Ralf H. beim Verlassen des Landgerichts Dortmund im Januar 2021. © Stephan Schütze (Archivbild)

Nach Gerichtsbeschluss

Elektronische Fußfessel für Schalla-Mörder – so wird er damit überwacht

Der als Mörder von Nicole-Denise Schalla (16) verurteilte Ralf H. muss eine elektronische Fußfessel tragen. Das bedeutet der Beschluss des Amtsgerichts Münster und so geht es für H. jetzt weiter.

Dortmund, Castrop-Rauxel

, 15.04.2021 / Lesedauer: 3 min

Der wegen des im Jahr 1993 verübten Mordes an der Dortmunder Schülerin Nicole-Denise Schalla 1993 zu lebenslanger Haft verurteilte Ralf H. muss laut eines Beschlusses des Amtsgerichts Münster zukünftig eine elektronische Fußfessel tragen.

Trotz des Mord-Urteils von Januar 2021 lebt H. weiter in Freiheit in Münster, bis der Bundesgerichtshof letztinstanzlich über das Urteil des Landgerichts Dortmund entscheidet.

Das darf die Polizei mit den aufgezeichneten Daten machen

Das bleibt auch weiter so. Allerdings werden seine Bewegungsdaten 24 Stunden lang aufgezeichnet und sind für die Polizei einsehbar. H. wird nicht durchgehend überwacht. Laut Vanessa Arlt, Sprecherin der Polizei Münster, werden die Daten nach speziellen Vorgaben abgerufen.

„Es muss eine Straftat vorliegen. Wir können dann anhand des Tatorts sehen, ob Daten übereinstimmen und das dann auswerten“, sagt Arlt. Die Polizei überprüft dann etwa bei einer gemeldeten Sexualstraftat, wo sich H. zur Tatzeit aufgehalten hat.

Elektronische Fußfessel muss noch geliefert werden

Das Landeskriminalamt ist nach dem Beschluss nun in Kontakt mit einer Firma, die elektronische Fußfesseln für die Polizei liefert. Es wird laut der Polizeisprecherin dann ein Termin mit H. vereinbart, in dem ihm Beamte das an eine Fitnessuhr erinnernde Gerät anlegen.

Das Amtsgericht Münster sieht laut Sprecher Dr. Jürgen Wrobel eine „hinreichende Wahrscheinlichkeit“, dass von H. die Gefahr schwerer Straftaten ausgeht. Darunter fallen etwa Verbrechen gegen die sexuelle Selbstbestimmung, wegen denen H. in der Vergangenheit mehrfach verurteilt worden ist.

In einem anderen Punkt folgt das Gericht dem Antrag des Polizeipräsidiums Münster nicht. Eine sogenannte polizeiliche Beobachtung, mit der über unterschiedliche Daten ein Bewegungsprofil einer Person erstellt werden soll, hielt der zuständige Richter nicht für angemessen.

Ralf H.s Anwalt kündigt Beschwerde an: „Völlig anstandslos geführt“

H.s Anwalt Udo Vetter kündigte eine Beschwerde gegen den Beschluss an. Er vertritt die Auffassung, dass sich H. seit seiner bisher letzten Haftstrafe im Jahr 2011 „anstandslos geführt“ habe und dies auch durch Sachverständige zu bestätigen sei.

Die Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung für das Anlegen der elektronischen Fußfessel. Die Pflicht zum Tragen der Technik ist zunächst auf drei Monate begrenzt, kann aber mehrfach verlängert werden.

Über das weitere Vorgehen entscheidet im Beschwerdefall das Oberlandesgericht in Hamm – dieselbe Instanz, in der die Entscheidung gegen den Haftantritt gefallen war. Da es sich um ein anderes juristisches Gebiet handelt, entscheiden allerdings andere Richter in diesem vom Mord-Prozess unabhängigen Verfahren.

Großer Wirbel um Ladung: H. galt kurzzeitig als untergetaucht

Die Polizei Münster hatte die Anordnung einer elektronischen Fußfessel im März beantragt. Um die Ladung vor Gericht hatte es große Aufregung gegeben: H. reagierte nicht auf ein Schreiben, weil es an eine falsche Anschrift versendet worden war.

Die Polizei in Münster meldete ihn daraufhin als „nicht auffindbar“ und potenziell flüchtig. Tatsächlich hatte sich der 56-Jährige einige Tage lang nicht an seinem gemeldeten Wohnsitz aufgehalten, was ihm nach aktueller Rechtslage aber zusteht. Rechtsanwalt Udo Vetter hatte das Vorgehen der Polizei als „üble Kampagne“ bezeichnet.

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„Ich mache unserer Justiz große Vorwürfe“

Die Posse um die falsche Adresse hatte in der Familie von Nicole-Denise Schalla große Empörung ausgelöst. Die Entscheidung des Oberlandesgerichts NRW in Hamm, dass H. wegen einer übermäßig langen Zeit in Untersuchungshaft nach dem Urteil nicht wieder ins Gefängnis musste, ist hoch umstritten, aber juristisch zulässig.

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