Noch eine Zwangsversteigerung steht am Dortmunder Amtsgericht in diesem Jahr an, bei der eine Immobilie aus dem Dortmunder Westen unter den Hammer kommen wird. Am Dienstag (13.12.) um 13 Uhr steht dann ein stattliches Objekt zur Versteigerung an.
Laut Wertgutachten handelt es sich um ein ursprünglich ab 1978 gebautes, um 1990 herum teilweise umgebautes, freistehendes zweigeschossiges Drei-Familien-Haus mit ausgebautem Dachgeschoss. All das auf einem 617 Quadratmeter großen Grundstück im Stadtteil Deusen.
Die Gesamtwohnfläche beträgt laut Exposee rund 316 Quadratmeter. Zum Ensemble am Wirdeiweg 3 gehört zudem eine unterkellerte Doppelgarage. Für all das wird am Amtsgericht nun ein Verkehrswert von 565.000 Euro aufgerufen.
Der Wirdeiweg, an dem das Haus liegt, ist in dem betreffenden Bereich eine Sackgasse mit Wendebereich und dient ausschließlich dem Anliegerverkehr. Die unmittelbare Umgebung wird weitgehend geprägt durch zweigeschossige Ein- und Zweifamilienhäuser. Das Freibad Hardenberg liegt nur etwa 300 Meter entfernt, der Dortmund-Ems-Kanal verläuft in etwa 500 Metern Entfernung.
Keine Unterlagen
Die Wohnung im Erdgeschoss verfügt über 118 Quadratmeter Wohnfläche, die im Obergeschoss über 114 Quadratmeter. Das Dachgeschoss hat 84 Quadratmeter. Laut Gutachter hat die Immobilie allerdings einige Pferdefüße. So sind zur erfolgten Teilung der Dachgeschosswohnung in der Bauakte keine Unterlagen zu finden.
Außerdem befinde sich das Wohnhaus zum Teil noch in einem ursprünglichen baujahresgemäßen Zustand und weise entsprechenden altersbedingten Renovierungs- und Modernisierungsbedarf auf. In Teilbereichen sei aber bereits mit Renovierungsmaßnahmen begonnen worden.
45.000 Euro Abschlag
Das hört sich trotzdem nach reichlich Investitionsbedarf an auch über den Ersteigerungspreis hinaus. Nicht umsonst hat der Gutachter einen Abschlag beim Verkehrswert von 45.000 Euro wegen der Baumängel, der Bauschäden und des Renovierungsstaus angesetzt.
Bei der Gläubigerin, die die Versteigerung betreibt, handelt es sich laut Amtsgericht nicht um eine Bank, sondern um eine Behörde. Weitere Hintergründe werden nicht genannt. Einen Ansprechpartner, der nähere Auskünfte zum Objekt geben kann, gebe es deshalb nicht.
Wer Interesse hat, muss sich also entweder auf viel Erfahrung oder eine gute Nase verlassen können. Ein totales Schnäppchen kann man hier aber wohl nicht erwarten. Denn das Gericht darf in dem Versteigerungstermin den Zuschlag zunächst nicht erteilen, wenn das Höchstgebot unter 50 Prozent des festgesetzten Verkehrswertes liegt. 282.500 Euro werden also auf jeden Fall mindestens zu zahlen sein.
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