Ein Hubschrauber suchte am Dienstagabend (22.4.) nach einem vermissten Jungen – vor allem im Dortmunder Süden. Ein Mann (37) behinderte die Suche, indem er mit einem Laserpointer den Helikopter blendete. Eine Aktion, die sogar einen eigenen Straftatbestand darstellt – „gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr“. Die Polizei Dortmund ermittelt nun gegen den Mann.
Wie gefährlich ist das? Kam es in der Vergangenheit schon zu Abstürzen wegen eines Laserpointers? Was droht dem 37-Jährigen nun? Wir beantworten die wichtigsten Fragen.
Warum ist ein Laserpointer so gefährlich?
Laserpointer haben sich in den vergangenen Jahren aus technischer Perspektive drastisch verbessert. Im Umkehrschluss sind sie aber auch immer gefährlicher, wenn sie beispielsweise in die Augen gerichtet werden – Verbrennungen der Netzhaut sind möglich, so teilt es die Bundespolizei mit. Gegen Piloten eingesetzt, kann solch eine Blendattacke zu zeitweiser Desorientierung und schlimmstenfalls zum Absturz führen.
Im Zeugenstand hat ein Pilot Anfang 2025 bei einer Gerichtsverhandlung in Kamen eindrücklich geschildert, was das Problem ist, wenn ein Laser in Richtung eines Hubschraubers gelenkt wird, vor allem bei nächtlichen Flügen bestehen Gefahren.
Besonders problematisch seien solche Situationen für Piloten, die Nachtsichtgeräte tragen, da diese das Licht extrem verstärken. Unter den Brillen haben die Piloten jedoch weiterhin freie Sicht auf ihre Instrumente, weshalb direkte Laserstrahlen eine Bedrohung darstellen können. Zum einen besteht eine Gefahr für die Augen unterhalb der Brille, die den Piloten dazu zwingen könnte, eine Hand zum Schutz vors Gesicht zu halten und dadurch wichtige Steuerungselemente loszulassen. Zum anderen kann ein Treffer des Lasers auf die Brille selbst dazu führen, dass der Pilot nichts mehr sieht und alles grün erscheint, was ein erhebliches Erschrecken verursachen kann und das Risiko eines Absturzes birgt.

Ist dieser „Worst Case“ schon mal eingetreten?
Bis heute ist kein Fall bekannt, bei dem ein Hubschrauber oder Flugzeug tatsächlich abgestürzt ist, weil ein Pilot gezielt mit einem Laserpointer geblendet wurde. Allerdings gab es zahlreiche gefährliche Vorfälle, bei denen Piloten im Landeanflug oder während des Flugs durch Laserattacken geblendet und teilweise desorientiert wurden. Die Bundespolizei berichtet von 27 Blendungen ihrer Hubschrauberbesatzungen zwischen 2020 und 2022, ohne dass es zu Abstürzen kam.
Gibt es Fälle, die bereits vor Gericht verhandelt wurden?
Ja, die gibt es. Besonders prominent ist sicherlich der Fall, der sich im Zusammenhang mit dem G20-Gipfel 2017 in Hamburg ereignet hat. Damals kam es zu einer gefährlichen Laserattacke auf einen Polizeihubschrauber.
Die Staatsanwaltschaft beschuldigte einen 27-jährigen Mann aus Greifswald, am Abend des 6. Juli aus einer Dachgeschosswohnung heraus, mehrmals einen grünen Laserstrahl auf den über Altona kreisenden Hubschrauber „Libelle 2“ gerichtet zu haben. Dabei wurden der Pilot und ein Flugtechniker jeweils im rechten Auge getroffen, wodurch der Pilot für mehrere Sekunden nichts sehen konnte. Dieser Vorfall führte dazu, dass der Helikopter eine unkontrollierte Vorwärtsbewegung machte und deutlich an Höhe verlor.
Ursprünglich wurde wegen versuchten Mordes ermittelt, doch das Landgericht sah keine Hinweise darauf, dass der Angeklagte einen Absturz und den Tod der Besatzung in Kauf nehmen wollte. Die Verteidigung kritisiert die Ermittlungsbehörden scharf, insbesondere wegen angeblich rechtswidriger Durchsuchungen und lückenhafter Aktenführung, so teilte es die dpa mit.
Wie sieht es aus der Perspektive des Piloten aus, wenn ein Laserpointer auf einen Helikopter gerichtet wird?
Ein Video, das den Landeanflug auf Guatemala Stadt aus der Cockpit-Perspektive zeigen soll, ging kürzlich viral. Ein Laserpointer blendet augenscheinlich die Besatzung, die versucht sich mit einem provisorischen Sichtschutz zu schützen.
@lifeontheedgeofficial Pilot blinded by lasers whilst approaching runway #plane #pilot #fyp #foryou ♬ original sound - Life On The Edge
Was ist mit dem eingangs erwähnten Fall aus Bergkamen, der am Amtsgericht Kamen verhandelt wurde? Was ist da passiert und wie ist der Fall ausgegangen?
Am frühen Morgen des 10. Mai 2024 blendete ein 34-jähriger Mann aus Bergkamen mit einem Laser von seinem Balkon aus einen Polizeihubschrauber. Dieser war gerade in Werne im Einsatz, um nach einem vermissten siebenjährigen Mädchen zu suchen. Der schnelle und geistesgegenwärtige Einsatz des Piloten verhinderte dabei ein mögliches Unglück.
Der 34-jährige Mann musste wegen eines versuchten gefährlichen Eingriffs in den Flugverkehr vor dem Amtsgericht in Kamen erscheinen. Vor Gericht gestand der Angeklagte die Tat und erklärte, er habe einfach testen wollen, wie weit der Laserstrahl reicht. Er gab an, das Gerät über Kleinanzeigen erworben zu haben, ohne sich der möglichen Gefahren bewusst zu sein.
Der Pilot des Hubschraubers, der den Angriff im Zeugenstand beschrieb, erklärte, dass die Situation sowohl für die Besatzung als auch für Menschen am Boden hätte tödlich enden können. Insbesondere beim Rückflug wurde es gefährlicher, als der Laserstrahl durch eine Scheibe direkt auf den Piloten zielte. Dieser reagierte schnell, indem er den Hubschrauber langsamer fliegen ließ und eine Schutzmaßnahme ergriff, um die Besatzung zu schützen. Trotz der Gefährdung versicherte der Pilot, dass keine Lebensgefahr bestanden habe.
Der Angeklagte zeigte sich nach den Schilderungen sichtlich erschrocken und entschuldigte sich beim Piloten. Das Gericht verhängte letztlich eine Geldstrafe von 4500 Euro gegen den zuvor nicht vorbestraften Mann.
Was droht nun dem 37-jährigen Mann aus Dortmund?
Das Blenden von Piloten mit einem Laserpointer kann als gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr gemäß § 315 StGB angesehen werden, da es die Sicherheit des Fluges erheblich gefährden kann. Wenn dadurch die Sicherheit des Luftverkehrs konkret gefährdet wird, können dem Angeklagten empfindliche Strafen drohen.
Nach § 315 StGB kann dies mit einer Freiheitsstrafe geahndet werden. Die konkrete Strafhöhe hängt von den genauen Umständen des Einzelfalls ab, einschließlich der möglichen Gefährdung von Menschenleben durch die Tat. Neben strafrechtlichen Konsequenzen können auch zivilrechtliche Schadensersatzforderungen auf den Täter zukommen.
Mann attackiert Polizeihubschrauber mit Laser: Eingriff in den Flugverkehr in Bergkamen