Jürgen Brüggemann auf dem kleinen Garagenhof. Links das Wohnhaus, rechts die Garage. Beides versetzt. Das hat Folgen für den Gebührenbescheid. © Jörg Bauerfeld
Straßenreinigungsgebühren
Eine Garage kostet, die andere nicht: Stadt schickt skurrile Gebührenbescheide
Man nehme 12 Reihenhäuser und 14 Garagen. Dazu eine Hauptstraße im Dortmunder Süden. Zurück bleiben Anwohner, die die Welt nicht mehr verstehen. Und ein monatelanger Briefwechsel mit der Stadt.
Jürgen Brüggemann ist das Unverständnis förmlich anzusehen. Nach dem Grundsteuer- und Gebührenbescheid und vor allem nach der dazugehörigen Begründung durch die Stadt Dortmund ist der Aplerbecker ratlos. „Da muss man schon eine Doktorarbeit geschrieben haben, um das verstehen zu können.“ Dennoch ist an der Wittbräucker Straße etwas faul - zumindest erst einmal gefühlt.
Der springende Punkt ist die versetzte Garage
Es geht um die Berechnung der Straßenreinigungsgebühren. „Wir haben bis 2017 immer nur für unsere Hausbreite bezahlt. Das sind 5,5 Meter“, Brüggemann. „Ich habe dann einen neuen Bescheid bekommen. Da wurden dann 6 Meter berechnet und die Garage dazu genommen. Und die ist versetzt seitlich.“
Jetzt ist die Situation in diesem Bereich folgende: Erst kommt die Fahrbahn der Wittbräucker Straße, dann eine Reihe von Garagen (mit der Rückseite zur Hauptstraße), dann eine Art Innenhof und dann die Häuserreihe.
„Wir bezahlen also mit mehreren Nachbarn die komplette Häuserlänge plus die komplette Garagenlänge“, sagt Brüggemann. Dadurch gibt es durch die Umstellung der Straßengebühren plötzlich die doppelte Pflegelänge für die Straßenreinigungsgebühren.
Einspruch wurde nach anderthalb Jahren beantwortet
Brüggemann hat sofort Einspruch eingelegt und bekam nach 1,5 Jahren auch tatsächlich eine Antwort. Es bliebe bei der neuen Berechnung mit doppelter Berechnungslänge. Dadurch hatte sich aber auch der Betrag für die Straßenreinigung verdoppelt. Von 57,35 Euro auf 105,93 Euro.
Das habe daran gelegen, dass vor 2018 die Garage nicht mitgerechnet wurde. Jetzt wird es aber interessant. Die Häuser und die dazugehörigen Garagen sind praktisch bei allen Nachbarn versetzt. Die Garage liegt also nicht genau gegenüber der Hausfront und wird so als eigene „Länge“ berechnet.
Aber ein Nachbar hat seine Garage genau gegenüber seiner Hausfront. Kurioserweise gibt es hier keine „Doppelbezahlung“. Hier wird nur die Gesamtfläche von Haus und Garage zur Wittbräucker Straße berechnet. Und da die Garage sozusagen im Schatten der Hausfront liegt, gibt es hier nur einen Teil. „Also, wenn meine Garage jetzt genau gegenüberliegen würde, würde ich nur die Hälfte an Straßenreinigungsgebühr zahlen“, sagt Brüggemann.
So eine Rechnung sei nicht mehr nachvollziehbar
Ein Garagenwechsel käme eigentlich auch nicht in Betracht. Das würde am Ende teurer, als die verdoppelte Straßenreinigungsgebühr. Jetzt geht es Klaus Brüggemann nicht unbedingt um das Geld, sondern um die Richtigkeit der Gebührenrechnung. „Das wird wohl rechtlich stimmen, aber es ist für einen Bürger nicht mehr nachzuvollziehen“, so Brüggemann.
Vielen Dank für Ihr Interesse an einem Artikel unseres Premium-Angebots. Bitte registrieren Sie sich kurz kostenfrei, um ihn vollständig lesen zu können.
Jetzt kostenfrei registrieren
Einfach Zugang freischalten und weiterlesen
Werden auch Sie RN+ Mitglied!
Entdecken Sie jetzt das Abo, das zu Ihnen passt. Jederzeit kündbar. Inklusive Newsletter.
Bitte bestätigen Sie Ihre Registrierung
Bitte bestätigen Sie Ihre Registrierung durch Klick auf den Link in der E-Mail, um weiterlesen zu können.
Prüfen Sie ggf. auch Ihren Spam-Ordner.
Einfach Zugang freischalten und weiterlesen
Werden auch Sie RN+ Mitglied!
Entdecken Sie jetzt das Abo, das zu Ihnen passt. Jederzeit kündbar. Inklusive Newsletter.