Sie sind in Gemeinschaftsunterkünften in der Regel nicht erlaubt. Doch auch Hunde von Flüchtlingen müssen irgendwo unterkommen. © dpa

Ukraine-Krieg

Dortmunder Verband sucht Pflegeplätze für Hunde aus der Ukraine

In den meisten Gemeinschaftsunterkünften für Flüchtlinge sind Hunde nicht erlaubt. Der Verband für das Deutsche Hundewesen in Dortmund will helfen, doch manche Ukrainer bringen bis zu 15 Hunde mit.

Dortmund

, 11.03.2022 / Lesedauer: 3 min

„Nicht ohne meinen Hund“, denken viele Menschen, die in diesen Tagen vor dem Krieg aus der Ukraine fliehen. Auch der Vorstand des Verbands für das Deutsche (VDH) Hundewesen, der seinen Sitz in Dortmund hat, verfolgt die fürchterlichen Vorgänge in der Ukraine – und hilft.

So nutzt der Verband die Reichweite seiner Website, um bundesweit Pflegeplätze für die Hunde aus der Ukraine zu rekrutieren. Hilfsbereite Menschen können auf der Seite auch Unterbringungsmöglichkeiten für die Hundehalter anbieten. Bis Mittwochmittag (9.3) waren 525 Angebote gelistet. Teilweise mit bis zu zehn Betreuungsplätzen für Hunde, die meisten für ein bis zwei Hunde, berichtet VDH-Hauptgeschäftsführer Leif Kopernik.

Unter den Anbietern sind auch zwei Frauen aus Dortmund, die je zwei Pflegeplätze für Hunde aus der Ukraine bereitstellen.

Einreise mit Haustieren erleichtert

Manche Hundehalter in der Ukraine wollten nicht selbst fliehen und kämpfen, brächten aber ihre Hunde zur Grenze, um sie an Hundefreunde zu übergeben. Kopernik: „Für die Menschen ist es wichtig zu wissen, dass ihre Hunde sicher und versorgt sind.“

Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat die Einreise mit Haustieren aus der Ukraine vorübergehend erleichtert. „Da ist man pragmatisch“, sagt Kopernik. Dennoch ist die Hilfe nicht immer einfach; denn neben den Haltern von Familienhunden würden auch viele Züchter mit ihren Hunden und Welpen fliehen, sagt Kopernik, „man wundert sich...“

Bis zu fünf Hunde seien erlaubt. „Doch manche kommen mit 10 bis 15 Tieren“, sagt er, „zuletzt 15 Airedale-Terrier mit zwei Würfen.“ Einige brächten die Hunde über private Kontakte unter, andere nutzten das VDH-Netzwerk.

Beim Veterinäramt melden

Die Erleichterungen der Einreisebedingungen für Haustiere aus der Ukraine nach Deutschland bedeuten, dass Tierhalter keine Vorab-Genehmigung im Einklang mit der entsprechenden tierseuchenrechtlichen EU-Verordnung beantragen müssen. Sie werden aber gebeten, sich mit der lokalen Veterinärbehörde in Verbindung zu setzen.

Das Dortmunder Ordnungsamt etwa, unter das das Veterinäramt fällt, weist darauf hin, dass eine zwischen dem Bundesministerium und dem NRW-Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) abgestimmte Vorgehensweise vor Ort frühestens Ende dieser Woche (11.3.) erwartet wird.

Bis dahin gelte, ohne gültigen Tollwutschutz müssen aus der Ukraine einreisende Tiere den gesetzlichen Seuchenschutzregelungen entsprechend für maximal sechs Monate in Quarantäne. Das Dortmunder Tierschutzzentrum hat dafür eigens einen Bereich eingerichtet.

„Die größte Sorge ist, dass man Tollwut einschleppt“, erläutert Leif Kopernik, „Tollwut ist in Westeuropa nahezu ausgerottet, aber in der Ukraine noch ein Thema.“ Nach den aktuellen Reisebestimmungen müssen Tiere wie Hunde und Katzen geimpft und gechippt sein – was viele Tiere nicht sind. Zudem muss laut EU-Bestimmungen ein Antikörpertiter für Tollwut, der durch einen serologischen Bluttest bestätigt wurde, vorgelegt werden.

Rettungshundestaffeln ausgestattet

In diesem Punkt scheint es bei den Züchtern weniger Probleme zu geben. „Züchterhunde sind geimpft, weil sie auch auf internationalen Ausstellungen gezeigt werden“, sagt der VDH-Experte.

Ansonsten habe der Verband 10 Tonnen Hundefutter gekauft und sie in die Ukraine und nach Polen geschickt, wo sich die meisten Flüchtlinge aufhalten, berichtet Kopernik. „Auch die Rettungshundestaffeln in der Ukraine statten wir aus. Die brauchen Schutzschuhe für die Hunde und Ausrüstung.“

Der Tierschutzbund rät ukrainischen Tierbesitzern, sich nach der Ankunft in Deutschland beim zuständigen Veterinäramt zu melden, um den Tollwutschutzstatus prüfen zu lassen. Ohne gültigen Tollwutschutz müssen einreisende Tiere den gesetzlichen Seuchenschutzregelungen entsprechend in Quarantäne.

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