Der Rechtsstreit um den Rewe an der Kirchhörder Straße geht in eine neue Runde.

© Rüdiger Barz (A)

Durfte ein Rewe im Dortmunder Süden überhaupt gebaut werden? Richter müssen erneut entscheiden

rnEntscheidung vor Oberverwaltungsgericht

Seit zwei Jahren ist der Rewe-Markt in Lücklemberg bereits geöffnet. Unklar ist aber weiterhin, ob er überhaupt gebaut werden durfte. Der juristische Streit darum geht in eine neue Runde.

Lücklemberg

, 13.02.2020, 04:30 Uhr / Lesedauer: 2 min

Seit Februar 2018 klingeln im Rewe-Markt an der Kirchhörder Straße die Kassen. Zum Ärger einiger Anwohner. Sie machen seit mehr als zehn Jahren Front gegen den Supermarkt, der auf einer Freifläche umgeben von Wohnhäusern entstanden ist.

Zwischenzeitlich hatten sie damit sogar Erfolg: Nachdem eine Nachbarin 2016 eine Normenkontrollklage gegen den Bebauungsplan eingereicht hatte, erklärte das Oberverwaltungsgericht Münster im Mai 2018 den Bebauungsplan Hom295, der für den Bau der „Nahversorgungseinrichtung“ aufgestellt wurde, wegen formeller Fehler für nichtig.

Streit um Umweltinformationen

Die Richter bemängelten unzureichende Informationen zum Thema Lärm und zu anderen Umweltfaktoren bei der Bekanntmachung zur zweiten Offenlegung des Bebauungsplans, die für die Beteiligung der Öffentlichkeit eine wichtige Rolle spielt.

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Doch nun ist herausgekommen, dass der Rechtsstreit damit noch nicht zu Ende ist Die Stadt ging gegen das Urteil in Revision – und bekam im Juni 2019 vom Bundesverwaltungsgericht recht. Die Münsteraner Richter seien mit ihrer Bewertung über Art und Umfang von Umweltinformationen zu weit gegangen, lässt sich die Begründung der höchsten Instanz interpretieren.

Neuer Termin vor dem OVG

Im Ergebnis habe das Urteil des Oberverwaltungsgerichts gegen Bundesrecht verstoßen, stellten die Richter des Bundesverwaltungsgerichts fest. Denn das Baugesetzbuch verlange „für die Angabe der Arten umweltbezogener Informationen weder einen Hinweis auf deren Beschaffenheit als Gutachten, Stellungnahme oder dergleichen noch einen Hinweis auf den Autor oder Urheber“, heißt es in dem Urteil (AZ: BVerwG 4 CN 7.18).

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Die Folge: Das Urteil des OVG Münster wurde aufgehoben, die Sache „zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen zurückverwiesen“. Dort steht der Rechtsstreit am 26. Februar erneut auf dem Sitzungsplan.

Betrieb läuft weiter

Für den Betrieb des Rewe-Marktes hat die Fortsetzung des Rechtsstreits erst einmal keine Folgen. Er kann weiterlaufen. Zumal die Stadt auch die Möglichkeit hätte, mögliche Fehler auszubügeln – zur Not, indem sie einen Bebauungsplan neu aufstelllt.

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Abzuwarten bleibt, ob das überhaupt nötig ist. „Erst nach der erneuten Entscheidung des OVG wird die Stadt entscheiden, wie dann noch etwaig bestehende Fehler des Bebauungsplans geheilt werden können“, teilte Stadtsprecher Christian Schön auf Anfrage mit.

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