Frank Distelkamp (r.) und Barbara Holler (2. v.r.) überreichte die erste Spende ihrer neu gegründeten Stiftung an Elisabeth Grümer (l.) und deren Stellvertreter Josef Küper. © privat

Stiftung

Dortmunder spendet Geld lieber an ein Hospiz als an das Finanzamt

Ein Dortmunder ärgerte sich über das Finanzamt, weil es Einnahmen besteuern wollte, die er gar nicht hatte. Die Geschichte hat sich gewendet. Jetzt profitiert jemand anderes von dem Geld.

Dortmund

, 26.12.2021 / Lesedauer: 3 min

Kurz vor Weihnachten gab es einen dieser klassischen Scheckübergabe-Termine vor dem Hospiz St. Elisabeth an der Bockenfelder Straße im Dortmunder Stadtteil Westrich. Es war eine Spende mit einer besonderen Vorgeschichte.

Das Geld kommt von der „D:INO“-Stiftung, die der Dortmunder Frank Distelkamp 2020 gegründet hat. 3000 Euro überreichte er an die Elisabeth-Grümer-Stiftung, die Trägerin der Einrichtung für sterbende Menschen ist.

Elisabeth Grümer war persönlich vor Ort und bedankte sich für die Unterstützung. „Es war ein sehr sympathisches Kennenlernen“, sagt Frank Distelkamp über den Termin.

Hospiz-Stiftung hat viele Pläne

Das Geld soll einen kleinen Teil zu den vielen Plänen beitragen, die es in der Hospiz-Stiftung gibt. Dazu gehört etwa der Aufbau eines Kinderhospizes oder die Betreuung von Schwerstkranken.

Als diese Redaktion Frank Distelkamp im Januar 2020 zum ersten Mal traf, ging es noch um ein ganz anderes Thema. Es gab einen Konflikt mit dem Finanzamt. Hintergrund war die Besteuerung von Immobilien, die er von seiner Mutter geerbt hatte. Sein „Fehler“: Die Miete in diesen Häusern in Hörde liegt unter dem ortsüblichen Schnitt.

In solchen Fällen erlaubt das Steuerrecht der Behörde, den Wert der Häuser auf Grundlage des lokalen Mietspiegels zu schätzen. Eigentümerverbände berichten, dass dies regelmäßig vorkommt.

Finanzamt: Einnahmen besteuert, die Eigentümer nie erwirtschaftete

Das Finanzamt besteuerte einen Betrag, den Distelkamp nie erwirtschaftet hatte. Statt laut Mietspiegel möglicher 400 Euro verlangte er rund 200 Euro Kaltmiete für einige der Wohnungen. 60.000 Euro forderte das Finanzamt deshalb nach Schätzung der Immobilien von ihm. Wegen formeller Fehler wurde die Forderung auf 30.000 Euro reduziert.

Er hätte die Miete erhöhen können, um die Zahlung auszugleichen. Doch im September 2020 entschied er sich zu einem anderen Schritt, der aus seiner Sicht der Gemeinschaft mehr hilft als die Steuerzahlung.

Er überführte das Haus am Hörder Neumarkt 2 in eine Familienstiftung. Dies ist rechtlich möglich: Wird ererbtes Vermögen innerhalb von 24 Monaten in eine gemeinnützige oder mildtätige Stiftung eingebracht, ist eine Befreiung von der Erbschaftssteuer möglich. Als Steuersparmodell sind solche Modelle laut dem Deutschen Stiftungszentrum nicht geeignet.

Stiftungsname geht auf seine Mutter zurück

Zwar sind Erleichterungen möglich, aber wer Vermögen in eine gemeinnützige Stiftung einbringt, dem steht dieses Geld nicht mehr zur eigenen Disposition. Der Wert der Immobilie ist das Kapital der gemeinnützigen Stiftung, deren Name sich aus den Vor-, Nach- und Mädchenname seiner Mutter zusammensetzt.

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Er habe damit einen häufig geäußerten Wunsch seiner Mutter umgesetzt. Für die Mieterinnen und Mieter ändert sich dadurch nichts. Aber das Haus gilt nicht mehr als Erbschaft.

Wohltätigkeit ist verpflichtend

Die Familienstiftung sei der Wohltätigkeit verpflichtet. Das Stiftungskapital, generiert durch die Mieteinnahmen, wird einmal pro Jahr an karitative Organisationen ausgeschüttet.

Neben der Elisabeth-Grümer-Stiftung erhält im ersten Jahr auch das Christinenstift in der Dortmunder Innenstadt 3000 Euro. Dort hatte Frank Distelkamps Mutter ihre letzten Lebensjahre verbracht.

Es gehe nicht darum, „dem Finanzamt die lange Nase zu zeigen oder darum, Geld zu sparen“, sagt der Dortmunder. „Ich möchte, dass etwas vom Lebenswerk meiner Eltern erhalten bleibt.“

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