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Drei Beispiele zur neuen 5-Personen-Regel: Was erlaubt ist – und was nicht
Schärfere Corona-Regeln
Die neue Fünf-Personen-Regel zum Corona-Schutz in Dortmund verunsichert viele Bürger. Was ist erlaubt und was nicht? Wir geben drei anschauliche Beispiele zum besseren Verständnis.
Seitdem Dortmund Corona-Risikogebiet ist, gelten im öffentlichen Raum abseits der eigenen Wohnung noch strengere Kontaktregeln. Dort dürfen sich nur maximal fünf Personen oder Menschen aus zwei Haushalten treffen.
Zum besseren Verständnis fragten wir Dortmunds Ordnungsdezernenten Norbert Dahmen, ob folgende drei Konstellationen erlaubt sind oder nicht:
Unser Kegelklub trifft sich mit 10 Personen aus 8 Haushalten in einer Bundeskegelbahn, die an eine Kneipe angeschlossen ist. Ist das erlaubt?
Nein, nicht pauschal. Es dürfen sich maximal 5 Personen oder 2 Haushalte treffen. Andernfalls gilt in diesem Fall ein Sitz-Abstand von 1,5 Metern zwischen den Fünfer-Gruppen und Maskenpflicht beim Verlassen des Sitzplatzes, dazu Händedesinfektion bei jedem Kegelvorgang.
Ich habe eine Band, wir haben einen Probenraum in einem Bunker angemietet. Wir treffen uns wöchentlich zu viert aus vier Haushalten. Ist das ok?
Ja, denn es sind ja weniger als fünf Personen.
Meine Boccia-Truppe und ich lassen gerne zu zehnt die Bälle auf der Bahn im Westpark fliegen. Wir sind nicht verwandt und wohnen in sechs Haushalten. Dürfen wir das?
Nein, nicht pauschal. Es dürfen sich maximal 5 Personen oder 2 Haushalte treffen, andernfalls muss ein Abstand von 1,5 Metern zwischen den Fünfer-Gruppen eingehalten werden. Dazu Händedesinfektion bei jedem Wurfvorgang, wenn die Kugeln „geteilt“ werden.
1984 geboren, schreibe ich mich seit 2009 durch die verschiedenen Redaktionen von Lensing Media. Seit 2013 bin ich in der Lokalredaktion Dortmund, was meiner Vorliebe zu Schwarzgelb entgegenkommt. Daneben pflege ich meine Schwächen für Stadtgeschichte (einmal Historiker, immer Historiker), schöne Texte und Tresengespräche.
