleischabteilung tätig war. Um einer Beschäftigung nachgehen zu dürfen, benötigen albanische Staatsangehörige einen Aufenthaltstitel, der zur Ausübung einer beruflichen Tätigkeit in Deutschland berechtigt.
Beihilfe zum illegalen Aufenthalt
Der 25-jährige Mann konnte sich vor Ort jedoch nur mit einer albanischen ID-Karte ausweisen. Über einen entsprechenden Aufenthaltstitel verfügte er nicht. Er durfte sich daher lediglich zu touristischen Zwecken für 90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen in Deutschland aufhalten. Durch die Arbeitsaufnahme verwirkte er nun sein Recht auf einen visumsfreien Aufenthalt.
Gegen den Mann wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts eingeleitet. Die Zollbeamten nahmen ihn vorläufig fest. Die Ausländerbehörde entscheidet nun über seinen weiteren Verbleib.
Den Arbeitgeber erwarten indes Verfahren wegen der Beihilfe zum illegalen Aufenthalt und der illegalen Beschäftigung von Arbeitnehmern ohne gültige Arbeitsgenehmigung. Ihm droht eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren. Zusätzlich ist ein Bußgeld bis zu 500.000 Euro möglich.
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