Der Rechtsstreit um den Rewe an der Kirchhörder Straße geht in eine neue Runde. © Rüdiger Barz (A)

Entscheidung vor Oberverwaltungsgericht

Durfte ein Rewe im Dortmunder Süden überhaupt gebaut werden? Richter müssen erneut entscheiden

Seit zwei Jahren ist der Rewe-Markt in Lücklemberg bereits geöffnet. Unklar ist aber weiterhin, ob er überhaupt gebaut werden durfte. Der juristische Streit darum geht in eine neue Runde.

Lücklemberg

, 13.02.2020 / Lesedauer: 3 min

Seit Februar 2018 klingeln im Rewe-Markt an der Kirchhörder Straße die Kassen. Zum Ärger einiger Anwohner. Sie machen seit mehr als zehn Jahren Front gegen den Supermarkt, der auf einer Freifläche umgeben von Wohnhäusern entstanden ist.

Zwischenzeitlich hatten sie damit sogar Erfolg: Nachdem eine Nachbarin 2016 eine Normenkontrollklage gegen den Bebauungsplan eingereicht hatte, erklärte das Oberverwaltungsgericht Münster im Mai 2018 den Bebauungsplan Hom295, der für den Bau der „Nahversorgungseinrichtung“ aufgestellt wurde, wegen formeller Fehler für nichtig.

Streit um Umweltinformationen

Die Richter bemängelten unzureichende Informationen zum Thema Lärm und zu anderen Umweltfaktoren bei der Bekanntmachung zur zweiten Offenlegung des Bebauungsplans, die für die Beteiligung der Öffentlichkeit eine wichtige Rolle spielt.

Jetzt lesen
Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts

Bebauungsplan für Supermarkt ist geplatzt

Doch nun ist herausgekommen, dass der Rechtsstreit damit noch nicht zu Ende ist Die Stadt ging gegen das Urteil in Revision – und bekam im Juni 2019 vom Bundesverwaltungsgericht recht. Die Münsteraner Richter seien mit ihrer Bewertung über Art und Umfang von Umweltinformationen zu weit gegangen, lässt sich die Begründung der höchsten Instanz interpretieren.

Neuer Termin vor dem OVG

Im Ergebnis habe das Urteil des Oberverwaltungsgerichts gegen Bundesrecht verstoßen, stellten die Richter des Bundesverwaltungsgerichts fest. Denn das Baugesetzbuch verlange „für die Angabe der Arten umweltbezogener Informationen weder einen Hinweis auf deren Beschaffenheit als Gutachten, Stellungnahme oder dergleichen noch einen Hinweis auf den Autor oder Urheber“, heißt es in dem Urteil (AZ: BVerwG 4 CN 7.18).

Jetzt lesen
Ruhr Nachrichten Immobilien in Dortmund

Rewe stand 14 Jahre leer – jetzt gibt es einen Nachfolger

Die Folge: Das Urteil des OVG Münster wurde aufgehoben, die Sache „zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen zurückverwiesen“. Dort steht der Rechtsstreit am 26. Februar erneut auf dem Sitzungsplan.

Betrieb läuft weiter

Für den Betrieb des Rewe-Marktes hat die Fortsetzung des Rechtsstreits erst einmal keine Folgen. Er kann weiterlaufen. Zumal die Stadt auch die Möglichkeit hätte, mögliche Fehler auszubügeln – zur Not, indem sie einen Bebauungsplan neu aufstelllt.

Jetzt lesen
Ruhr Nachrichten Nahversorgung in Dortmund

Der lange Weg zum Supermarkt

Abzuwarten bleibt, ob das überhaupt nötig ist. „Erst nach der erneuten Entscheidung des OVG wird die Stadt entscheiden, wie dann noch etwaig bestehende Fehler des Bebauungsplans geheilt werden können“, teilte Stadtsprecher Christian Schön auf Anfrage mit.

Jetzt lesen

Vielen Dank für Ihr Interesse an einem Artikel unseres Premium-Angebots. Bitte registrieren Sie sich kurz kostenfrei, um ihn vollständig lesen zu können.

Jetzt kostenfrei registrieren

Einfach Zugang freischalten und weiterlesen

Werden auch Sie RN+ Mitglied!

Entdecken Sie jetzt das Abo, das zu Ihnen passt. Jederzeit kündbar. Inklusive Newsletter.

Bitte bestätigen Sie Ihre Registrierung

Bitte bestätigen Sie Ihre Registrierung durch Klick auf den Link in der E-Mail, um weiterlesen zu können.
Prüfen Sie ggf. auch Ihren Spam-Ordner.

E-Mail erneut senden

Einfach Zugang freischalten und weiterlesen

Werden auch Sie RN+ Mitglied!

Entdecken Sie jetzt das Abo, das zu Ihnen passt. Jederzeit kündbar. Inklusive Newsletter.

Sie sind bereits RN+ Abonnent?
Jetzt einloggen