Dortmunds OB Thomas Westphal (l.) ließ seinem Amtsvorgänger Ullrich Sierau, hier beide 2017 bei der Verleihung des Dortmunder Wirtschafts- und Unternehmerinnenpreises, den Vortritt beim RWE-Aufsichtsrat.

© Stephan Schütze (A)

Wie viel darf Ex-OB Sierau von Einnahmen aus RWE-Aufsichtsrat behalten?

rnDortmunder Rat

Zur Wiederwahl von Dortmunds Ex-OB Ullrich Sierau in den RWE-Aufsichtsrat bleiben für den Rat offene Fragen. Die konnte OB Westphal auch mit seiner Stellungnahme nicht ausräumen.

Dortmund

, 28.06.2021, 13:43 Uhr / Lesedauer: 2 min

Auch in der zweiten Ratssitzung, die sich mit der Wiederwahl von Dortmunds Ex-OB Ullrich Sierau in den RWE-Aufsichtsrat befasste, konnte Oberbürgermeister Thomas Westphal die Fragen der Politik nicht zufriedenstellend beantworten.

Sierau gehört seit 2011 dem Kontrollgremium des Essener Energiekonzerns an und wurde nach seiner Amtszeit auf der Hauptversammlung 28. April für weitere drei Jahre mit 97 Prozent Zustimmung in den Aufsichtsrat gewählt.

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Bisher war es jedoch lange Tradition, dass der amtierende OB die Interessen der Stadt im RWE-Aufsichtsrat vertritt, da Dortmund mit fast 24 Millionen Aktien – sie liegen im Portfolio von Stadttochter DSW21 – der größte kommunale Einzelaktionär des Energieriesen ist.

Politik will eingebunden werden

Der Rat hatte im April von der anstehenden Wahl und der vorausgegangenen Absprache zwischen Westphal und Sierau durch die Berichterstattung dieser Redaktion erfahren.

Die Fraktionen kritisierten daraufhin unter anderem, dass die politischen Gremien wie der Ältestenrat, der Finanzausschuss und auch der DSW21-Aufsichtsrat im Vorfeld nicht zurate gezogen oder zumindest informiert wurden.

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Westphal lieferte am Donnerstag (24.6.) die von den Fraktionen geforderte schriftliche Stellungnahme. Darin verwies der OB erneut darauf, dass einzelne Aktionäre wie die Stadt beziehungsweise die Stadtwerke keine Entsenderechte für Vertreter in den Aufsichtsrat der RWE hätten. Deshalb sei nach der NRW-Gemeindeordnung eine Befassung des Rates nicht vorgesehen.

Ulrich Langhorst, Fraktionssprecher der Grünen, erklärte, man habe nie behauptet, dass es einen Anspruch darauf gebe, doch dies sei lange Usus gewesen. „Die Frage finden wir nicht wirklich beantwortet und hätten uns ein aktives Zugehen auf uns gewünscht.“

Kritik an Vier-Augen-Gespräch

Mit gleichem Tenor äußerte sich CDU-Fraktionschef Dr. Jendrik Suck. Statt eines Vier-Augen-Gesprächs, in dem Westphal seinem Vorgänger und SPD-Parteifreund Sierau offensichtlich den Vortritt gelassen hat, hätte sich die CDU „eine Abstimmung mit der Politik gewünscht“.

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Westphal räumte gegenüber den Ratspolitikern in dieser Sache ein: „Ich werde künftig aktiver mit Ihnen sprechen, als es dieses Mal der Fall war.“ Gleichzeitig wies er darauf hin, dass Ex-OB Dr. Gerhard Langemeyer auch nach seiner Amtszeit noch Mitglied des RWE-Aufsichtsrats gewesen sei.

Sierau sei aber nach seiner Amtszeit erneut hineingewählt worden, während Langemeyer sein Mandat noch als OB erhalten habe, konterte Suck: „Das ist ein Unterschied.“

„Nicht die Wahrheit des Ganzen“

Offen blieb für die Fraktionen auch die Frage nach der Vergütung Sieraus für seine Aufsichtsratstätigkeit. Während seiner Zeit als OB musste er die Tantiemen von zuletzt rund 150.000 Euro bis auf 6000 Euro an den städtischen Haushalt abführen und hatte damit sein OB-Gehalt zum weitaus größten Teil quasi refinanziert.

Jetzt würden die Regelungen des Landesbeamtenversorgungsgesetzes NRW gelten, so Westphal. Danach sei eine Anrechnung von Einkünften auf das Ruhegehalt vorgesehen. Doch das scheine „nicht die Wahrheit des Ganzen“ wiederzugeben, argwöhnte Suck.

Die Regelungen zum Ruhegehalt im Beamtenrecht seien nicht die einfachsten, gab Westphal zu, „das müssen wir erst selber tiefer durchdrungen haben.“ Die CDU forderte zur nächsten Ratssitzung Aufklärung.