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Endlich Klarheit: So viel darf Ex-OB Sierau von RWE-Aufsichtsratsgeldern behalten
Kommunalpolitik in Dortmund
Es war eine heikle Frage, die der Rat an Dortmunds Oberbürgermeister hatte: Wie viel darf sein Vorgänger Ullrich Sierau von den RWE-Aufsichtsratsgeldern behalten? Die Antwort liegt jetzt vor.
Der Rat hat nicht locker und Oberbürgermeister Thomas Westphal sich viel Zeit gelassen. Es geht um die Beantwortung der politisch heiklen Frage, wie viel Geld von den RWE-Aufsichtsratstantiemen Ex-OB Ullrich Sierau behalten kann.
Bereits in der Ratssitzung am 24. Juni hatte die CDU dazu eine schriftliche Stellungnahme zur nächstmöglichen Ratssitzung im September von Westphal gefordert. Die Antwort hatte Westphal zugesichert, doch sie liegt erst jetzt vor, nach mehr als drei Monaten.
Das Thema ist Westphal offensichtlich unangenehm. Bereits zwei Mal hat der Rat sich mit Sieraus Wiederwahl in den RWE-Aufsichtsrat befasst und jedes Mal blieben Fragen offen.
Für drei Jahre wiedergewählt
Zum Hintergrund: Sierau gehört seit 2011 dem Kontrollgremium des Essener Energiekonzerns an und wurde nach seiner Amtszeit auf der Hauptversammlung am 28. April für weitere drei Jahre mit 97 Prozent Zustimmung in den Aufsichtsrat gewählt.
Bisher war es jedoch lange Tradition, dass der amtierende OB die Interessen der Stadt im RWE-Aufsichtsrat vertritt, da Dortmund mit fast 24 Millionen Aktien – sie liegen im Portfolio von Stadttochter DSW21 – der größte kommunale Einzelaktionär des Energieriesen ist.
Die Ratsfraktionen kritisierten daraufhin unter anderem, dass die politischen Gremien wie der Ältestenrat, der Finanzausschuss und auch der DSW21-Aufsichtsrat im Vorfeld nicht zurate gezogen oder zumindest informiert wurden.
„Nicht die Wahrheit des Ganzen“
CDU-Fraktionschef Dr. Jendrik Suck argwöhnte, dass Westphal stattdessen seinem Vorgänger und SPD-Parteifreund Sierau offensichtlich den Vortritt gelassen hat. Die Vermutung: Im Gegensatz zu Westphal müsste Sierau ohne das OB-Amt aber nicht die Aufsichtsratsvergütung von zuletzt rund 150.000 Euro bis auf 6000 Euro an den städtischen Haushalt abführen.
Westphal hatte im Juni dazu gegenüber dem Rat erklärt, nach den Regelungen des Landesbeamtenversorgungsgesetzes NRW sei eine Anrechnung von Einkünften auf das Ruhegehalt vorgesehen. Doch das schien für Suck „nicht die Wahrheit des Ganzen“ wiederzugeben.
Und so ist es tatsächlich. Bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze – das ist bei Sierau (65) Anfang nächsten Jahres der Fall – werden die Aufsichtsratsvergütungen auf seine sogenannten Versorgungsbezüge angerechnet. Von Letzteren darf er aber mindestens 20 Prozent behalten.
Hat Sierau das Regelrentenalter erreicht, muss er nichts mehr abführen. Das heißt, der Ex-OB, der im April 2021 wieder in das Kontrollgremium gewählt wurde, kann seine RWE-Aufsichtsratsvergütungen für mehr als zwei Jahre voll behalten.
Stellvertretende Leiterin der Dortmunder Stadtredaktion - Seit April 1983 Redakteurin in der Dortmunder Stadtredaktion der Ruhr Nachrichten. Dort zuständig unter anderem für Kommunalpolitik. 1981 Magisterabschluss an der Universität Bochum (Anglistik, Amerikanistik, Romanistik).
